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Meine Energierechnung verstehen

Inhaltsverzeichnis

Akteure des Strommarktes

Damit Strom oder Gas beim Verbraucher ankommen, müssen viele verschiedene Akteure im Markt zusammenwirken:

  • Der Energieanbieter, der Ihnen die Energie verkauft;
  • Der Verteilernetzbetreiber, der die Energie bis zu Ihrem Haus transportiert und für das lokale Netz und die Zähler verantwortlich ist (ORES für Strom und RESA für Gas);
  • Der Transportnetzbetreiber, der die Energie von dort, wo sie erzeugt wird, zum Verteilungsnetz des Netzbetreibers transportiert (Elia für Strom und Fluxys für Gas);
  • Die Regulatoren, die dafür sorgen, dass die Gesetze eingehalten werden und Tarife genehmigen. Das ist die CREG auf föderaler Ebene und die CWaPE auf regionaler Ebene.

Das Zusammenspiel dieser verschiedenen Akteure ist der Grund für die Komplexität der Energierechnung. 

 

Wie setzt sich der Preis von Strom und Gas zusammen?

In der Energierechnung werden 3 verschiedene Preisgruppen aufgeführt: Energie, Netzkosten, und Steuern/Abgaben.

 

1. Energie

Der Anbieter berechnet eine Grundgebühr und die verbrauchte Anzahl kWh.

  • Strom: Der kWh-Preis wird beeinflusst von:
    • Preisformel (fester/variabler/dynamischer Vertrag);
    • Zählertarif (Normal-, Doppel-, Impact-Tarif oder „Exklusiv Nacht“)
  • Gas: Der kWh-Preis wird nur von der Preistarifformel beeinflusst (fester/variabler Vertrag)

 Wählen können Sie nur den Energieanbieter, der den Energiepreis bestimmt. 

 Alle anderen Kosten sind gesetzlich festgelegt und bei allen Anbietern gleich.

 

2. Was bestimmt die Netzkosten?

Verteilerkosten: Die Verteilungskosten gehen an den Netzbetreiber (in Ostbelgien ist das ORES für Strom und RESA für Gas) und werden von der CWaPE überwacht und genehmigt.

Transportkosten: Die Transportkosten gehen an Elia (Strom) oder Fluxys (Gas) und werden von der CREG kontrolliert und genehmigt.

Auch hier berechnet der Netzbetreiber eine Grundgebühr und die Verteilungskosten je nach verbrauchter Anzahl kWh. Für Strom beeinflusst auch der Zählertarif die Verteilungskosten.

 

3. Regionale und föderale Abgaben und Steuern:

Dazu gehören Anschlussgebühren, Energiesteuern, und auch die Kosten für Ökostrom (mit dieser Gebühr wird die “Entwicklung” erneuerbarer Energien unterstützt).

 

Preisformel

Wenn Sie einen Vertrag abschließen, haben Sie die Wahl zwischen einem Vertrag mit einem Festpreis, einem variablen oder einem dynamischen Preis (Letzterer gilt nur für Strom). 

  • Der Festpreis ändert während der Vertragsdauer von einem oder zwei Jahren nicht. Bei einem Vertrag von unbestimmter Dauer wird der Preis jährlich angepasst. 
  • Der variable Preis wird meist monatlich anhand einer Indexierungsformel angepasst. 
  • Bei einem dynamischen Stromvertrag richtet sich der Preis pro Kilowattstunde (viertel-)stündlich nach dem aktuellen Marktpreis. Voraussetzung ist ein digitaler Zähler.

 

Zähler-Tarif für Strom

Strom kann im Normaltarif, im Doppeltarif oder im Impact-Tarif abgerechnet werden, je nach Tageszeit, in der der Strom verbraucht/eingespeist wurde. 

Bei einem digitalen Zähler werden die Zeiten des Hoch- und Niedertarifs (oder der drei Zeiten im Impact-Tarif) getrennt angegeben. Hat der Kunde den Normaltarif gewählt, dann wird der Verbrauch von Hoch- und Niedertarif addiert. Zu welchem Tarif der Strom abgerechnet werden soll, muss beim Anbieter angefragt werden. Ändern können Sie den Zählertarif über Ihren Energieanbieter auch.

Wenn Sie noch einen analogen Zähler haben, dann haben Sie entweder einen Normaltarifzähler oder einen Doppeltarifzähler. Wer mit Strom heizt, hat meist zusätzlich noch einen „Exklusiv Nacht“-Zähler. 

Die Wahl des Zähler-Tarifs hat sowohl einen Einfluss auf den kWh-Strompreis des Energieanbieters als auch auf die Netz- und Transportkosten der Verteiler.

 

Wann erhalte ich meine Rechnung?

Der Kunde zahlt eine monatliche Vorauszahlung und erhält jährlich nach der Zählerablesung eine Abrechnung, die den tatsächlichen Verbrauch und die Kosten auflistet. Hat der Kunde zu wenig angezahlt, muss er die Differenz nachzahlen. Waren seine monatlichen Vorauszahlungen zu hoch, wird ihm der zu viel gezahlte Preis zurückerstattet.

Die Höhe der monatlichen Vorauszahlung wird dann aufgrund des Verbrauchs und des Energiepreises neu eingeschätzt. 

Wenn Sie befürchten, dass Sie zu hohe oder zu niedrige monatliche Abschläge zahlen, können Sie die monatliche Vorauszahlung auch selbst anpassen. Kontaktieren Sie dafür Ihren Anbieter oder passen Sie den Betrag in Ihrem Online-Kundenkonto an.

Die Zählerablesung wird von den Verteilernetzbetreibern (ORES für Strom und RESA für Gas) vorgenommen. Bei einem analogen Zähler kommt der Verteilernetzbetreiber alle zwei Jahre vorbei, die anderen Jahre werden Sie aufgefordert, den Zählerstand zu übermitteln. Bei einem digitalen Zähler wird der Zählerstand automatisch per Funk durchgegeben (solange die Kommunikationsfunktion nicht abgeschaltet wurde).

Der Energieanbieter hat ab diesem Zeitpunkt 60 Tage Zeit, die Rechnung zu erstellen. 

Bei einem Umzug gibt der Kunde selbst seinen Zählerstand mittels des “Dokuments der Energieübernahme” bei seinem Energieanbieter an. Danach erhält er seine Endabrechnung. 

 

Meine Abrechnung überprüfen

Auf Ihrer Abrechnung werden die Zählerstände zu Beginn und zum Ende des betreffenden Zeitraums angegeben. Um sicherzustellen, dass diese Angaben korrekt sind, überprüfen Sie, ob die Zählerstände auf der Rechnung mit denen übereinstimmen, die Sie angegeben haben. Der Verbrauch in kWh muss dem Zählerstand am Ende des Zeitraums abzüglich des Zählerstands zu Beginn des Zeitraums entsprechen.

Hat der Kunde vergessen, seine Zählerstände abzugeben (oder dies zu spät getan), wurde der Zählerstand geschätzt. Wenn dem so ist, wird dies auf der Rechnung vermerkt. In diesem Fall können Sie die Rechnung korrigieren lassen.

 

Zu hoher Verbrauch?

Wenn die Zählerstände stimmen, aber Ihr Verbrauch anormal hoch oder gestiegen ist, sollten Sie erst einmal Ihren Haushalt analysieren und sich einige Fragen stellen:

  • Haben Sie zusätzliche Geräte angeschafft?
  • Nutzen Sie stromintensive Geräte häufiger als bisher?
  • Haben Sie alte oder defekte Geräte, die ungewöhnlich viel Strom verbrauchen?
  • Ist die Heizung oder die Warmwasserbereitung defekt oder falsch eingestellt?
  • Hat sich die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt oder Ihr Nutzungsverhalten verändert?

 

Was kann ich sonst tun?

  • Zählerstände regelmäßig aufschreiben
  • Stromverbrauch von Haushaltsgeräten mit einem Strommessgerät kontrollieren 
  • Elektriker (Strom), bzw. Heizungsinstallateur (Gas) kontaktieren, um die Anlage zu überprüfen.
  • Verteilernetzbetreiber kontaktieren, wenn alle anderen Fehlerquellen ausgeschlossen wurden, um den Zähler kontrollieren zu lassen. Aber Vorsicht: Bei einwandfreier Funktion des Zählers trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung.

 

Beschwerde einreichen

Liegt tatsächlich ein Fehler in der Rechnung vor, kontaktieren Sie Ihren Anbieter per Telefon oder über Ihr Online-Kundenkonto. Ihr Anbieter ist verpflichtet, Ihnen den Empfang Ihrer Beschwerde innerhalb von 10 Arbeitstagen zu bestätigen und mitzuteilen, wann Sie mit einer Antwort rechnen können.

Erhalten Sie keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die Verbraucherschutzzentrale wenden, die Ihre Anfrage in Zusammenarbeit mit dem Föderalen Ombudsdienst für Energie bearbeiten wird.

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