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Wie wechsle ich meinen Strom- und Gasanbieter?

Strom oder Gas – ein Anbieterwechsel ist einfacher als man denkt. Meist lassen sich durch einen neuen Vertrag ein paar Euro sparen. Tipps zur klugen Wahl gibt die Verbraucherschutzzentrale.

Inhaltsverzeichnis

Hauptkriterien

Wer einen Energievertrag abschließen möchte, achtet zunächst auf den Preis, trotzdem sollten auch andere Vertragsbedingungen bei der Wahl eine Rolle spielen: 

  • Variabler oder fester Preis: beim variablen Preis ändert der reine Energiepreis zu jedem Quartalsanfang. Beim festen Preis ist der Energiepreis über die Vertragsdauer garantiert (gilt nicht für die Verteiler-, Transportkosten, Steuern und Abgaben). 
  • Strom aus fossilen Energieträgern/Atomstrom oder grüner Strom 
  • Sprache des Kundendienstes 
  • Verwaltung der Rechnungen im Internet oder Papierform 

Fester oder variabler Energievertrag?

Seit September 2023 sank der Gaspreis kontinuierlich und hielt sich seit dem Winter mehr oder weniger konstant. Zwischen einem Vertrag mit einem variablen Preis und einem Festpreis kann es Unterschiede von mehreren Hundert Euro im Jahr geben.

Wo liegt der Unterschied zwischen einem variablen und einem festen Preis?

Unterschreibt man einen Vertrag mit Festpreis, gilt dieser Preis für die Laufzeit des Vertrages. Zurzeit gibt es Verträge mit Laufzeiten von einem oder zwei Jahren. Vorsicht: Manche Anbieter bieten Verträge auf unbestimmte Zeit an. Doch auch hier wird der Preis jährlich angepasst.

Bei einem variablen Preis wird der Preis monatlich oder dreimonatlich angepasst, je nach Schwankungen auf dem Energiemarkt.

Macht es also Sinn, Verträge mit einem Festpreis weiterzuführen? Vergleiche ergeben einen Unterschied von bis zu 600 Euro im Jahr. Das sind immerhin 50 € im Monat.

Wann kann ich den Anbieter wechseln?

Der Energieanbieter kann jederzeit gewechselt werden. Die Vertragsdauer hat nur eine Auswirkung auf den Preis: Die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltende Preisformel ist während der Vertragsdauer garantiert. 

Es muss lediglich eine gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden. Sie zahlen keine Entschädigung/Schadensersatz für die vorzeitige Kündigung eines Vertrages. 

Vorsicht bei dem Begriff „Entschädigung“

Einige Anbieter berechnen (je nach abgeschlossenem Vertrag) die komplette Jahresgebühr an Energiekosten, wenn der Kunde den Vertrag vor seinem Ablauf kündigt. Dies fällt nicht unter die Kategorie “Entschädigung”. Andere Anbieter berechnen diese Gebühr anteilig, man zahlt also nur für die Anzahl Tage, an denen Strom oder Gas geliefert wurde. Um welchen Fall es sich handelt, können sie in den AGBs des Anbieters oder in den Vertragsbedingungen ablesen. 

Wie wechsle ich den Energieanbieter?

Nachdem Sie einen Anbieter und eine Tarifformel gewählt und sich über die Bedingungen des Vertrags informiert haben, kontaktieren Sie den gewählten Anbieter. 

Alle Informationen, die Sie für den Vertragsabschluss benötigen, finden Sie auf Ihrer jährlichen Abrechnung: 

  • EAN-Nummer (Europäische Artikel-Nummer) 
  • Postleitzahl 
  • Art des Tarifs (ein Zähler, Tag- und Nachtzähler oder nur Nachtzähler) 
  • Jährlicher Verbrauch 

(Der EAN-Code ist eine 18-stellige Nummer, die den Strom- oder Gasanschluss identifiziert. In Belgien beginnt der Code mit den Ziffern 541. Jede Zählernummer ist an einen EAN-Code gekoppelt.)

Um den Wechsel kümmert sich der neue Energieanbieter: 

  • Er kündigt in Ihrem Auftrag Ihren Vertrag mit dem alten Anbieter unter Einhaltung der Kündigungsfrist, 
  • er kontaktiert den Verteilernetzbetreiber (ORES und/oder RESA) 
  • und er verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu ergreifen, um einen problemlosen Wechsel zu gewährleisten. 

Nachdem die Zählerstände vom Netzverwalter abgelesen wurden (in der DG sind das ORES für Strom und RESA für Gas), schickt der alte Anbieter Ihnen innerhalb von sechs Wochen die Endabrechnung. 

Kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Wenn der Vertrag am Telefon, über Internet oder zuhause abgeschlossen wurde, kann der Verbraucher ihn innerhalb von 14 Kalendertagen widerrufen. 

Und um den Vertrag zu widerrufen, muss der Verbraucher den Anbieter vor Ablauf der Frist entweder über E-Mail, über Fax oder mit einem Einschreiben benachrichtigen. Ein spezieller Grund für den Widerruf braucht nicht genannt zu werden. 

Auf einen Blick

  • Sie müssen sich zwischen einem festen und variablen Vertrag entscheiden. 2023 sind die durchschnittlichen Preise eines variablen Vertrags günstiger als die eines festen Vertrags.
  • Den Anbieter kann man jederzeit wechseln, mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat. Je nach Anbieter fallen Kosten an.
  • Alle nötigen Informationen zum Anbieterwechsel finden Sie auf Ihrer jährlichen Abrechnung (EAN-Code, Postleitzahl, Tarifart, Verbrauch).
  • Ist der Vertrag nicht in den Geschäftsräumen des Anbieters geschlossen worden, kann der Verbraucher ihn innerhalb von 14 Kalendertagen widerrufen.

Kontakt

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei den Verbraucher-Beraterinnen der VSZ.

Tel. +32(0)87 59 18 50

E-Mail: verbraucherrecht@vsz.be