Mietrecht

Studentenwohnmietverträge

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass die Reform des Mietrechts vom 1. September 2018 nur auf Ebene der Wallonischen Region gilt. In Flandern oder in Brüssel-Hauptstadt gelten andere Regeln.

Inhaltsverzeichnis

Mehr dazu:

Bedingung: Student sein

Zunächst muss der Student einen Beleg vorweisen können, dass er in einer Sekundarschule, Hochschule oder Universität eingeschrieben ist. 

Dann ist es wichtig, sich die neue Studentenwohnung genau anzuschauen. Am besten bei Tageslicht und nicht abends. Genauso wichtig ist es, eine Bestandsaufnahme zu machen. Es ist empfehlenswert, den Zustand der Studentenmietwohnung mit Fotos festzuhalten. 

Kündigungsfristen

Der normale Studentenwohnmietvertrag gilt für ein (1) Jahr, es sei denn, es ist eine kürzere Dauer schriftlich vereinbart worden. Dieser Mietvertrag kann 1 Monat vor Ablauf gekündigt werden, ansonsten wird er um ein weiteres Jahr verlängert. 

 

Vorzeitig kündigen 

Die Studentenwohnung kann vorzeitig gekündigt werden, allerdings muss dies vor dem 15. März geschehen. Dabei muss der Student eine Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten und dem Vermieter eine Entschädigung von 3 Monatsmieten zahlen. 

Diese Zahlung entfällt, wenn 

  • er das Studium unterbricht und dem Vermieter eine Bescheinigung der Lehranstalt diesbezüglich vorlegt; 
  • er beweisen kann, dass die Schule die Einschreibung des Studenten verweigert hat; 
  • er seinen Mietvertrag mit Einverständnis des Vermieters während der Kündigungsfrist einem anderen Mieter übertragen hat; 
  • ein Elternteil oder ein Unterhaltspflichtiger gestorben ist. 

Mietkaution 

Eine Mietkaution zu hinterlegen ist keine Pflicht, sondern eine vertragliche Vereinbarung. Wenn es sich nicht um den Hauptwohnsitz des Studenten handelt, gibt es hierfür keine weitere gesetzliche Regelung. 

Feuerversicherung

Die Feuerversicherung ist Pflicht. Der Student hat da 2 Möglichkeiten: 

  • Die Eltern des Studenten können die neue Feuerversicherung über ihre schon bestehende Feuerversicherung laufen lassen, wenn der Student weiterhin bei seinen Eltern angemeldet ist. 
  • Hat der Student seinen Hauptwohnsitz in der Studentenwohnung angemeldet, dann muss er selbst eine Feuerversicherung auf seinen eigenen Namen abschließen. 

FAQ

 

Kann der Vermieter verlangen, dass ich eine Kopie des monatlichen Einkommens meiner Eltern vorlegen muss? 

Der Vermieter hat das Recht, einen Beweis über das monatliche Einkommen zu verlangen, bspw. ein Kontoauszug oder ggf. ein Lohnzettel. 

 

Kann der Vermieter in einer Hausordnung alles verbieten, was er will?

Im Grunde genommen darf ein Vermieter sich nicht allzu sehr in die Privatsphäre des Mieters einmischen. Allerdings ist es empfehlenswert – wenn es eine Hausordnung gibt – diese auch zu befolgen. 

 

Kann ich die Wohnung untervermieten, wenn ich ein Auslandssemester mache? 

Im Prinzip ja. Möchte der Student für eine gewisse Zeit die Studentenwohnung verlassen, um beispielsweise ein Praktikum zu absolvieren oder im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthalts, kann er die Wohnung im Einverständnis mit dem Vermieter untervermieten. 

Allerdings gilt es hier eine gewisse Prozedur zu beachten. Der Student muss dem Vermieter ein Einschreiben schicken mit der Anfrage, dass er untervermieten möchte und den Beweis erbringen, dass er an einer anderen Hochschule oder Universität studiert. 

 

Wie steht es mit den Nebenkosten? 

Bei Vertragsabschluss müssen die Mietnebenkosten genau aufgelistet werden, besonders aber auch die Art und Verteilung der Mietnebenkosten, wenn sich zum Beispiel mehrere Wohnmietparteien in dem Gebäude befinden. 

 

Gelten für Wohngemeinschaften die gleichen Regeln? 

Nein, für Wohngemeinschaften gelten andere Regeln als für Studentenwohnmietverträge. So zum Beispiel, was die Kündigung anbetrifft. Wenn der Student die WG verlassen möchte, so muss er den Mitbewohnern und dem Vermieter 3 Monate im Voraus kündigen und eine Entschädigung in Höhe von 3 Monatsmieten zahlen, wenn kein Nachmieter gefunden wurde.