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Weltverbrauchertag 2024 – Reisen

Am 15. März findet der Weltverbrauchertag statt. Die Verbraucherschutzzentrale möchte diesen Tag nutzen, um auf die Rechte der Reisenden hinzuweisen.

Der Weltverbrauchertag geht auf eine Initiative des amerikanischen Präsidenten John F. Kennedy im Jahr 1962 zurück und wird seit 1983 von der weltweit agierenden Verbraucherorganisation Consumer International organisiert.

Die VSZ rückt in diesem Jahr das Thema „Reisen“ in den Fokus.

In der COVID-19-Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig es ist, die Verbraucherrechte für Reisende zu stärken. Die EU schlägt folgende Veränderungen vor:

In Zukunft sollen Verbraucher, die Reisebuchungsportale nutzen, besser geschützt werden. Das bedeutet, dass die Vermittler von Flugtickets verpflichtet sind, Passagiere über jegliche Änderungen zu informieren.  So wird die Transparenz und der Schutz gewährleistet.

Wenn ein Flug vollständig annulliert wird, muss der Reisevermittler – also das Unternehmen, das die Flüge im Auftrag von Reiseveranstaltern verkauft – den Flugpreis innerhalb von 14 Tagen nach der Annullierung zurückerstatten. Dies soll eine zügige Rückerstattung sowie eine finanzielle Sicherheit für die Reisenden erwirken. Früherherrschte die Praxis, dass sowohl Reisebuchungsportal als auch Fluggesellschaften sich gegenseitig die Verantwortung zuschoben, wodurch der Verbraucher in eine unklare Situation geriet und nicht zu seinem Recht kam.

Außerdem will die Europäische Kommission, dass Reiseunternehmen ihren Kundendienst in allen Sprachen anbieten, in denen sie auch Buchungen vornehmen. Bietet beispielsweise eine spanische Fluggesellschaft ihre Flüge auf einer deutschsprachigen Webseite an, soll auch der Kundendienst auf Deutsch antworten.

Auch die Beschwerdemöglichkeiten für Passagiere sollen in Zukunft erleichtert werden. Online-Formulare für Beschwerden sollen klar sichtbar und leicht zugänglich sein, um einen unkomplizierten Prozess für Reisende zu gewährleisten.

Die Europäische Kommission plant strengere Bedingungen für Gutscheine im Falle einer Stornierung von Pauschalreisen. Diese Gutscheine sollen mindestens 12 Monate gültig sein und während dieser Zeit gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert sein. Nach Ablauf der Frist hat der Reisende Anspruch auf Rückerstattung. Es  bleibt unverändert, dass Reisende Gutscheine ablehnen können und sofortige Geldrückerstattung verlangen können.

Damit in Ausnahmesituationen, wie z. B. während der COVID 19-Pandemie, ein besserer Schutz gewährleistet ist, möchte die EU-Kommission auch hier eine verbraucherfreundlichere Regelung einführen.

 

Die Auflistung der geplanten Verbesserungen finden Sie hier:

2024: EU plant zehn wichtige Reformen für den Verbraucherschutz (evz.de) (Januar 5, 2024)

 

Detaillierte Angaben über Ihre Rechte als Reisender finden Sie unter folgendem Link:

Reiserecht in der EU: Welche Rechte haben Reisende im Urlaub? (evz.de)

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