In letzter Zeit hört man immer häufiger von „intelligenten Stromzählern“. Was macht ihn denn so intelligent? Ist ein sogenannter Smart Meter bald Pflicht? Ein kurzer Überblick der VSZ.
Inhaltsverzeichnis
Betrifft mich der intelligente Zähler?
In der Wallonie werden in folgenden Fällen systematisch Smart Meter vom Netzbetreiber für Strom (in der DG ist das ORES) angebracht:
- bei Kunden, die von ihrem Stromanbieter in Zahlungsverzug erklärt wurden (als Ersatz für Budgetzähler),
- bei Kunden, deren Zähler ausgetauscht werden muss,
- bei Neubauten,
- bei Kunden, die dies anfordern.
Die Installation dieses neuen Zählers wird seit dem 1. Januar 2023 systematisch und vorrangig bei Kunden mit einer PV-Anlage von mehr als 5 kW erfolgen. Bei 80% dieser Art von Kunden müssen bis zum 31. Dezember 2029 ein Smart Meter angebracht werden.
Was ist anders beim intelligenten Zähler?
Der Smart Meter ist mit einer Kommunikationsschnittstelle ausgestattet (ORES kann also mit dem Zähler interagieren). Er kann elektronische Nachrichten empfangen oder versenden und aus der Ferne gesteuert werden, wenn der Kunde zum Beispiel von einem Normaltarif zu einem Doppeltarif wechseln möchte oder seinen Umzug mitteilt. Durch die automatische Ablesung der Zählerstände wird es in Zukunft weniger Fehler in den Stromabrechnungen geben.
Alle Funktionen sind durch die Gesetzgebung geregelt. In fast allen Fällen bedarf es der ausdrücklichen Genehmigung des Verbrauchers, bevor sie aktiviert werden können. Er kann sich auch dazu entscheiden, die Funktion “Kommunikation” zu deaktivieren.
Was misst der Smart "Meter"?
Der Smart Meter zeigt ständig vier Zählerstände an, egal welcher Tarif (Normaltarif/Doppeltarif) gewählt wurde oder eine Fotovoltaikanlage vorhanden ist:
- Verbrauch während der Hochtarifzeiten
- Verbrauch während der Niedertarifzeiten
- Stromeinspeisung während der Hochtarifzeiten
- Stromeinspeisung während der Niedertarifzeiten
Der Verbrauch wird zwar täglich erfasst, aber die tatsächlichen Zählerstände werden dem Stromanbieter nur einmal jährlich für die Erstellung der Abrechnung übermittelt. In Zukunft wird es möglich sein, dem Energieanbieter den Zugang zur Erfassung des täglichen Verbrauchs zu erlauben, damit dieser die Anzahlungsrechnungen anpassen kann (interessant bei einem flexiblen Tarif). Bisher ist dies aber nur in Flandern möglich.
Der Smart Meter bietet noch weitere Funktionen an. Er kann zum Beispiel mit Smart-Home-Geräten und Apps verbunden werden. Die Datenübertragungsanschlüsse P1 und S1 können auf Anfrage aktiviert werden. Weitere Infos unter https://energieverbrauchimblick.be/
Was sind die Vorteile eines intelligenten Zählers?
- Bessere Kontrolle: Er gibt detailliertere Informationen zum Verbrauch – wann verbrauche ich wie viel Strom, zu welchen Tageszeiten produziere ich wenig? Sie können Ihre Daten auch in Echtzeit online ablesen (Tool EMORES).
- Finanziell: Der Smart Meter alleine spart noch keinen Strom. Aber die genauere Kontrolle des Verbrauches ermöglicht es dem Verbraucher, einen deutlicheren Überblick über die “Stromfresser” im Haushalt zu gewinnen. Vielleicht ist es langsam an der Zeit, die alte Waschmaschine durch eine effizientere Variante zu ersetzen?
- Energiewende: Der große Wandel der Energieproduktion erfordert eine Modernisierung des Stromnetzes. Im Unterschied zu regelmäßigem Atomstrom produzieren Windparks, Fotovoltaik-Anlagen, etc. nur, wenn das Wetter mitspielt – das Netz wird also mit teils starken Stromschüben belastet. Intelligente Zähler wirken dieser Belastung entgegen, da sie flexibler auf solche Situationen reagieren können.
- Pannenhilfe: Situation Stromausfall. Der Netzbetreiber weiß sofort Bescheid (und kann evtl. schon aus der Ferne Hilfestellung geben).
Was kostet der Smart Meter?
Der Einbau eines intelligenten Zählers ist nur für Kunden, die einen solchen anfordern und bei Neubauten kostenpflichtig.
Der Smart Meter kostet 160 € ohne MwSt. Diese Kosten können höher ausfallen, wenn der Austausch des Zählers weitere Änderungen an der elektrischen Anlage erforderlich macht (61 € für den Stromkasten und 31 € für die Sicherung, wenn diese nicht kompatibel sind). Bis zum 31. Dezember 2023 erhalten Verbraucher in der Wallonie, die einen Smart Meter anfragen, eine Prämie, die den Preis des Smart Meters deckt.
Kann ich den Einbau eines intelligenten Zählers verweigern?
Im Prinzip kann der Einbau nicht verweigert werden. Es besteht jedoch eine Ausnahme für elektrosensible Personen, die den Smart Meter aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung verweigern können. Auf Anfrage des Kunden kann aber die Funktion “Kommunikation” deaktiviert werden. In dem Fall muss die Zählerablesung manuell erfolgen.
Was bedeutet dies für die Prosumer-Prämie?
Der Smart Meter ist ein Doppelflusszähler (Zweirichtungszähler). Dies bedeutet, dass er die entnommene und die eingespeiste Energie registriert. Der Zähler dreht zwar nicht rückwärts, wie der analoge Zähler, aber die eingespeiste Energie wird auf der Rechnung von der entnommenen abgezogen. Dies verändert also nicht das Recht des Kunden auf Kompensierung. Dies wird bis zum 31.12.2030 für Installationen angewandt, die vor dem 1.1.2024 abgenommen wurden.
Mit dem Smart Meter kann der Prosumertarif auf das Bruttostromvolumen, das aus dem Verteilnetz entnommen wurde, berechnet werden. Dieser Tarif darf aber den Pauschal-Prosumer-Tarif nicht übersteigen. Je nach Größe der Anlage und Verbrauch kann es von Interesse sein, den Zweirichtungszähler einbauen zu lassen.
Die CWaPE hat einen Simulator entwickelt, der es ermöglicht, zu bestimmen, ob der Einbau eines Zweirichtungszählers sinnvoll ist.
Zum Prosumer-Simulator >>>
Kontakt
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei den Verbraucher-Beraterinnen der VSZ.
Tel. +32(0)87 59 18 50
E-Mail: verbraucherrecht@vsz.be
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