Mietrecht

Indexierung der Mietpreise

Wer einen Mietvertrag abgeschlossen hat, muss in der Regel auch mit einer Indexierung  seiner Miete rechnen. Durch die extrem steigenden Lebenshaltungskosten kann es sein, dass viele Mieter bei der nächsten Mietindexierung große Augen machen werden. Die VSZ erklärt warum. 

Inhaltsverzeichnis

Mieterhöhung durch Gesundheitsindex

Im Mietvertrag steht die ursprüngliche Miete, diese darf nicht ohne Weiteres steigen. Gründe für eine Mieterhöhung können Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sein oder nach einem (Ver-)Mieterwechsel. Ein weiteres Mittel sind Indexierungsmietverträge, die jährlich angepasst werden können. Die jährliche Indexierung findet ab Monat der Unterzeichnung statt, nicht mit dem Kalenderjahr-Wechsel. Dieser ermöglicht Vermietern eine Anpassung der Miete, ohne Veränderungen am Mietobjekt vorzunehmen.

Achtung!

Für geschäftliche Mietverträge gelten nicht die gleichen Bedingungen wie für Wohnmietverträge.

Berechnung des Index 

Die Anpassung von Wohnmietpreisen ist neben den Lebenshaltungskosten auch an den Energieausweis gekoppelt. Die Indexierung wird einmal jährlich, und zwar in dem Monat, in dem sich der Vertrag jährt, vorgenommen. Dies geschieht aber nicht automatisch. Der Vermieter muss dem Mieter die Indexierung der Miete schriftlich ankündigen! 

Folgende Rechnung führt zum indexierten Mietpreis:

Basismiete x Gesundheitsindex/Ausgangsindex

Die Basismiete ist der Betrag, der bei Inkrafttreten des Mietvertrags gezahlt wird, zB. 500€ im Februar 2019.

Gemeint ist der Gesundheitsindex des Monats, der der Indexierung vorausgeht, zB. 109,72 (Januar 2020)

Der Ausgangsindex ist der Gesundheitsindex des Monats, bevor der Vertrag unterschrieben wurde, zB. 108,50 (Januar 2019)

Die Gesundheitsindexe (indice santé) finden Sie auf dem Portal Statbel >>>

Indexierung nur mit Mietregistrierung und Energieausweis!

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es in der DG neue Regeln bezüglich der Indexierung der Miete, u. a. wird die seit 2023 bestehende Kopplung an den Energiepass abgeschafft. Für Mietobjekte, die einen Energieausweis E, F, G oder gar keinen vorweisen können, gilt seit Januar 2024 eine Korrekturformel.

Berechnung der Lebenshaltungskosten

Zum besseren Verständnis: Der Index wird durch einen virtuellen Warenkorb berechnet. Dieser enthält die gängigsten Produkte, die ein durchschnittlicher Belgier konsumiert, mit einigen Ausnahmen wie Tabak oder Alkohol. Wie viele Supermarktkunden zurzeit bemerken, haben sich neben der Energie auch viele andere Güter verteuert. Dadurch steigen die Preise des virtuellen Warenkorbes und somit schlussendlich auch der Index. 

Der virtuelle Warenkorb wird jährlich den Bedürfnissen der Bürger angepasst. So sind zum Beispiel die Kosten für ein Faxgerät vor Jahren schon aus der Indexberechnung rausgeflogen, da der Durchschnittsbelgier kaum mehr ein Fax versendet.  

Gesundheitsindex in den letzten Jahren enorm gestiegen

Vor allem die Energiepreise stiegen letztes Jahr in Rekordhöhe und treiben dadurch die Inflation und dementsprechend auch die Lebenshaltungskosten in die Höhe. Der Index ist an diese Kosten gekoppelt und steigt dadurch ebenfalls. Vor allem seit September 2021 nahm er rapide zu. Vergleicht man die Zahlen der vergangenen Jahre, in denen es meistens einen minimalen Anstieg von 1-2 Punkten zwischen den Jahren gab, so schlägt der Zeitraum der letzten Zeit mit ganzen 18 Punkten zu Buche (August 2020-2023).  

Die Gesundheitsindexe (indice santé) können Sie auf dem Portal Statbel einsehen.