Sie haben am Telefon einen Energievertrag abgeschlossen? Sie haben aber Ihre Meinung geändert und möchten den Vertrag widerrufen? Die VSZ erklärt Ihnen, wie das Gesetz Sie bei einem Vertragsabschluss am Telefon schützt.
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Was ist jetzt anders?
Neu ist, dass der Anbieter Ihnen bei einem telefonisch abgeschlossenen Vertrag eine schriftliche Bestätigung des Vertrags zusenden muss. Anschließend müssen Sie ihm den Vertrag ebenfalls schriftlich bestätigen, damit er wirksam wird (per E-Mail, Brief oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger). Der Vertrag ist erst dann unterzeichnet, wenn Sie die schriftliche Vertragsbestätigung an den Anbieter zurückschicken.
Vorsicht: schriftliche Bestätigung bedeutet nicht zwingend, dass Sie ein Dokument per Post erhalten. Der Vertrag kann Ihnen ebenfalls per E-Mail zugesandt werden, der durch einen Klick von Ihnen bestätigt wird.
Trotzdem gilt, nachdem Sie den Vertrag bestätigt haben, ein Widerrufsrecht. Dieses Recht ermöglicht es Ihnen, kostenlos von dem Vertrag zurückzutreten, bevor er wirksam wird. In diesem Fall bleibt der Vertrag bestehen, den Sie hatten, bevor Sie angerufen wurden. Die Frist für den Widerruf beträgt 14 Tage ab Ihrer Bestätigung des Vertrags. Der neue Vertrag tritt erst nach Ablauf der Widerrufsfrist in Kraft.
Diese Regeln galten bereits für die Energieanbieter, die das Abkommen “Der Verbraucher im liberalisierten Strom und Gasmarkt” unterschrieben hatten. Einige Anbieter hatten dieses Abkommen aber nicht unterschrieben. Im letzten Jahr wurden die Regeln dann für alle Anbieter gesetzlich vereinheitlicht.
Von nun an gilt also für alle Anbieter eine verzögerte Widerrufsfrist, die mit dem Tag beginnt, an dem Sie Ihren Vertrag schriftlich bestätigt haben.
Wenn Sie noch innerhalb der Frist sind und den Vertrag widerrufen möchten, wenden Sie sich schriftlich an den Anbieter, um den Vertrag zu widerrufen (per E-Mail oder Einschreiben), und behalten Sie eine Kopie. Erwähnen Sie ausdrücklich, dass Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen.
Kurz gesagt
Ein am Telefon geschlossener Vertrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung des Vertrags durch den Verbraucher und nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist wirksam.