Bei verpackten Lebensmittel muss laut Gesetz eine Kennzeichnung über die Haltbarkeit vermerkt sein: entweder das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum.
Doch viele Menschen kennen den kleinen Unterschied gar nicht. Die Verbraucherschutzzentrale erklärt es Ihnen genauer.
Hauptquelle: VZ NRW
Inhaltsverzeichnis
Schmeckt es nur schlecht, oder ist es gefährlich für die Gesundheit?
Wer Lebensmittel einkauft und wissen möchte, wie lange diese haltbar sind, ist auf die Kennzeichnung auf der Verpackung angewiesen. Achten Sie darauf, ob ein Mindesthaltbarkeitsdatum oder ein Verbrauchsdatum angegeben ist.
Wie der Name bereits vermuten lässt, gibt das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) den Zeitpunkt an, bis zu dem ein ungeöffnetes Lebensmittel bei durchgehend richtiger Lagerung seine spezifischen Eigenschaften, wie Geruch, Geschmack und Nährwert behält.
Bei Lebensmitteln, deren Haltbarkeit weniger als drei Monate beträgt, muss der Tag und der Monat angegeben werden, bei einer Haltbarkeit von 3 bis 18 Monaten, der Monat und das Jahr. Bei Lebensmitteln, die mehr als 18 Monate haltbar sind, reicht die Angabe des Jahres. Für bestimmte Lebensmittel ist kein MHD vorgeschrieben, dazu zählen zum Beispiel frisches Obst und Gemüse, Wein, Getränke mit einem Alkoholgehalt von 10 oder mehr Volumenprozent, Kaugummi, Zucker, Speisesalz oder Essig.
Sehr leicht verderbliche Lebensmittel, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gesundheitsgefahr darstellen können, werden hingegen mit dem Verbrauchsdatum gekennzeichnet. Das Verbrauchsdatum nennt den letzten Tag, an dem das Lebensmittel noch verkauft und verzehrt werden darf. Fleisch ist ein solches Lebensmittel.
Auch nach Ablauf des MHD noch genießbar?
In den meisten Fällen können Lebensmittel bei richtiger Lagerung in der verschlossenen und unbeschädigten Originalverpackung nach dem „abgelaufenen MHD“ noch verzehrt werden. Manche Hersteller wählen ein frühes MHD, um auf Nummer sicher zu gehen.
Ob Produkte noch genießbar sind oder nicht, können Sie leicht selbst überprüfen. Das Motto lautet: Sehen, Riechen und Schmecken – vertrauen Sie den eigenen Sinnen! So wird es in der Regel auch bei Lebensmitteln gemacht, die gar kein MHD tragen, zum Beispiel bei Obst, Gemüse oder Brot vom Bäcker. Ist Schimmel zu erkennen, riecht es unangenehm, schmeckt es säuerlich? Dann Finger weg!
Lebensmittel können durch den Kontakt mit Sauerstoff, Feuchtigkeit und Mikroorganismen schneller verderben.
Lagerbedingungen
Bei einigen Lebensmittel findet man in der Nähe des MHD oder des Verbrauchsdatums die Angabe von Aufbewahrungs- und Verwendungsbedingungen. Hinweise wie „kühl und trocken lagern“ oder „vor Wärme und Feuchtigkeit schützen“ sollten unbedingt beachtet werden, um die Haltbarkeit zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für Kühlempfehlungen auf den Packungen, zum Beispiel 2 Grad Celsius bei Hackfleisch.
Auch auf angebrochenen Lebensmittelverpackungen, wie bei H-Milch oder Fruchtsäften müssen in bestimmten Fällen Aufbewahrungsbedingungen und der Verzehrzeitraum angegeben werden, wie etwa „Nach dem Öffnen im Kühlschrank aufbewahren und innerhalb von drei Tagen verzehren“.
Dürfen Lebensmittel noch verkauft werden, wenn MHD oder Verbrauchsdatum überschritten sind?
Ist das MHD überschritten, bedeutet dies nicht, dass ein Produkt nicht mehr verkauft werden darf. Allerdings muss sichergestellt werden, dass die Ware einwandfrei ist. Sobald das MHD erreicht ist, haftet nicht mehr der Hersteller, sondern die Verantwortung trägt dann derjenige, der die Ware in Verkehr bringt, d. h. der Lebensmittelhändler. Außerdem muss er darauf hinweisen, dass das MHD bereits überschritten ist.
Anders beim Verbrauchsdatum: Mit Erreichen des Datums „zu verbrauchen bis …“ dürfen diese sensiblen Lebensmittel nicht mehr verkauft werden.
In vielen Geschäften werden Lebensmittel kurz vor Ablauf des MHD zu einem niedrigeren Preis angeboten. Sie tragen z.B. einen „-30%“-Aufkleber oder werden in einem extra Regalabschnitt angeboten.
Keine europaweite Koordination
Das Problem ist, dass verschiedene europäische Staaten die Benutzung des MHD und des Verbrauchsdatum unterschiedlich anwenden. Nehmen wir zum Beispiel mal einen Joghurtbecher. Ein in Deutschland gekaufter Joghurtbecher hat sehr oft ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Kurioserweise kann es passieren, dass der gleiche Joghurtbecher in Belgien ein Verfallsdatum besitzt. Da steht dann drauf: „à consommer jusqu’au…“
Wir haben festgestellt, dass vor allem Milchprodukte in Belgien sehr oft mit einem Verbrauchsdatum versehen sind, während solche Produkte in Deutschland eher mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum gekennzeichnet sind. Die Entscheidung hierüber liegt beim Hersteller. Ob die Hersteller lieber auf Nummer sicher gehen wollen oder ob kommerzielle Erwägungen hierfür ausschlaggebend sind, sei dahingestellt. Die VSZ vermutet, dass Letzteres der Fall ist.