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Richtig versichert – und richtig gekündigt!

Ein regelmäßiger Versicherungscheck kann sich lohnen. Worauf muss ich achten und wie kann ich bestehende Versicherungen kündigen? Die VSZ klärt auf.

Inhaltsverzeichnis

Ab und an ein kurzer Check

Alle zwei bis drei Jahre sollten Sie prüfen, ob Ihre Versicherungen noch Ihrer Lebenssituation und Ihrem Geldbeutel angepasst sind:

  • Wenn sich die familiäre Situation durch Heirat, Geburt oder Scheidung verändert hat, hat dies auch einen Einfluss auf Ihre Haftpflicht-, Lebens- oder Krankenversicherung.
  • Hat sich ihr Vermögen verändert? Haben Sie zum Beispiel eine Veranda angebaut oder eine Fotovoltaikanlage angeschafft? Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob Ihre Gebäudeversicherung den Gegebenheiten entspricht.
  • Unnötige Zusatzoptionen in den Versicherungen lassen die Versicherungsprämie schnell teuer werden. Hat Ihr Auto ein gewisses Alter erreicht, dann ist eine Vollkaskoversicherung nur verschwendetes Geld.
  • Doppelt versichert? Auch das ist schnell passiert. Manchmal ist eine Reiserücktrittsversicherung bereits in der Kreditkarte inbegriffen.

 

Angebotsvergleich

Wenn Sie sich ein Bild über den aktuellen Versicherungsbestand gemacht haben, können Sie bei anderen Versicherungsunternehmen Angebote einholen und eventuell die Versicherung wechseln. Aber Vorsicht, achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Deckungen. Lesen Sie aufmerksam die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die detailliert erklären, was die Versicherung deckt und was ausgeschlossen ist. Ein Makler kann Ihnen helfen, die für Sie passende Versicherung zu finden.

 

Wie kündige ich?

Den Versicherungsvertrag müssen Sie per Einschreiben kündigen. Neu ist, dass Sie auch den neuen Versicherer oder Makler bitten können, die Kündigungsformalitäten für Sie zu erledigen. Er wird dafür sorgen, dass der neue Versicherungsvertrag spätestens nach Ablauf der Kündigungsfrist in Kraft tritt.

 

Wann kann ich meine Versicherung kündigen?

Seit Oktober 2024 erleichtert ein neues Gesetz die Kündigung von Versicherungsverträgen, die Schäden abdecken und jährlich erneuert werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Autoversicherung, Familienhaftpflichtversicherung und die Gebäudeversicherung. Wenn Sie nicht möchten, dass sich die Versicherung nach dem ersten Jahr verlängert, können Sie sie mit einer Frist von zwei Monaten (statt 3 wie zuvor) vor Ablauf der Vertragsdauer kündigen. Ab dem zweiten Jahr können Sie den Vertrag jederzeit kündigen, und zwar ebenfalls mit einer Frist von 2 Monaten. Dies gilt für die Verträge, die ab dem 1. Oktober 2024 abgeschlossen oder erneuert wurden.

Daneben gibt es noch außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel bei einer Prämienerhöhung.

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