So schützen Sie sich vor Abzocke:
Ob geerbter Schmuck, alte Goldketten oder Ringe – viele Menschen besitzen Goldstücke, die sie nicht mehr tragen und lieber zu Geld machen möchten. Der Goldverkauf kann sich lohnen, doch er birgt auch Risiken. Die VSZ erklärt, welche Fehler es zu vermeiden gilt.
Inhaltsverzeichnis
Zwischen schwankenden Goldkursen, dubiosen Ankäufern und intransparenten Wertermittlungen ist es für Verbraucher oft schwer, den echten Wert ihres Schmucks zu erkennen. Bei besonders aufwendig verarbeiteten Schmuckstücken oder wertvollen Sammlermünzen kann es sich lohnen, sich an einen Spezialisten zu wenden. Manche Schmuckstücke können zum Beispiel einen höheren Wert haben als ihr Goldgewicht, wenn ein Stein eingefasst ist. Sei es beim Juwelier oder Goldhändler: Zögern Sie nicht, verschiedene Angebote einzuholen und zu vergleichen.
Goldpreis ist nicht gleich Ankaufspreis
Bevor Sie die Händler aufsuchen, sollten Sie sich über den aktuellen Goldpreis informieren. Doch Achtung, beim Goldpreis handelt es sich nicht um den Ankaufspreis. Der aktuelle Goldkurs bestimmt den Wert für 24 karätiges Gold. Schmuck besteht meist aus 18 Karat Gold oder auch weniger, da 24 karätiges Gold zu weich ist und sich der Schmuck verziehen würde. 18 karätiges Gold enthält 75 Prozent reines Gold. Der offizielle Goldpreis kann also nur als Richtwert dienen.
Wie ermittelt der Goldhändler den Preis?
Der Händler prüft den Feingehalt der Ware, also den Goldanteil in Karat. Dann wird das Stück gewogen. Achten Sie darauf, dass das Wiegen und Prüfen des Edelmetalls direkt vor Ihren Augen gemacht werden. Auch der Zustand der Ware hat einen Einfluss auf den Preis. Natürlich rechnet der Goldhändler eine Gewinnspanne ein, um sein Geschäft finanzieren zu können. Und Achtung: Wer die Herkunft des Goldes, z.B durch einen Erbschein oder eine Rechnung, nicht nachweisen kann, erhält oft einen geringeren Preis.
Wie erkenne ich seriöse Ankäufer?
Ein Juwelier oder Goldhändler muss im Garantieregister der “Monnaie Royale de Belgique” eingetragen sein. Goldhändler Sebastian Martin, Inhaber der GTC Martin GmbH, empfiehlt, sich diese Lizenz, die vom Wirtschaftsministerium vergeben wird, vom Händler zeigen zu lassen: “Seriöse Händler können sie problemlos nachweisen oder hängen sie im Geschäft aus.“ Martin warnt vor Angeboten in Zeitungsannoncen: “Eine beliebte Masche sind Lockangebote mit Ankauf von Pelzen oder Teppichen in Verbindung mit Gold. Auch vor mobilen Händlern, organisierten Ankaufsevents oder Haustürgeschäften sollte man sich in Acht nehmen. Diese Verkaufsformen sind strikt verboten.”
Wenden Sie sich an einen Goldhändler mit einem Geschäftslokal. Wenn dieser Ihnen seine Registrierung nachweisen kann, können Sie sicher sein, dass dieser Händler regelmäßig durch die Behörden kontrolliert wird.
Außerdem muss der Händler den Ankaufspreis für Gold deutlich sichtbar an einer Stelle aushängen, die von außerhalb des Gebäudes gut sichtbar ist.
Wie läuft der Verkauf ab?
Goldhändler unterliegen den geltenden Vorschriften des Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Barverkäufe sind aufgrund dieses Gesetzes nicht erlaubt. Der Goldhändler muss den gesamten Betrag per Überweisung oder Scheck bezahlen. In jedem Fall wird vom Verkäufer verlangt, dass er seine Identität und seine Adresse durch einen Personalausweis oder Reisepass nachweist, denn anonymer Handel ist verboten. Und denken Sie daran, einen detaillierten Verkaufsbeleg mit Beschreibung der Ware zu fordern, wenn der Händler Ihnen diesen nicht spontan aushändigt.
In Kürze:
- Informieren Sie sich über den Goldpreis
- Erfragen Sie mehrere Angebote bei Goldhändlern und/oder Juwelieren und vergleichen Sie.
- Verkaufen sie nur an registrierte Händler
- Meiden Sie Lockangebote in Anzeigen, mobile Ankäufe und Haustürgeschäfte
- Verlangen Sie einen detaillierten Beleg des Verkaufs
- Lassen Sie das Gold vor Ihren Augen prüfen und wiegen
- Legen Sie einen Herkunftsnachweis vor.
- Melden sie unseriöse Angebote bei der Wirtschaftsinspektion >>>