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Das Breyne-Gesetz und Bauverträge

Wer ein schlüsselfertiges Haus oder ein Haus nach Plan kaufen möchte, wird vom sogenannten Breyne Gesetz geschützt. Was bedeutet dies für den Käufer? Die VSZ erklärt.

Inhaltsverzeichnis

Das Breyne-Gesetz schützt den zukünftigen Eigentümer vor dem Risiko einer Insolvenz des Unternehmens. Es garantiert ihm einen transparenten Vertrag mit vollständigen und korrekten Informationen zum Projekt, dem Gesamtpreis und die Zahlungsmodalitäten. Der Vertrag enthält unter anderem: 

  • Gesamtpreis 
  • Fristen für die Fertigstellung 
  • Fälligkeitspläne für die Zahlung 
  • Informationen über die Baugenehmigung 
  • Datum des Baubeginns 
  • Beschreibung des Grundstücks oder der Parzelle 
  • Detaillierte Pläne und Baubeschreibungen 

Außerdem legt das Gesetz die Verantwortlichkeiten fest und sieht finanzielle Garantien vor. Die meisten seiner Bestimmungen sind streng verbindlich, das heißt man kann nicht von ihnen abweichen. 

 

Wen schützt das Breyne-Gesetz? 

Das Gesetz vom 9. Juli 1971 zur Regelung des Baus und des Verkaufs von Wohnungen bietet einen umfassenden Schutz für denjenigen, der  

  • durch einen Bauträger/Bauunternehmer eine Wohnung bauen lässt, 
  • eine zu errichtende Wohnung (Haus oder Wohnung) kauft (“Kauf nach Plan”), 
  • eine im Bau befindliche Wohnung (Haus oder Wohnung) kauft (“schlüsselfertiger Vertrag”).  

Das Breyne-Gesetz kann auch auf den Verkauf eines bereits bestehenden Hauses angewendet werden, wenn der Verkäufer sich verpflichtet, das Haus erheblich zu erweitern oder umzubauen. Der Gesamtpreis des Umbaus muss dann mindestens 80 % des Verkaufspreises des Hauses betragen und über 18.600 EUR liegen. 

 

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein? 

  • Die Immobilie muss für Wohnzwecke oder für berufliche Zwecke und Wohnzwecke bestimmt sein. 
  • Der künftige Eigentümer muss gemäß dem Vertrag eine oder mehrere Zahlungen vor dem vollständigen Abschluss der Arbeiten leisten. 

 

In welchen Fällen findet das Breyne-Gesetz keine Anwendung? 

Obwohl das Breyne-Gesetz ein breites Sicherheitsnetz bietet, gibt es Fälle, in denen es nicht gilt. Wer mit mehreren separaten Bauunternehmern arbeitet, ist nicht abgesichert. Das Gesetz gilt auch nur für Immobilien, die hauptsächlich zu Wohnzwecken genutzt werden, obwohl eine gemischte Nutzung zulässig ist, solange der Wohnanteil mindestens genauso groß ist wie der Geschäftsbereich. Außerdem findet das Breyne-Gesetz keine Anwendung, wenn der Käufer während der Erfüllung des Vertrags nicht zu Zahlungen verpflichtet ist. Das bedeutet, dass der Käufer in diesem Fall verpflichtet ist, den vereinbarten Preis nach Abschluss der Arbeiten zu zahlen. 

 

Wie schützt mich das Gesetz? 

Das Breyne-Gesetz bietet insbesondere die folgenden Garantien: 

Das Gesetz verbietet, dass die vollständige Bezahlung der Arbeiten bereits vor der Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde erfolgt. Der Verkäufer darf lediglich eine Anzahlung verlangen, die 5 % des Gesamtpreises nicht übersteigen darf. 

Der Restbetrag muss in Raten gezahlt werden. Diese dürfen nicht höher sein als der Wert der bereits ausgeführten Arbeiten. 

Der Gesamtpreis wird im Voraus festgelegt. 

Die Abnahme der Wohnung muss in zwei Phasen erfolgen: vorläufige Abnahme und endgültige Abnahme (mindestens ein Jahr nach der vorläufigen Abnahme).  

 

Die vorläufige Abnahme

Die Immobilie muss sich in dem Zustand befinden, wie es die Baubeschreibung vorsieht. Eventuelle Mängel müssen protokolliert werden. Der Bauunternehmer verpflichtet sich, die festgestellten Mängel zu beheben. Ab dem Zeitpunkt der vorläufigen Abnahme ist der Käufer ein Jahr lang abgesichert, falls sich später versteckte Mängel zeigen sollten. 

 

Endabnahme

Hierbei handelt es sich um eine zweite Abnahme, bei der überprüft wird, ob die bei der vorläufigen Abnahme festgestellten Mängel und die später aufgetretenen Mängel (die aus der Verantwortung des Bauunternehmers stammen) behoben wurden. Die endgültige Abnahme findet frühestens ein Jahr nach der vorläufigen Abnahme statt. 

Ein zugelassener Bauunternehmer ist verpflichtet, einen Betrag in Höhe von 5 % des Gesamtpreises als Kaution zu hinterlegen. Ein Bauunternehmer, der nicht zugelassen ist, muss eine Fertigstellungsgarantie vorlegen, die 100 % des Wertes des Gebäudepreises entsprechen muss. Eine Liste der zugelassenen Bauunternehmer finden Sie hier >>>  

Das Unternehmen haftet insbesondere zehn Jahre lang für jeden schweren, offensichtlichen oder versteckten Mangel, der die Stabilität der Wohnung beeinträchtigt. 

 

Ihr Bauunternehmer hält den Vertrag nicht ein? 

Das Breyne-Gesetz schreibt vor, dass der Bauunternehmer seine Verpflichtungen gemäß seiner Zusage erfüllen muss. Insbesondere muss er die geplanten Arbeiten innerhalb der vereinbarten Frist und zum vereinbarten Preis durchführen. 

Wenn der Bauträger oder Bauunternehmer diese Fristen nicht einhält, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Diese Entschädigung muss mindestens der normalen Miete für die Immobilie entsprechen. 

Ob es sich um die Fristen oder andere Mängel handeln: Richten Sie eine Mahnung an den Unternehmer, in der Sie ihn auffordern, den Vertrag zu erfüllen. Kommt es zu keiner Einigung, kann die Sache vor Gericht ausgetragen werden. 

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