Einen Umzug zu planen ist eine nervenaufreibende Angelegenheit. Wir haben Ihnen die wichtigsten administrativen Schritte zusammengefasst.
Planen Sie die Wohnungsübergabe
Wenn Sie Mieter sind, bereiten Sie die Wohnungsübergabe vor. Haben Sie Schäden verursacht, müssen Sie diese vor der Übergabe reparieren. Normaler Verschleiß geht zu Lasten des Vermieters. Mehr zu Unterhalt und Reparaturen >>>
Am Tag der Übergabe füllen Sie eine schriftliche Bestandsaufnahme aus, in der der Zustand der Wohnung protokolliert wird. Es ist ein wichtiges Dokument, das sowohl Mieter als auch Vermieter vor späteren Streitigkeiten über Schäden und Mängel an der Wohnung schützt. Notieren Sie ebenfalls die Zählerstände in der Bestandsaufnahme (siehe auch Punkt Energieanbieter). Was ist eine Bestandsaufnahme? >>>
Melden Sie die Feuerversicherung um
Der Umzug in eine andere Wohnung in Belgien ist kein Grund, Ihre Feuerversicherung zu kündigen. Ihre Police wird einfach übertragen. Die Prämie muss jedoch angepasst werden, da die neue Wohnung wahrscheinlich andere Eigenschaften hat als Ihre alte Wohnung. In der Zwischenzeit wird die Police noch einige Monate lang für Ihr altes Haus gelten. Vorübergehend deckt sie zwei Wohnungen ab. Dies kann sich als nützlich erweisen, da Ihre neue Immobilie vielleicht nicht sofort bezugsfertig ist und Sie erst noch einige Arbeiten durchführen müssen, bevor Sie umziehen können.
Die Dauer dieser Doppelversicherung hängt von der Versicherungsgesellschaft ab, beträgt aber mindestens 2 Monate und in der Regel 3 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem Ihre neue Wohnung versichert ist. Überprüfen Sie dies in Ihrer Police. Wenn Sie eine längere Übergangszeit benötigen, müssen Sie vorübergehend 2 Versicherungen abschließen.
Stellen Sie einen Nachsendeantrag bei der Post
Gegen eine geringe Gebühr wird Ihre gesamte Post, die an Ihren alten Wohnort adressiert ist, automatisch an Ihre neue Adresse weitergeleitet.
Einen Nachsendeantrag stellen >>>
Melden Sie Ihren Umzug beim Strom- und Gasanbieter
Ihr Anbieter gibt in Ihrem Energievertrag und auf seiner Website an, wie Sie bei einem Umzug vorgehen müssen. Den Tag des Umzugs und die neue Adresse können Sie dem Energieanbieter bereits vor dem Umzug mitteilen. Nach dem Umzug brauchen Sie dann nur noch die Zählerstände durchzugeben.
Um die Zählerstände beim Umzug festzuhalten, benutzen Sie das “Dokument der Energieübernahme”. Sie benötigen es für die alte und die neue Adresse. Auf diesem Dokument tragen Sie den Tag des Umzugs, die betroffene Adresse, den EAN-Code, die Zählerstände, die ausziehende und die einziehende Person ein. Das Dokument schützt Sie bei eventuellen Streitigkeiten mit dem alten/neuen Mieter oder dem Eigentümer Ihrer Wohnung. Im Falle eines Konflikts kann Ihr Energieversorger das Dokument zur Übernahme der Energien von Ihnen fordern.
Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument vom alten/neuen Bewohner (oder Eigentümer) Ihrer Wohnung und von Ihnen unterschrieben werden muss.
Achtung!
Ein Energieübernahmedokument ist kein Vertrag. Es dient nicht dazu, den Vertrag von jemand anderem zu übernehmen. Bei Ihrem Einzug können Sie entweder einen neuen Vertrag für Strom oder Erdgas abschließen oder sich dafür entscheiden, Ihren eigenen Liefervertrag an Ihrer neuen Adresse fortzusetzen.
Kontaktieren Sie den Wasserversorger
Vergessen sie auch nicht, dem Wasserversorger der alten und der neuen Gemeinde Ihren Umzug mitzuteilen. Der Wasserversorger SWDE stellt zu diesem Zweck ein Umzugsdokument zur Verfügung, mit dem Sie den Zählerstand mitteilen können (link). Ist die SWDE nicht Ihr Wasserversorger, kontaktieren Sie Ihre Gemeinde.
Telefon- und Internetanbieter
Ob Sie nun vorhaben, Ihren Internetvertrag zu behalten oder einen neuen Anbieter zu wählen, Sie müssen in Ihrer neuen Wohnung erst überprüfen, ob sie an die Infrastruktur Ihres Internetanbieters angeschlossen ist. Die Dienste einiger Anbieter können nämlich auf eine bestimmte geografische Region beschränkt sein. Es könnte auch sein, dass Ihr Haus ein Neubau ist und daher noch an kein Telekommunikationsnetz angeschlossen ist. Nehmen Sie bereits fünf Wochen vor dem Umzug Kontakt mit Ihrem Internetanbieter auf, damit an der neuen Adresse die Installation geplant werden kann.
Wohnsitzwechsel bei der Gemeinde melden
Nach Ihrem Umzug haben Sie acht Werktage Zeit, um Ihre Adressänderung beim Bevölkerungsamt Ihres neuen Wohnortes zu melden (es ist nicht nötig, sich bei der alten Gemeinde abzumelden). Wenn Sie dies nicht oder zu spät tun, kann die Gemeinde Ihnen eine Geldstrafe auferlegen. Die Gemeindeverwaltung schickt dann den Revierbeamten, um sich zu vergewissern, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse haben. Nach einer positiven Feststellung wird Ihre Adresse im Bevölkerungsregister der Gemeinde und im Nationalregister geändert. Danach müssen Sie sich so schnell wie möglich erneut beim Bevölkerungsdienst melden, damit Ihr Personalausweis angepasst werden kann.
Vergessen Sie auch nicht Ihrer Bank, dem Arbeitgeber, der Krankenkasse, der Schule Ihrer Kinder, Ihren Freunden und Bekannten Ihre neue Adresse mitzuteilen.