Die föderale Regierung hat eine neue Maßnahme zum Sozialtarif für Energie genehmigt. Hierbei handelt es sich um die Sozialtarifprämie für Gemeinschaftszähler. Die VSZ sagt Ihnen, worauf zu achten ist.
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Zur Prämie
Wer Anrecht auf den Sozialtarif hat und in einem Mehrfamilienhaus mit kollektivem Energieanschluss (Gas oder Strom) wohnt, erhält seit dem 1. Juli 2024 eine vierteljährliche Prämie.
Beispiel: Familie Müller lebt in einem Mehrfamilienhaus und wird über eine Gemeinschaftsanlage mit Gas beheizt. Die Familie hat keinen Anspruch auf den sozialen Energietarif über ihren Energieversorger, weil der Zähler nicht auf ihren Namen läuft, sondern auf den des Vermieters/Verwalters. Dieser stellt dem Haushalt seinen individuellen Verbrauch in Rechnung.
Die Höhe der Prämie wird von der Regulierungskommission für Strom und Gas in Belgien auf der Grundlage des Sozialtarifs berechnet. Der Betrag ist daher jedes Quartal unterschiedlich.
Die Prämie kann seit dem 2. September 2024 beim FÖD Wirtschaft beantragt werden. Sowohl der Vermieter/Verwalter als auch der Anspruchsberechtigte der Prämie müssen Schritte unternehmen.
Was muss der Hausverwalter/Eigentümer tun?
Der Hausverwalter oder Eigentümer einer Immobilie mit einem gemeinsamen Energieanschluss für mehrere Wohnungen ist verpflichtet, alle diese dem FÖD Wirtschaft über die Online-Plattform zu melden. Nur kollektive Anschlusspunkte, die Gas oder Strom liefern, müssen gemeldet werden. Ausgeschlossen sind Heizöl, Propan und Petroleum.
Auch Zähler, die lediglich dazu dienen, Gemeinschaftsbereiche von Gebäuden (Flure, Garagen usw.) mit Energie zu versorgen, müssen nicht gemeldet werden.
Link zur Online-Plattform „Prime Tarif Social >>>“ .
Jeder registrierte Anschlusspunkt erhält einen eindeutigen Code, den die Verwalter dann an die Bewohner weitergeben müssen. Mit diesem Anlagencode können die Anspruchsberechtigten einen Antrag auf eine Sozialtarifprämie stellen.
Jede gemeinschaftliche Anlage muss registriert werden, egal ob die Bewohner Anspruch auf den Sozialtarif haben oder nicht. Bei Nichtregistrierung oder absichtlicher Übermittlung unvollständiger oder ungenauer Daten oder Daten, die nicht innerhalb einer angemessenen Frist bereitgestellt werden, droht ein Bußgeld durch den FÖD Wirtschaft zwischen 500 und 10.000 Euro.
FAQ für den Eigentümer/Verwalter >>>
Fragen beantwortet der FÖD Wirtschaft per E-Mail unter soctar.prm@economie.fgov.be
Wie erhalte ich die Prämie?
Nachdem der Eigentümer/Verwalter die Anlage registriert hat, erhält er einen Code, den er dem Anspruchsberechtigten übermitteln muss.
Mit diesem Code kann der Bewohner den Antrag auf die Prämie auf folgenden Wegen einreichen:
- über die gleiche Online-Plattform „Prime Tarif Social >>>“
- Oder Sie laden das Antragsformular herunter und senden es per E-Mail soc.ener.prm@economie.fgov.be oder Einschreiben (SPF Economie, Rue du progrès 50 à 1210 Saint-Josse) an das Wirtschaftsministerium
Der Antrag sollte bevorzugt online oder per E-Mail gesendet werden, dies garantiert eine schnellere Bearbeitung.
Sie müssen den Antrag auf die Prämie nicht jedes Vierteljahr erneuern. Sobald die Sozialtarifprämie bestätigt und gewährt wurde, wird sie automatisch verlängert, bis die Voraussetzungen für die Gewährung der Prämie nicht mehr erfüllt sind oder Sie umziehen. Was muss ich sonst noch beim Umzug beachten? >>>
FAQ für den Anspruchsberechtigten >>>
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft >>>