Flugärger? Das sind Ihre Rechte
Die Corona-Pandemie ist Geschichte und die Reiselust ungebrochen – das gilt auch für Flugreisen. Doch Verspätungen oder Flugausfälle trüben manchmal die Reiselust (oder weil das Gepäck nicht rechtzeitg eintrifft). Welche Rechte Sie als Flugreisende haben, darüber klärt Sie die VSZ auf.
Quellen: VZ NRW & FÖD Mobilität
Unkrautvernichtung – ohne Chemie
Alle herkömmlichen Unkrautvertilgungsmittel sind in Belgien für den Privatgebrauch verboten. Die VSZ sagt Ihnen, welche Alternativen es gibt.
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Handy im Urlaub
Im Urlaub darf das Handy auf keinen Fall zu Hause bleiben. Denn im Urlaub möchte man informiert bleiben, was so zu Hause geschieht. Damit Sie bei Ihrer Rückkehr keine unangenehme Überraschung erleben, wenn Sie Ihre Handy-Rechnung erhalten, sagt Ihnen die VSZ, worauf Sie achten müssen.
Quellen: VZ NRW & Your Europe
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Niedrigemissionszonen
Aus dem Ausland kennen wir sie bereits seit längerem. Aber auch in Belgien, und zwar in Antwerpen, Brüssel und Gent gibt es sie bereits: die Niedrigemissionszonen oder LEZ (Low Emission Zones). Wenn Sie mit dem Auto in eine dieser Städte fahren, sollten Sie sich im Voraus informieren, ob Ihr Wagen zugelassen ist. Sonst kann das richtig teuer werden. Die VSZ erklärt Ihnen, worauf Sie achten müssen.
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Upcycling statt Recycling?
Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum?
Bei verpackten Lebensmittel muss laut Gesetz eine Kennzeichnung über die Haltbarkeit vermerkt sein: entweder das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum.
Doch viele Menschen kennen den kleinen Unterschied gar nicht. Die Verbraucherschutzzentrale erklärt es Ihnen genauer.
Hauptquelle: VZ NRW