Wurde ein Betrag doppelt abgebucht, eine Ware nicht geliefert oder haben Sie Ihr Geld trotz berechtigter Reklamation nicht zurückbekommen? In solchen Fällen kann ein Chargeback helfen, eine Kartenzahlung zurückzufordern. Doch das Verfahren ist keine automatische Rückerstattung. Entscheidend sind der konkrete Fall, das verwendete Kartensystem und mögliche gesetzliche Ansprüche.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Chargeback?
Chargeback bedeutet, dass eine bereits ausgeführte Kartenzahlung beanstandet und unter bestimmten Voraussetzungen über das jeweilige Kartensystem zurückgefordert wird.
Wichtig: Ein Chargeback ist kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch. Die Voraussetzungen richten sich grundsätzlich nach den Regeln des jeweiligen Kartensystems, wie Visa oder Mastercard.
Daneben gibt es in Belgien gesetzliche Regelungen, insbesondere bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen.
Wann kann ein Chargeback infrage kommen?
Je nach Kartensystem und Einzelfall kann eine Rückforderung beispielsweise möglich sein bei:
- einer Doppelbelastung oder einem falschen Betrag,
- nicht gelieferter Ware,
- einer nicht erbrachten Dienstleistung, etwa einem ausgefallenen Hotelaufenthalt oder einer Veranstaltung,
- einer Rücksendung ohne Erstattung, obwohl ein Anspruch auf Rückzahlung besteht.
Bei einer normalen Streitigkeit sollten Sie zunächst den Händler schriftlich zur Lösung oder Erstattung auffordern und den Schriftwechsel dokumentieren.
Bei einer nicht autorisierten oder betrügerischen Zahlung sollten Sie dagegen sofort Ihre Bank informieren und nicht erst auf eine Antwort des Händlers warten.
Nicht autorisierte Zahlungen: besondere Rechte
Haben Sie eine Zahlung nicht selbst autorisiert, geht es nicht nur um ein Chargeback. Nach dem belgischen Wirtschaftsrecht gelten in solchen Fällen besondere Schutzvorschriften.
Eine nicht autorisierte Zahlung muss der Zahlungsdienstleister grundsätzlich unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des ersten folgenden Geschäftstags, nachdem er davon Kenntnis erhalten hat oder informiert wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ausnahme bestehen, etwa bei einem begründeten Betrugsverdacht.
Dass eine Karte oder PIN verwendet wurde, bedeutet dabei nicht automatisch, dass der Karteninhaber die Zahlung autorisiert hat. Handelt es sich jedoch um Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des Kunden, kann dies Auswirkungen auf den Erstattungsanspruch haben.
Bei Phishing, Vishing oder anderen Betrugsfällen sollten Sie deshalb unverzüglich Ihre Bank informieren und alle Belege sichern.
Welche Fristen gelten?
Bei nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungen kann nach belgischem Recht grundsätzlich eine Frist von 13 Monaten für die Beanstandung gelten.
Für ein Chargeback gelten dagegen die Regeln des jeweiligen Kartensystems. Nach Angaben von Ombudsfin beträgt die Frist in vielen Fällen ungefähr 120 Tage, kann je nach Beanstandungsgrund aber abweichen.
Deshalb gilt: Handeln Sie möglichst schnell.
Welche Karten sind betroffen?
Bei Visa und Mastercard finden die jeweiligen Chargeback-Regeln Anwendung. Das kann sowohl Kredit- als auch Debitkarten betreffen. Entscheidend ist vor allem, welches Zahlungssystem bei der konkreten Transaktion verwendet wurde.
Auch bei Bancontact können bei Problemen Möglichkeiten zur Rückforderung (Chargeback) bestehen. Allerdings sollten Sie bei Problemen mit Bancontact zunächst Ihre Bank beziehungsweise den Anbieter des Zahlungssystems kontaktieren.
So gehen Sie vor
- Händler kontaktieren
Wenn die Zahlung autorisiert war, wenden Sie sich zunächst schriftlich an den Händler. Nennen Sie Bestellung, Zahlungsbetrag und Problem und verlangen Sie eine konkrete Lösung. - Bank informieren
Bleibt das Problem ungelöst, wenden Sie sich an Ihre Bank oder den Kartenherausgeber und fragen Sie ausdrücklich nach Chargeback beziehungsweise Kartenreklamation.
Bei einer nicht autorisierten oder verdächtigen Zahlung sollten Sie die Bank sofort informieren.
- Belege einreichen
Wichtig sind insbesondere Konto- oder Kartenauszüge, Bestellbestätigung, Rechnung, Zahlungsnachweis, Schriftverkehr mit dem Händler sowie gegebenenfalls Nachweise über Rücksendung, Stornierung oder Nichtlieferung. Bei Betrugsfällen sollten Sie außerdem Nachrichten, Screenshots und andere Informationen sichern.
Kann die Bank das Chargeback ablehnen?
Ja. Die Bank kann ein Chargeback z. B. dann ablehnen, wenn die Frist abgelaufen ist, der Fall nicht unter einen zulässigen Chargeback-Grund fällt, Nachweise fehlen oder der Händler die ordnungsgemäße Leistung nachweisen kann.
Auch wenn Sie nur unzufrieden mit einem Produkt sind, reicht das in der Regel nicht aus für ein Chargeback.
Eine vorläufige Gutschrift sollte ebenfalls nicht automatisch als endgültige Erstattung betrachtet werden. Der Händler kann der Rückbuchung widersprechen.
Was tun, wenn die Bank ablehnt?
Wenden Sie sich zunächst an die Beschwerdestelle Ihrer Bank. Bleibt der Streit ungelöst, können Sie sich an Ombudsfin, die Ombudsstelle für finanzielle Streitigkeiten, wenden. Das Verfahren ist für Verbraucher grundsätzlich kostenlos. Zuvor müssen Sie sich aber in der Regel bereits bei der Bank beschwert haben.
Chargeback, PayPal und Händleranspruch
Ein PayPal-Käuferschutz ist nicht dasselbe wie ein Chargeback über Visa oder Mastercard. Wer mit PayPal bezahlt hat, sollte zunächst die dort geltenden Regeln prüfen. Wurde das PayPal-Konto mit einer Karte finanziert, kann je nach Fall zusätzlich eine Kartenbeanstandung möglich sein.
Ein Chargeback ist nicht dasselbe wie ein gesetzlicher Anspruch gegen den Händler. Je nach Fall können zusätzlich Ansprüche auf Erstattung, Nacherfüllung oder Vertragsauflösung bestehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kreditkartenabrechnungen!
- Ein Chargeback kann unter bestimmten Voraussetzungen bei Doppelbelastungen, nicht gelieferten Waren oder nicht erbrachten Dienstleistungen helfen.
- Bei einer nicht autorisierten Zahlung gelten in Belgien besondere gesetzliche Regelungen. Informieren Sie Ihre Bank unverzüglich.
- Die Chargeback-Fristen richten sich nach dem jeweiligen Kartensystem und können deutlich kürzer sein als gesetzliche Fristen.
- Wenden Sie sich für ein Chargeback an Ihre Bank beziehungsweise den Kartenherausgeber, nicht direkt an Visa oder Mastercard.
- Bewahren Sie Bestellungen, Rechnungen, Zahlungsnachweise und den gesamten Schriftverkehr auf.
- Wird das Chargeback abgelehnt, können Sie zunächst die Beschwerdestelle der Bank und anschließend gegebenenfalls Ombudsfin einschalten.
- Je schneller Sie handeln, desto besser.


