Im Urlaub darf das Handy auf keinen Fall zu Hause bleiben. Denn im Urlaub möchte man informiert bleiben, was so zu Hause geschieht. Damit Sie bei Ihrer Rückkehr keine unangenehme Überraschung erleben, wenn Sie Ihre Handy-Rechnung erhalten, sagt Ihnen die VSZ, worauf Sie achten müssen.
Quellen: VZ NRW & Your Europe
Inhaltsverzeichnis
Roaming zu Inlandspreisen
Bei Reisen innerhalb der EU werden für die Nutzung des Mobiltelefons keine Zusatzkosten fällig. Dies bezeichnet man als Roaming. Sie können Ihr Handy also genauso nutzen, wie Sie es auch zu Hause tun würden, und zwar für Anrufe, SMS oder Datendienste. Sie zahlen immer den Preis, den Sie auch sonst bei Ihrem Anbieter zahlen.
Aber dies gilt nicht für alle europäischen Länder. Wenn Sie beispielsweise nach Italien reisen und dabei durch die Schweiz fahren, können hohe Kosten entstehen. Gleiches gilt für die Türkei, ein anderes beliebtes Urlaubsziel. Vergessen Sie also nicht die mobilen Daten bei der Durchreise abzuschalten.
Hier gelten die internationalen Tarife. Die Kosten sind allerdings auch in diesem Fall begrenzt. Telefonate in andere EU-Länder dürfen nur noch maximal 19 Cent pro Minute kosten (zzgl. MwSt.) und eine SMS darf höchstens 6 Cent ohne Mehrwertsteuer kosten.
Mobile Daten im Zweifelsfall ausschalten
Prüfen Sie, dass die automatische Verbindung in Ihren Einstellungen ausgeschaltet ist. Ihr Telefon versucht sich mit dem besten Netz zu verbinden. So kann es auf einer griechischen Insel beispielsweise vorkommen, dass sich Ihr Handy mit einer türkischen Antenne verbindet und Ihnen dann hohe Roaming-Kosten entstehen. Dies gilt auch, wenn Sie sich in Grenzregionen zu Ländern befinden, in denen die Roaming-Regeln nicht gelten.
Auch in der Hosentasche kann das Smartphone erhebliche Kosten produzieren, z. B. bei automatischen Aktualisierungen von Apps oder das Herunterladen von E-Mails. Wenn Sie diese Funktionen nutzen möchten, denken Sie daran, dass Gerät so einzustellen, dass dies nicht automatisch geschieht, sondern erst nach vorheriger Aufforderung.
Roaming auf Schiffs- und Flugreisen
Bei einer Schiffs- oder Flugreise entstehen keine Zusatzkosten, solange ein landgestütztes Mobilfunknetz ausgewählt wird. Wählt sich das Smartphone ins Satellitennetz ein, gelten die EU-Regeln nicht mehr. Dann gelten keine Preisobergrenzen mehr. Beispiel: Auf einer Fähre zwischen Deutschland und Norwegen hatte ein Junge ein paar Videos angeschaut. Nach der Reise erhielten die Eltern eine Telefonrechnung über rund 12.000 Euro!
Im Flugzeug sollten Sie Ihr Smartphone oder Tablet unbedingt in den Flugmodus schalten!
Es gibt zwar einen weltweit geltenden Kostenairbag für mobiles Internet: Sobald 59,50 Euro erreicht sind, soll die Datenverbindung automatisch getrennt werden. Dies gilt aber nicht bei Satellitenverbindungen, sodass schnell hohe Kosten entstehen können.
Viele Reedereien oder Fluggesellschaften bieten WLAN zu Paketpreisen an. Denken Sie daran die mobilen Daten abzuschalten, damit sich das Smartphone bei schwachem WLAN nicht automatisch ins Satellitennetz einwählt.
Länger im Ausland unterwegs, oder Grenzgänger?
Die Roaming-Regelung sieht vor, dass Ihr Betreiber über einen Zeitraum von vier Monaten Ihr Telefonverhalten kontrollieren kann. Wenn Sie innerhalb dieser Zeitspanne länger im Ausland waren als zu Hause und ein größeres Datenvolumen genutzt haben als im Inland, kann er von Ihnen eine Erklärung verlangen. Wenn Sie weiterhin mehr im Ausland als zu Hause sind, darf er Ihnen zusätzliche Kosten in Rechnung stellen, die allerdings ebenfalls begrenzt sind.
Als Grenzgänger können Sie sich für einen Anbieter in einem der beiden Länder entscheiden. Roaming ist dann mit einer SIM-Karte aus einem der beiden Länder möglich. Die Regelung der angemessenen Nutzung gilt auch hier, solange man sich mindestens einmal täglich in das Netz des “heimischen” Betreibers einwählt (Anwesenheit im Vertragsland).
Kostenfalle Voicemail
Wenn Sie den Urlaub außerhalb der EU verbringen, denken Sie daran, dass Sie als Empfänger für die Kosten für die Weiterleitung an die Mailbox im Ausland aufkommen. Erkundigen Sie sich vor Urlaubsantritt nach den Kosten bei Ihrem Anbieter.
Wenn Sie nicht unbedingt erreichbar sein müssen, können Sie die absolute Rufumleitung aktivieren. Dann werden die Gespräche nicht ins Ausland weitergeleitet, sondern landen in Ihrem Heimatland auf der Mailbox. Sie können die Voicemail-Funktion auch vollständig abschalten. Dann sind Sie nur erreichbar, wenn Sie im Netz sind und bezahlen auch nur die Telefonate, die Sie annehmen. SMS werden hingegen immer ins Ausland weitergeleitet.
Das Wichtigste
- Roaming innerhalb der EU-Länder (nicht Europa!!!) heißt: man bezahlt denselben Preis wie bei seinem Anbieter zuhause.
- Die automatischen Verbindungen des Handys ausschalten, damit nicht versehentlich mit einem teuren Netz verbunden wird. Besonders bei interkontinentalen Flügen immer auf Flugzeugmodus schalten – das Handy verbindet sich sonst mit den überflogenen Ländern.
- Die Notruf-Nummer 112 funktioniert nicht nur in der EU, sondern in vielen Nicht-EU-Ländern kostenlos.
- Bei Weiterleitung an Voicemail trägt der Empfänger die Kosten.