Mietrecht

Die Bestandsaufnahme

Ein detaillierter Ortsbefund ist für Mieter und Vermieter die beste Lösung, um künftigen Streitigkeiten aus dem Wege zu gehen.

Der Ortsbefund, auch Bestandsaufnahme genannt, ist Pflicht, muss dem Mietvertrag als Anlage beigefügt und registriert werden. Ein Ortsbefund ist nichts anderes als ein schriftliches Dokument, das jeden Raum der Mietwohnung genauestens dokumentiert. Wir empfehlen, den Zustand der Zimmer zusätzlich mit Fotos festzuhalten.

Inhaltsverzeichnis

Wann sollte die Bestandsaufnahme stattfinden?

Dieses Protokoll über den Zustand der Wohnung wird beim Einzug erstellt und zwar spätestens innerhalb des ersten Monats nach Bezug der Wohnung. Beim Auszug aus der Mietwohnung werden die einzelnen Punkte mit dem aktuellen Zustand der Wohnung verglichen.

Das A und O ist, dass der Ortsbefund oder das Wohnungsübergabe-Protokoll detailliert den Zustand der Wohnung auflistet. Mieter und Vermieter können den Ortsbefund gemeinsam aufstellen oder aber den Rat eines Experten einholen. Wird der Ortsbefund durch einen Experten erstellt, teilen sich Mieter und Vermieter die Kosten.

Ganz wichtig ist, dass der Ortsbefund von beiden Parteien unterschrieben wird.

Das neue Dekret der Wallonischen Region sieht eine Liste von Angaben vor, die im Ortsbefund vorkommen sollten. 

 

Die Bestandsaufnahme beim Einzug enthält:

  • das Datum der Bestandsaufnahme;
  • Identität und Funktion der Personen, die die Bestandsaufnahme durchführen;
  • Angaben aus dem Mietvertrag: Kontaktdaten der Parteien, Adresse der Wohnung, Datum des Mietbeginns;
  • eine allgemeine Notiz, die einen schnellen Überblick über den Zustand der Wohnung, der Materialien und der Ausstattung sowie den allgemeinen Wartungs- und Sauberkeitszustand der Räume enthält;
  • eine Beschreibung des Zustands, eventueller Schäden und des Sauberkeitszustands jedes Zimmers;
  • den Zustand und die Funktionstüchtigkeit der vorhandenen Geräte;
  • die Auflistung der Wartungsunterlagen der Ausstattungsgegenstände und das Datum ihrer Ausführung;
  • die Ablesung der Zählerstände;
  • die Protokollierung von Schlüsseln, Fernbedienungen, Badges, Chips und anderen Vorrichtungen, die dem Mieter ausgehändigt wurden;
  • das Vorhandensein und den Standort von Feuermeldern;
  • die Unterschriften der anwesenden Parteien oder ihrer Vertreter mit dem vorangestellten Vermerk „gelesen und genehmigt“;

Die Bestandsaufnahme beim Auszug enthält:

  • das Datum der Bestandsaufnahme;
  • die Identität und die Eigenschaft der Personen, die die Bestandsaufnahme durchführen;
  • Bezeichnung der Wohnung, die Gegenstand der Bestandsaufnahme ist;
  • Verweise auf das Datum des Mietvertrags, das Datum der Bestandsaufnahme bei der Ankunft, die Dauer der Nutzung der Räumlichkeiten und alle Zusatzvereinbarungen zum Mietvertrag;
  • die festgestellten Schäden;
  • das Ablesen der Zählerstände und der Messgeräte der Tanks;
  • die Protokollierung von Schlüsseln, Fernbedienungen, Badges, Chips und anderen Vorrichtungen, die dem Mieter ausgehändigt wurden;
  • Eventuelle Bemerkungen zu noch zu übergebenden Elementen oder Dokumenten;
  • die Unterschriften mit dem vorangestellten Vermerk „gelesen und genehmigt“ der anwesenden Parteien.

Ein überaus detailliertes und vorgefertigtes Muster zur Bestandsaufnahme erhalten Sie bei der VSZ zur Abholung für 2,50 €.

Tipps zum reibefreien Ortsbefund

  • Der Ortsbefund sollte bei Tageslicht gemacht werden
  • Die Wohnung sollte leer geräumt sein.
  • Dokumentieren Sie den Eingangsortsbefund mit Fotos.
  • Führen Sie den Ausgangsortsbefund 5 Tage vor dem Auszug durch, damit noch genügend Zeit bleibt, eventuelle Schäden selbst zu reparieren.

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