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Umtauschrechte

Ob Bücher, iPad, Drohne, Pfeifenkopf oder Socken – egal: Hauptsache man hat etwas für seine Lieben. Doch was passiert, wenn das T-Shirt zwei Nummern zu groß ist? 

Inhaltsverzeichnis

Wenn der Verbraucher das Geschenk in einem Geschäft erworben hat, dann gibt es KEIN gesetzlich geregeltes Recht auf Umtausch. Es handelt sich nämlich im Grunde genommen um einen rechtskräftigen „Vertrag“, von dem weder Käufer noch Verkäufer zurücktreten dürfen. In der Praxis ist es jedoch so, dass viele Händler aus Kulanz auf eine Umtauschaktion eingehen. In diesem Falle sollte es selbstverständlich sein, dass der Verbraucher das Produkt auch in der Originalverpackung zurückgibt. Und vor dem Kauf kann der Verbraucher sich informieren, ob er die Ware umtauschen kann oder nicht. 

 

Umtauschen für Online-Käufe 

Unabhängig von den Weihnachtstagen kann jeder Verbraucher von seinem Kauf innerhalb von 14 Kalendertagen zurücktreten. Das Rückgaberecht gilt allerdings nicht für Lebensmittel, Datenträge wie CDs oder DVDs, wo die Schutzfolie entfernt worden ist sowie für Einzelanfertigungen, wie bspw. eine Stempelgravur mit Namenszug auf dem iPad. Die Rücksendungskosten können auch zu Lasten des Käufers gehen. 

 

Lieferung beim Online-Kauf 

Noch eine andere Frist ist beim Online-Kauf geregelt: Die Ware muss innerhalb von 30 Tagen geliefert werden, es sei denn, ein anderer Termin wurde vereinbart. Wenn Sie nicht sicher sind, die Ware rechtzeitig zu erhalten, bitten Sie den Verkäufer, Ihnen einen Liefertermin vor Weihnachten zu bestätigen. 

Ist die Lieferung rechtzeitig angekommen, aber der schöne Weihnachtspulli passt nicht, dann gilt auch hier die oben genannte 14-Tage-Regel. Dabei ist es wichtig den Rücktritt vom Kauf schriftlich mitzuteilen. Beim Zurückschicken der Ware sollten Sie aber aufpassen, denn die Rücksendekosten müssen nicht unbedingt vom Verkäufer übernommen werden und können zu Lasten des Käufers gehen. 

 

Was ist die gesetzliche Garantiefrist? 

Ist eine Ware defekt, sollten Sie sofort den Verkäufer informieren. In diesem Falle greift die gesetzliche Garantiefrist. Sollte der Verkäufer nicht reagieren, informieren Sie ihn per Einschreiben über den Schadensfall. 

Für alle neuen Waren gilt in der Europäischen Union eine Mindestgarantie von 2 Jahren. Gebrauchtwaren können eine kürzere Garantie von 1 Jahr haben (wenn so in den AGBs des Verkäufers vorher festgelegt, sonst greifen auch hier die 2 Jahre). 

Aber Vorsicht: Nur in den ersten 6 Monaten ist der Verkäufer in der Beweispflicht, dass der Schaden durch den Kunden geschuldet ist. Nach Ablauf der ersten 6 Monate muss der Kunde beweisen, dass der Schaden nicht durch eigenes Verschulden entstanden ist. Das ist manchmal nicht so einfach.

Auch sollte der Verbraucher vor dem Kauf die allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen. Es gibt Fälle, wie bspw. beim Kauf eines Smartphones, wo Schadensfälle nicht unter das gesetzlich geregelte Garantierecht fallen. 

Die gesetzliche Garantie greift auch bei herabgesetzten (neuen) Artikeln. Mehr Details und Ausnahmen dieser Regel finden Sie im Artikel „Garantie und Reparatur“. 

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