Mietrecht

Einen Mietvertrag registrieren

Seit dem 1. September 2018 ist die Reform des Mietrechts in der Wallonischen Region in Kraft. Darunter fällt auch die Registrierung des Mietvertrags. Das heißt: Jeder Mietvertrag muss beim Amt für Rechtssicherheit registriert werden (durch den Vermieter). Worauf man achten muss, sagt Ihnen die Verbraucherschutzzentrale. 

Inhaltsverzeichnis

Mehr dazu:

Warum registrieren?

Sinn und Zweck ist, dass der Mietvertrag durch die Registrierung ein so genanntes „sicheres“ Datum erhält und nicht mehr angezweifelt werden kann, dass der Vertrag zu diesem Zeitpunkt existierte. Nach der Registrierung kann der Mietvertrag über das Online-Portal MyRent des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen eingesehen werden. 

Ein Wohnmietvertrag muss innerhalb von 2 Monaten nach Unterschrift des Vertrags vom Vermieter registriert werden. Lässt er den Vertrag später registrieren, muss er eine Gebühr von 25 Euro entrichten.

Auch die Bestandsaufnahme (ehemals Ortsbefund) muss registriert werden. Diese darf aber nachgereicht werden.

Folgen einer Nicht-Registrierung

Bleibt der Mietvertrag auch nach Ablauf der Frist nicht registriert, gelten folgende 3 Regelungen:

Fristlose Kündigung des Vertrags durch den Mieter ist möglich

Der Mieter kann einen nicht registrierten Vertrag jederzeit ohne Kündigungsfrist und ohne Zahlung einer Entschädigung kündigen, wenn ALLE nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind: 

  • Der Mietvertrag bezieht sich auf einen Hauptwohnsitz, 
  • eine Frist von 2 Monaten muss seit dem Vertragsabschluss vergangen sein, 
  • der Mieter hat den Vermieter per Einschreiben aufgefordert den Mietvertrag zu registrieren, 
  • eine Frist von 1 Monat muss seit dem Einschreiben vergangen sein, ohne dass der Vermieter den Mietvertrag hat registrieren lassen. 

Die Dauer des Mietvertrags spielt keine Rolle. Der Mieter hat die Möglichkeit über MyRent nachzufragen, ob sein Mietvertrag registriert ist. Der Vermieter könnte ihn ja registriert haben, ohne seinem Mieter Bescheid zu geben. 

Keine Mieterhöhung oder Indexierung erlaubt

Der Mietpreis darf nicht nach oben angepasst werden. Dies gilt nur für Mietverträge für einen Hauptaufenthaltsort. 

Weniger Schutz beim Verkauf der Wohnung

Bei einem Verkauf der Wohnung oder des Hauses ist der Mieter weniger geschützt. Der neue Eigentümer muss den Mietvertrag zwar übernehmen, aber er kann dem Mieter mit einer kürzeren Frist kündigen. 

Der Vermieter lässt den Vertrag nicht registrieren? Auch wenn dies eigentlich Aufgabe des Vermieters ist, kann der Mieter bei Bedarf den Mietvertrag selbst registrieren lassen. 

Wie kann ich den Mietvertrag registrieren lassen? 

Seit dem 1. August 2020 sind die Ämter für Rechtssicherheit, ehemalig Registrierungsämter, nicht mehr befugt, die Registrierung der Mietverträge selbst vorzunehmen. Diese werden seit dem 01.08.2020 im Scanning Center des FÖD Finanzen in Namur registriert. Dieses erlaubt nur zwei Möglichkeiten: 

Online

Über die Internetanwendung MyRent >>> 

Sollten Sie Schwierigkeiten mit der Registrierung über MyRent haben, hilft Ihnen vielleicht unsere Anleitung. >>>

Post

Der Nutzer muss das Contactcenter des FÖD Finanzen kontaktieren, um die nötigen Begleitformulare per Post zu erhalten. In der Anfrage muss mitgeteilt werden, um welche Art Vertrag es sich handelt:

  • Mietvertrag mit oder ohne Ortsbefund;
  • nachträglich zu registrierender Ortsbefund zu einem früheren Mietvertrag;
  • Anhang zu einem Mietvertrag;
  • Vertrag zur Untervermietung;
  • Abtretung eines Mietvertrags;
  • Kündigung eines Mietvertrags (wenn gewünscht).

Dann füllt man das Formular aus, fügt eine Kopie des Dokuments bei und schickt beides das Scanningcenter FÖD Finanzen. Dessen Adresse befindet sich auf den Unterlagen (der Umschlag muss ausreichend frankiert werden!). 

Achtung!

Die Fassung des Betriebssystems Windows XP wird nicht mehr aktualisiert. Demzufolge können Sie MyRent nicht benutzen, wenn Sie dieses Betriebssystem noch auf Ihrem PC haben. 

Wie weiß ich, ob mein Mietvertrag registriert ist? 

Ob der Vertrag registriert ist, kann ein Mieter selbst herausfinden. Es ist nicht notwendig, sich auf die Angaben des Vermieters verlassen zu müssen. Wenden Sie sich dafür an rzsj.amt.eupen@minfin.fed.be mit folgenden Angaben:

  • Ihre Nationalregisternummer
  • Adresse der betroffenen Wohnung
  • Inkrafttreten des Mietvertrags
  • Name des Eigentümers (Vermieter)

Wer sofort eine Antwort braucht, kann auch online nachschauen. Hierfür steht die Plattform myminfin.be zur Verfügung:

  1. Melden Sie sich auf der Plattform myminfin.be an.
  2. Navigieren Sie zum Menüpunkt “Meine Wohnung und unbewegliche Güter”.
  3. Dort können Sie alle in ihrem Namen registrierte Mietverträge einsehen.

Sollte der betroffene Vertrag nicht aufzufinden sein, wurde er nicht registriert und der Mietpreis darf dementsprechend auch nicht indexiert werden.

 

Wie melde ich mich bei MinFin/MyRent an?

itsme

Itsme ist eine App, mit der man sich bei diversen belgischen Onlinebehörden anmelden kann. Einmal aktiviert, benötigt man nur noch das Smartphone mit installierter App, um sich bei den Behörden anzumelden.

 

Ich besitze ein Smartphone, Computer, eID und eID-Kartenlesegerät. Wie aktiviere ich meinen itsme-Account?

Hier finden Sie das Tutorial von itsme zur Anmeldung mit eID-Kartenlesegerät. Sie benötigen:

  • Ihre eID (Pass),
  • den passenden Kartenleser,
  • die PIN der eID,
  • Ihr Smartphone,
  • und einen Computer mit Internetzugang.

 

Ich besitze ein Smartphone, aber keinen Computer oder eID-Lesegerät. Ich habe ein funktionierendes Bankkartenlesegerät.

Für die Kunden von Belfius, BNP Paribas Fortis, KBC oder ING besteht die Möglichkeit, sich über Ihre Bank bei itsme zu registrieren. Hier finden Sie das Tutorial von itsme zur Anmeldung mit Bankkarte. Sie werden Internetzugang, Ihr Smartphone, Kreditkarte + PIN, sowie das Kartenlesegerät der Bank brauchen.

 

eID-Kartenlesegerät

Ich besitze KEIN Smartphone, aber ein eID-Kartenlesegerät und einen Computer.

Sie können sich auch ohne itsme bei einer Onlinebehörde anmelden, dazu brauchen Sie:

  • eID (Pass)
  • eID-Kartenlesegerät (in vielen Elektrogeschäften erhältlich) + passende Software (wird gewöhnlich bei der ersten Anmeldung von Ihrem Gerät automatisch angeboten)
  • PIN der eID (Diese ist in dem Dokument beigefügt, dass Sie zusammen mit dem Pass bekommen haben. Das Dokument ist verlorengegangen? Sie können die PIN bei Ihrer Gemeinde neu anfragen.)
  • Computer mit Internetzugriff

Folgen Sie den Anweisungen des Programms.

 

Lokale Registrierungsstelle

Ich besitze KEIN Smartphone oder eID-Kartenlesegerät. Ich habe Zugriff auf eine E-Mail-Adresse. Ich besitze einen gültigen Pass und eine aktuelle Meldebescheinigung.

In den Gemeindeverwaltungen von Sankt Vith, Kelmis und Eupen finden Sie lokale Registrierungsstellen, die Ihnen einen digitalen Schlüssel zu den Online-Behörden erstellen können. Sie müssen dazu persönlich bei der Gemeinde erscheinen und folgende Dokumente vorzeigen:

  • einen gültigen Nationalausweis/Reisepass/eID
  • eine aktuelle Meldebescheinigung der Gemeinde, in der Sie wohnen

Sie erhalten dort einen Aktivierungscode auf Papier und einen Aktivierungslink sowie Sicherheitscodes per E-Mail. Der Aktivierungslink wird Sie auf die Webseite des CSAM weiterleiten – folgen Sie deren Anweisungen, um für Ihren digitalen Schlüssel einen Benutzernamen und ein Passwort zu erstellen.