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Mahnkosten & Ratenzahlungspläne

Wer seine Energierechnungen 4x hintereinander nicht rechtzeitig bezahlt, dem werden Mahnkosten aufgebrummt. Aber seit dem 1. April 2019 unterliegen Mahnkosten bei Energierechnungen einer Obergrenze. 

So dürfen Mahnkosten 7,50 € pro Mahnung nicht übersteigen. Die Kosten der zweiten Mahnung, der sogenannten Inverzugsetzung, darf 15 € nicht überschreiten. Zusätzlich darf der Energieanbieter nur die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 2 Prozent fordern.

Die Gesamtsumme dieser Mahnkosten darf 55 € pro Jahr und pro Energieform (Strom oder Gas) nicht überschreiten. Aber Vorsicht, beim Anbieterwechsel wird der Zähler wieder genullt!

Wer Schwierigkeiten hat, seine Rechnung zu zahlen, kann seinen Energieanbieter um einen Ratenzahlungsplan bitten. Bisher durfte der Energieanbieter für die Erstellung eines Zahlungsplans Kosten in Rechnung stellen. Auch das ist seit dem 1. April 2019 nicht mehr erlaubt.

 

Kontakt

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie einen Ratenzahlungsplan bei Ihrem Energieanbieter anfragen, kann die Beratung der VSZ Ihnen weiterhelfen.

Sie können uns auch kontaktieren, um beim Ombudsdienst für Energie Beschwerde einzureichen. (Mehr dazu >>>)

Tel. +32(0)87 59 18 50

E-Mail: verbraucherrecht@vsz.be

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