Finanzen

Verlauf einer gütlichen Schuldenvermittlung

Sie haben dauerhafte finanzielle Schwierigkeiten und möchten mithilfe eines Schuldnerberaters eine Einigung mit Ihren Gläubigern über die Rückzahlung Ihrer Schulden erzielen? Die Verbraucherschutzzentrale kann helfen.

Kontakt der Schuldnerberatung

E-Mail: schuldnerberatung@vsz.be 

Tel: +32(0)87 59 18 50

Wir sind telefonisch erreichbar:
Mo. & Fr.: 9-12 Uhr
Di. & Do.: 9-12 Uhr & 13.30 – 16.00 Uhr

In den Eifelgemeinden (außer St. Vith) finden zweimal pro Monat Beratungen nach Terminabsprache statt. Weiter zu den aktuellen Terminen >>>

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine gütliche Schuldenvermittlung?

Es ist eine kostenlose Dienstleistung.
Ziel ist es, Ihnen dabei behilflich zu sein, eine Lösung zu finden, um Ihre Schulden (Rechnungen, Miete, Kredit, …) zu bezahlen.
Unser Dienst verleiht kein Geld und leistet keine finanzielle Unterstützung.

Was ist die Rolle des Schuldnerberaters?

Der Schuldnerberater vermittelt zwischen Ihnen und Ihren Gläubigern. Er wird versuchen, eine Lösung zu finden.

Er muss

  • objektiv,
  • unparteiisch
  • und gerecht sein.

Wie läuft eine gütlich Schuldenvermittlung ab?

 

1. Ermittlung des Familienbudgets

Anhand der Informationen, die Sie bereitstellen müssen, wird der Schuldnerberater eine Tabelle mit Ihren laufenden Einnahmen und Ausgaben erstellen.
Diese Tabelle ist wichtig, denn sie ermöglicht es dem Schuldnerberater zu ermitteln, inwieweit Sie Ihre Schulden zurückbezahlen können. Die Tabelle wird Ihnen auch helfen, Ihre eigene Situation klarer zu sehen.

 

2. Bestimmung des verfügbaren Betrags für die Gläubiger

Wenn das Budget vollständig ist, führt der Schuldnerberater
folgende Berechnung aus:

Einnahmen – Ausgaben = verfügbares Geld für die Begleichung der Schulden

 

3. Analyse der Schulden

Sie müssen dem Schuldnerberater alle Unterlagen über Ihre Schulden vorlegen. Er wird prüfen, ob Ihre Schulden rechtlich zulässig sind.

 

4. Vorschlag für einen Rückzahlungsplan

Wenn das Budget aufgestellt, die verfügbaren Mittel berechnet und Ihre Schulden überprüft worden sind, wird der Schuldnerberater einen Vorschlag für die Rückzahlung ausarbeiten. Wenn Sie mit diesem Rückzahlungsplan einverstanden sind, wird er an Ihre Gläubiger geschickt.

 

5. Zahlungen

Die Zahlung an Ihre Gläubiger liegt weiterhin in Ihrer Verantwortung. Sie sind derjenige, der die Zahlungen vornimmt. Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Verwaltung Ihrer Ausgaben haben, können Sie einen Antrag an das ÖSHZ Ihrer Gemeinde stellen, das Ihnen dabei helfen wird, die Zahlungen in die Wege zu leiten.

 

6. Und wenn kein Geld da ist?

Der Schuldnerberater kann die Gläubiger bitten, sich zu gedulden und mit Ihnen Wege zur Verbesserung Ihrer Haushaltssituation erörtern.
Wenn eine schnelle Verbesserung nicht möglich ist, kommt eventuell eine kollektive Schuldenregelung für Sie infrage, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Es kann sein, dass es keine Lösung gibt. Der
Schuldnerberater wird Sie darüber informieren
und die Akte abschließen. Die Gläubiger werden
ebenfalls informiert.

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