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Neues Jahr, neue Vorsätze: Vertrag im Fitnessstudio gut prüfen

Mit dem neuen Jahr nehmen sich viele Menschen vor, mehr Sport zu treiben. Wer dafür einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abschließt, bindet sich meist für eine bestimmte Laufzeit. Um spätere Probleme zu vermeiden, sollte die Unterschrift gut überlegt sein.

Inhalt

Preise und Preistransparenz

Die Preise eines Fitnessstudios müssen gut sichtbar angebracht sein, sodass sie gelesen werden können, ohne das Studio zu betreten. Dabei reicht eine allgemeine Preisliste aus, etwa mit Angaben wie „Jahresabo ab 60 Euro monatlich“.
Eine detaillierte Preisliste mit den verschiedenen angebotenen Leistungen muss innerhalb des Studios aushängen.

Auf der Website müssen Preise nur dann angegeben werden, wenn dort auch ein Vertragsabschluss möglich ist.

Häufig stellt sich die Frage, ob langjährige Kundinnen und Kunden eine Preisanpassung verlangen können, wenn Neukunden günstigere Tarife angeboten werden. Grundsätzlich gilt: Der abgeschlossene Vertrag bleibt verbindlich, auch wenn das Studio später günstigere Preise für neue Mitglieder einführt. Unternehmen dürfen ihre Preise frei gestalten.

 

Kündigung des Fitnessstudiovertrags

Ein Fitnessstudiovertrag ist verbindlich. Eine vorzeitige Kündigung ist nur möglich, wenn sie im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Fehlt eine entsprechende Regelung, kann der Vertrag erst zum vereinbarten Laufzeitende gekündigt werden.

Eine automatische (stillschweigende) Verlängerung nach Ablauf der Erstlaufzeit ist nur wirksam, wenn sie auf der Vorderseite des Vertrags deutlich hervorgehoben, fett gedruckt und eingerahmt angegeben ist.
Nach der ersten Vertragsverlängerung kann der Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von maximal zwei Monaten beendet werden.

Ein Umzug oder eine vorübergehende Verletzung stellen grundsätzlich keinen Kündigungsgrund dar. Viele Fitnessstudios bieten jedoch an, den Vertrag bei Krankheit, Verletzung oder Schwangerschaft ruhen zu lassen. Die ausgesetzten Monate werden dann an die Vertragslaufzeit angehängt.

Ändert das Fitnessstudio wesentliche Vertragsbedingungen, zum Beispiel die Öffnungszeiten oder den Preis, kann ein Recht zur außerordentlichen Kündigung bestehen. Dieses Recht kann jedoch im Vertrag eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Preisänderungen können zum Beispiel durch eine Indexierungsklausel vorgesehen sein.

 

Verhaltenskodex für Fitnessstudios

Das Wirtschaftsministerium hat einen Verhaltenskodex erarbeitet, den rund 200 Fitnessstudios unterzeichnet haben. Darin sind unter anderem Regeln zu Preisen, Zahlungsbedingungen und Kündigungsmöglichkeiten festgelegt.

So sieht der Kodex beispielsweise vor, dass Kundinnen und Kunden den Vertrag kündigen können, wenn das Studio seine Öffnungszeiten so ändert, dass ein Training nicht mehr möglich ist.
Auch eine schwere Verletzung oder Krankheit, die dauerhaftes Sporttreiben unmöglich macht, gilt als höhere Gewalt und muss eine Kündigung ermöglichen. In solchen Fällen ist in der Regel ein ärztliches Attest erforderlich.

Der Verhaltenskodex bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern damit einen erweiterten Schutz. Ob das Fitnessstudio den Kodex unterschrieben hat, steht entweder im Vertrag, auf der Website oder auf einem Aushang im Studio.

Wer also seine guten Vorsätze in die Tat umsetzen will, sollte nach Möglichkeit erst einen Schnuppertermin vereinbaren und den Vertrag vor Unterschrift sorgfältig durchlesen.

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