Ihre Wohnung wird zum Teil beruflich genutzt? Vorsicht, es gibt neue Regeln!
Ein Vermieter wird anders besteuert, wenn der Mieter die Wohnung nur privat oder teilweise beruflich nutzt und einen Teil der Miete als Berufsauslage absetzt.
Inhaltsverzeichnis
Wie muss ich als Vermieter meine Mieteinkünfte in der Steuererklärung angeben, wenn die Wohnung nur privat genutzt wird?
Wird die Wohnung nur privat genutzt, geben Sie das nicht indexierte Katastereinkommen unter dem Code 1106/2106 an. Sie werden dann auf der Grundlage des um 40 % erhöhten indexierten Katastereinkommens besteuert. Beim Katastereinkommen handelt es sich um das fiktive Jahreseinkommen, das eine Immobilie einbringen soll.
Auch wenn sie eine Immobilie, in der Sie nicht wohnen, nicht vermieten, müssen Sie das nicht indexierte Katastereinkommen unter dem Code 1106/2106 angeben.
Wie muss ich als Vermieter meine Mieteinkünfte in der Steuererklärung angeben, wenn die Wohnung zum Teil beruflich genutzt wird?
Anders verhält es sich, wenn die Wohnung beruflich genutzt wird. Denn dann werden Sie auf die tatsächlich erhaltene Miete besteuert. Sie geben dann das nicht indexierte Katastereinkommen des privaten Teils unter Code 1106/2106 an, das nicht indexierte Katastereinkommen des beruflichen Teils unter Code 1109/2109, und den Bruttomietpreis von 2023 für den beruflichen Teil unter Code 1110/2110.
Wird eine teilweise berufliche Nutzung erlaubt, sollte also im Mietvertrag ein gesonderter Mietpreis für den beruflichen Teil vorgesehen werden. Wenn es im Mietvertrag keine Aufschlüsselung nach beruflichem und privatem Teil gibt, müssen Sie alle Einkünfte im Code 1109/2109 angeben, so als würde die gesamte Immobilie beruflich genutzt. In diesem Fall werden Sie stärker besteuert.
Auf der Website des Finanzministeriums >>> finden Sie Informationen zur Angabe der Mieteinkünfte in der Steuererklärung.
Wie kann ich als Vermieter vermeiden, dass der Mieter die Miete steuerlich absetzt?
Wird ein Mietvertrag als Wohnung – also kostenlos – registriert, dann kann der Mieter die Miete nicht steuerlich absetzen. So soll der Vermieter geschützt werden, da es bisher für den Mieter möglich war, einen Teil der Miete abzusetzen, obwohl der Mietvertrag dies ausschloss. Der Vermieter wurde dann auf die erhaltene Miete besteuert.
Wie kann ich als Mieter meine Miete steuerlich absetzen, wenn ich meine Wohnung beruflich nutze?
Ein Mieter, der seine Miete ganz oder zum Teil absetzt, muss dem Steueramt mittels eines spezifischen Formulars (Formular 270MLH) Informationen geben: Identifizierung des Vermieters, die Adresse der betroffenen Wohnung, den Mietpreis und den steuerlich absetzbaren Teil der Miete. Diese Informationen ermöglichen es der Steuerverwaltung, zu überprüfen, ob die abgesetzte Miete mit der vom Vermieter erhaltenen Miete übereinstimmt.
Die Miete wird unter Code 1072/2072 angegeben.
Die Miete ist nicht steuerlich absetzbar, wenn der Mietvertrag als ausschließlich für den Wohngebrauch bestimmtes Gut registriert wurde.
Information des FÖD Finanzen für den Mieter >>>
Das Formular 270MLH finden Sie hier >>>.