Seit dem 12. August 2026 gelten in Belgien neue EU-Regeln für Verpackungen. Sie sollen Verpackungsmüll reduzieren, Recycling fördern und Verbraucher besser vor Schadstoffen schützen. Die VSZ begrüßt diesen Schritt.
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Besonders wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher sind die neuen Grenzwerte für sogenannte PFAS. Diese per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen wurden bislang unter anderem eingesetzt, um Verpackungen wasser- und fettabweisend zu machen. Sie können beispielsweise in Pizzakartons, Fast-Food-Verpackungen, Backpapier oder anderen Lebensmittelverpackungen vorkommen.
Das Problem: PFAS sind extrem langlebig
Viele dieser Stoffe werden in der Umwelt kaum abgebaut und können sich dort sowie im menschlichen Körper anreichern. Für verschiedene PFAS gibt es zudem Hinweise auf gesundheitsschädliche Wirkungen. Über Lebensmittelverpackungen können die Stoffe auch in Lebensmittel übergehen und damit zur Belastung des Menschen beitragen.
Seit dem 12. August gelten deshalb für Lebensmittelverpackungen sehr niedrige PFAS-Grenzwerte. Sie sind so angesetzt, dass eine gezielte Verwendung dieser Stoffe praktisch ausgeschlossen werden soll.
Die Verbraucherschutzzentrale begrüßt diese Regelung ausdrücklich. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass Verpackungen, die unmittelbar mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, keine vermeidbaren Gesundheitsrisiken bergen. Gleichzeitig ist es sinnvoll, langlebige Chemikalien gar nicht erst in den Stoffkreislauf gelangen zu lassen.
„Papier“ oder „kompostierbar“ bedeutet nicht automatisch unbedenklich
Die neuen Regeln zeigen auch, dass bei Verpackungen ein genauer Blick notwendig ist. Gerade Verpackungen aus Papier, Pappe oder Zuckerrohr genießen häufig ein umweltfreundliches Image. Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass auch solche Materialien mit PFAS behandelt sein können, um sie beispielsweise gegen Fett oder Feuchtigkeit widerstandsfähiger zu machen.
Besonders problematisch kann dies bei Verpackungen sein, die als „kompostierbar“ beworben werden. Gelangen darin enthaltene PFAS über Kompost oder Biomüll in die Umwelt, können sie sich weiter verbreiten.
Aus Verbrauchersicht ist deshalb wichtig: Eine Verpackung ist nicht allein deshalb nachhaltig, weil sie aus Papier oder nachwachsenden Rohstoffen besteht. Entscheidend ist der gesamte Lebenszyklus – von den verwendeten Stoffen über die notwendige Materialmenge bis hin zu Wiederverwendung und Recycling.
Mehrweg statt immer neuer Einwegverpackungen
Die Verordnung geht deshalb weit über PFAS hinaus. In den kommenden Jahren sollen Verpackungen schrittweise reduziert und besser recycelbar werden.
Eine konkrete Änderung betrifft die Gastronomie: Ab dem 12. Februar 2027 müssen Mitnahmebetriebe ihren Kunden ermöglichen, eigene Behälter für Speisen und Getränke mitzubringen, ohne dafür einen Aufpreis zu verlangen. Ab Februar 2028 müssen Mitnahmebetriebe Speisen und Getränke zudem auch in wiederverwendbaren Verpackungen anbieten.
Bis 2030 folgen weitere Vorgaben. Verpackungen müssen strengere Recyclingkriterien erfüllen, unnötiger Leerraum soll reduziert und bestimmte Einwegverpackungen aus Kunststoff sollen verboten werden. Betroffen sind beispielsweise bestimmte Portionsverpackungen in der Gastronomie, kleine Shampoo- und Kosmetikverpackungen in Hotels sowie bestimmte Kunststoffverpackungen für loses Obst und Gemüse unter 1,5 Kilogramm.
Für die Verbraucherschutzzentrale ist dabei entscheidend, dass Mehrwegangebote einfach, hygienisch und ohne versteckte Mehrkosten nutzbar sind. Nachhaltiger Konsum funktioniert auf Dauer nur, wenn Verbraucher im Alltag praktikable Alternativen vorfinden.
Verbraucher brauchen verlässliche Informationen
Die neue Verpackungsverordnung nimmt vor allem Hersteller, Importeure und Händler stärker in die Pflicht. Hersteller müssen unter anderem Konformitätserklärungen und technische Unterlagen für Verpackungen bereitstellen. Außerdem muss nachvollziehbar sein, von welchem Hersteller eine Verpackung stammt.
Aus Sicht des Verbraucherschutzes reicht es jedoch nicht, lediglich neue Vorschriften zu erlassen. Die Einhaltung muss auch wirksam kontrolliert werden. Gerade bei Schadstoffen wie PFAS können Verbraucher selbst kaum erkennen, ob eine Verpackung belastet ist. Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für PFAS in Lebensmittelkontaktmaterialien gibt es nicht.
Hier sind deshalb Hersteller, Handel und Behörden gefordert. Verbraucher dürfen nicht selbst herausfinden müssen, ob eine Verpackung möglicherweise problematische Stoffe enthält.
Belgien: Umsetzung darf nicht im Regelungsdschungel enden
Die PPWR ist eine EU-Verordnung und gilt deshalb unmittelbar auch in Belgien. Gleichzeitig gibt es bei ihrer praktischen Umsetzung noch offene Fragen. Belgische Wirtschafts- und Mittelstandsverbände weisen insbesondere auf komplizierte Registrierungs- und Meldepflichten beim grenzüberschreitenden Handel hin. Kleine Onlinehändler könnten dadurch mit unverhältnismäßig hohen Kosten und Verwaltungsaufwand konfrontiert werden.
Auch aus Sicht des Verbraucherschutzes sollte die Umsetzung möglichst klar und unbürokratisch erfolgen. Hohe Umwelt- und Gesundheitsstandards und praktikable Regeln für kleine Unternehmen sind kein Widerspruch. Gerade in einer Grenzregion wie Ostbelgien, in der Unternehmen und Verbraucher regelmäßig grenzüberschreitend tätig sind, sind verständliche und möglichst einheitliche europäische Regelungen besonders wichtig.
Bürokratische Schwierigkeiten dürfen allerdings nicht dazu führen, die eigentlichen Ziele der Verordnung aus den Augen zu verlieren: weniger Verpackungsmüll, weniger problematische Chemikalien und eine stärkere Kreislaufwirtschaft.
Was können Verbraucherinnen und Verbraucher selbst tun?
Die nachhaltigste Verpackung ist häufig jene, die gar nicht erst benötigt wird. Verbraucher können deshalb bereits heute Einwegverpackungen vermeiden und Mehrwegangebote nutzen. Für Speisen zum Mitnehmen eignen sich beispielsweise eigene Behälter aus Edelstahl oder anderen langlebigen Materialien.
Die Verantwortung darf dabei allerdings nicht allein auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden. Nachhaltige und gesundheitlich unbedenkliche Verpackungen müssen zum Standard werden – und nicht zu einer Alternative, nach der Verbraucher erst suchen müssen.
Die neue EU-Verpackungsverordnung setzt hierfür wichtige Leitplanken. Entscheidend wird nun sein, dass Belgien und die übrigen EU-Staaten für eine verständliche Umsetzung, wirksame Kontrollen und eine konsequente Weiterentwicklung der Vorschriften sorgen.


