Personen, die mit einem längeren Ausfall des Internets konfrontiert sind, können seit dem 1. November eine Entschädigung von ihrem Telekommunikationsanbieter einfordern. Die VSZ erklärt.
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Wenn das Internet nicht funktioniert, ist das ärgerlich. Kleine Verbindungsschwierigkeiten kennt wohl jeder, aber wenn der Ausfall stundenlang dauert, kann das zum Problem werden. Vor allem für Arbeitnehmer, die regelmäßig im Home Office arbeiten.
Aus diesem Grund haben die IBPT (Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation >>>) und Verbraucherschutzorganisationen ein System zur Entschädigung gefordert. Seit dem 1. November 2024 gibt es nun einen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Internetdienst länger als acht Stunden unterbrochen wird.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung fällt leider relativ gering aus und beträgt nur einige Euro. Konkret kann der Verbraucher nach den ersten 8 Stunden des Ausfalls eine Entschädigung von 1 € verlangen (bis zu einer Gesamtdauer von 16 Stunden, in denen das Internet unterbrochen ist). Danach wird für jeden folgenden 24-Stunden-Zeitraum die Entschädigung des vorherigen Tages um 1€ + 0,50€ pro Tag der Unterbrechung erhöht.
Der Telekommunikationsbetreiber kann aber auch entscheiden, eine Entschädigung in Proportion zu den Kosten des monatlichen Abonnements oder z. B. einen kostenlosen Film anzubieten.
Drei Möglichkeiten der Entschädigung
- Es wird eine Entschädigung von 1 € für den Zeitraum von 16 Stunden nach den ersten acht Stunden der Unterbrechung gezahlt. Diese Entschädigung wird für jeden weiteren Zeitraum von 24 Stunden um 1 € erhöht und für jeden Tag, den die Unterbrechung andauert, kommen 0,50 € hinzu. Diese Beträge werden jährlich nach dem Verbraucherpreisindex indexiert.
- Wenn der Kunde ein Abonnement hat, entspricht die Entschädigung einem Dreißigstel der Kosten des monatlichen Abonnements (wenn dieser Betrag die erste Option übersteigt – es wird immer der höhere Betrag genutzt). Das Gesetz sieht vor, dass im Falle eines Bündelangebots dieser Ausgleich auf die gesamte monatliche Abonnementgebühr berechnet wird.
- Der Betreiber kann einen Ausgleich „in Form von genau beschriebenen Sachleistungen, die mindestens den Wert des in der ersten Option vorgesehenen Ausgleichs übersteigen“ anbieten.
Für Ausfälle, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, muss jedoch keine Entschädigung gezahlt werden.
Welche Bedingungen müssen erfüllt werden?
Es muss sich um eine vollständige Unterbrechung handeln, die mindestens acht aufeinanderfolgende Stunden dauert.
- Bei Internetdiensten: Die Unterbrechung muss an der Adresse auftreten, an der der Dienst normalerweise erbracht werden soll, z. B. bei Ihnen zu Hause.
- Bei Mobiltelefonverträgen: Die Rechnungsdresse muss in dem Gebiet liegen, in dem die Unterbrechung aufgetreten ist.
- Bei Prepaid-Karten für Mobiltelefone: Die Unterbrechung muss in dem Gebiet aufgetreten sein, in dem der Verbraucher wohnhaft ist.
Gut zu wissen!
Das Telekommunikationsgesetz sieht weitere Entschädigungen vor:
Wer das Easy-Switch-Verfahren nutzt, um für seine Festnetzdienste von einem Telekommunikationsanbieter zu einem anderen zu wechseln, hat Anspruch auf eine automatische Entschädigung von 30 € durch den neuen Anbieter, falls dessen Techniker nicht zum vereinbarten Installationstermin erscheint.
Eine Entschädigung von 10 € pro Tag ist vorgesehen, wenn der Anbieterwechel zu einer Unterbrechung der Dienste von mehr als einem Werktag führt.
Darüber hinaus gibt es eine Entschädigung von 6 € pro Tag, wenn die Dienste verspätet aktiviert werden
Weitere Infos zum Easy Switch Verfahren >>>
Beim Wechsel des Mobilfunkvertrags zu einem anderen Anbieter hat der Verbraucher Anspruch auf 3 € pro Tag Verspätung und pro übertragener Telefonnummer. Wenn die Übertragung mindestens zwei Nummern betrifft, erhöht sich diese Entschädigung auf 5 €.