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Wie wechsle ich meinen Strom- und Gasanbieter?

Strom oder Gas – ein Anbieterwechsel ist einfacher als man denkt. Meist lassen sich durch einen neuen Vertrag ein paar Euro sparen. Tipps zur klugen Wahl gibt die Verbraucherschutzzentrale.

Inhaltsverzeichnis

Hauptkriterien

Wer einen Energievertrag abschließen möchte, achtet zunächst auf den Preis, trotzdem sollten auch andere Vertragsbedingungen bei der Wahl eine Rolle spielen: 

  • Variabler oder fester Preis: beim variablen Preis ändert der reine Energiepreis zu jedem Quartalsanfang. Beim festen Preis ist der Energiepreis über die Vertragsdauer garantiert (gilt nicht für die Verteiler-, Transportkosten, Steuern und Abgaben). 
  • Strom aus fossilen Energieträgern/Atomstrom oder grüner Strom. Organisationen wie Greenpeace prüfen diese Angaben regelmäßig.
  • Sprache des Kundendienstes 
  • Verwaltung der Rechnungen: Soll die Rechnung postalisch oder elektronisch erfolgen?
  • Ist mir ein persönlicher Kontakt mit dem Anbieter wichtig oder reicht Online-Kommunikation?

Auch die Vertragslaufzeit und die Bedingungen, die daran geknüpft sind, sollten verglichen werden. Manche Anbieter verlangen eine hohe Grundgebühr, die bei einem vorzeitigen Wechsel des Anbieters vollständig fällig wird. 

Zudem beinhalten manche Verträge Sonderbedingungen, z. B. den Kauf von Genossenschaftsanteilen oder vierteljährliche Vorauszahlungen. Andere sehen Gebühren bei Fotovoltaikanlagen vor. Diese Bedingungen sollten vor Vertragsabschluss genau geprüft werden.

Fester oder variabler Energievertrag?

Beim Anbieterwechsel kann ich nur den reinen Energiepreis beeinflussen. Netz- und Transportkosten sowie Steuern und Abgaben sind gesetzlich geregelt und bleiben unabhängig vom Anbieter gleich.

Die zentrale Frage lautet: Möchte ich Planungssicherheit oder mögliche Einsparungen durch Marktbewegungen?

Festpreisvertrag

Ein Festpreisvertrag garantiert einen gleichbleibenden Energiepreis über die gesamte Vertragslaufzeit. Diese Option bietet Preissicherheit, ist jedoch in der Regel mit etwas höheren Kosten verbunden – gewissermaßen der Preis für die Sicherheit.

Variabler Tarif

Bei einem variablen Tarif passt sich der Energiepreis regelmäßig an die Marktentwicklung an – er kann also steigen oder sinken. Verbraucher profitieren von fallenden Preisen, tragen jedoch auch das Risiko steigender Kosten.

Auch wenn die Strom- und Gaspreise aktuell relativ stabil sind, können geopolitische Spannungen oder extreme Wetterereignisse das Preisgefüge schnell ins Wanken bringen. Behalten Sie bei beiden Tarifen nicht nur die Energiepreise, sondern auch geopolitische Entwicklungen im Blick, die die Preise beeinflussen können. 

Tarifsimulator der CompaCwape

Die aktuellen Energiepreise lassen sich mithilfe des Tarifsimulators CompaCwape einfach vergleichen. Nach Eingabe einiger persönlicher Angaben – wie Wohnort, Zählerart und Jahresverbrauch – erstellt das Tool eine übersichtliche Tabelle mit den verfügbaren Angeboten. Diese sind nach Preis sortiert und in fixe sowie variable Tarife unterteilt.

WANN kann ich den Anbieter wechseln?

Ein regelmäßiger Tarifvergleich – mindestens einmal pro Jahr – hilft dabei, stets den passenden Vertrag zu finden und unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Der Energieanbieter kann jederzeit gewechselt werden. 

Es muss lediglich eine gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden. Sie zahlen keine Entschädigung/Schadensersatz für die vorzeitige Kündigung eines Vertrages. 

Vorsicht bei dem Begriff „keine Entschädigung“

Für variable Energieverträge gelten klare Regeln: Die Grundgebührpauschale kann für 6 Monate in Rechnung gestellt werden, wenn ich den Vertrag innerhalb der ersten 6 Monate des Vertrags kündige. Wenn ich meinen Vertrag nach sechs Monaten kündige, muss die Gebühr anteilig pro Tag berechnet werden. Die meisten Anbieter wenden diese Regel an, manche berechnen die Gebühr ab dem ersten Tag anteilig.

Bei Festverträgen ist die Rechtslage nicht so eindeutig. Es gibt ein Abkommen “Der Verbraucher im liberalisierten Strom- und Gasmarkt”, d. h. einen Verhaltenskodex für Anbieter. Darin ist festgelegt, dass bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, bei denen die feste Gebühr pro angefangenem Jahr in Rechnung gestellt wird, der Anbieter diese Gebühr ab dem zweiten Jahr zumindest teilweise anteilig in Rechnung stellen muss.

Auch hier berechnen manche Anbieter ab dem ersten Tag anteilig, andere berechnen im ersten Jahr die komplette Grundgebühr und erst ab dem zweiten Jahr anteilig.

Es gibt aber kaum noch Energieverträge, die eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben. Wenn sich ein einjähriger Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert, kann ein Anbieter also auch im zweiten Jahr die Grundgebühr wieder pauschal berechnen.
Die Grundgebührpauschale muss bezahlt werden, da sie nicht als Entschädigung gilt.

WIE wechsle ich den Energieanbieter?

Nachdem Sie einen Anbieter und eine Tarifformel gewählt und sich über die Bedingungen des Vertrags informiert haben, kontaktieren Sie den gewählten Anbieter. 

Alle Informationen, die Sie für den Vertragsabschluss benötigen, finden Sie auf Ihrer jährlichen Abrechnung: 

  • EAN-Nummer (Europäische Artikel-Nummer) 
  • Postleitzahl 
  • Art des Tarifs (ein Zähler, Tag- und Nachtzähler oder nur Nachtzähler) 
  • Jährlicher Verbrauch 

Der EAN-Code ist eine 18-stellige Nummer, die den Strom- oder Gasanschluss identifiziert. In Belgien beginnt der Code mit den Ziffern 541. Jede Zählernummer ist an einen EAN-Code gekoppelt.

Um den Wechsel kümmert sich der neue Energieanbieter: 

  • Er kündigt in Ihrem Auftrag Ihren Vertrag mit dem alten Anbieter unter Einhaltung der Kündigungsfrist, 
  • er kontaktiert den Verteilernetzbetreiber (ORES und/oder RESA) 
  • und er verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu ergreifen, um einen problemlosen Wechsel zu gewährleisten. 

Der Vertrag wird Ihnen schriftlich zugeschickt – dieser muss nicht unterschrieben, aber bestätigt werden. Meist erfolgt dies über einen Code.

Nachdem die Zählerstände vom Netzverwalter abgelesen wurden (in der DG sind das ORES für Strom und RESA für Gas), schickt der alte Anbieter Ihnen innerhalb von sechs Wochen die Endabrechnung. 

Kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Wenn der Vertrag am Telefon, über Internet oder zuhause abgeschlossen wurde, kann der Verbraucher ihn innerhalb von 14 Kalendertagen widerrufen. 

Und um den Vertrag zu widerrufen, muss der Verbraucher den Anbieter vor Ablauf der Frist entweder über E-Mail, über Fax oder mit einem Einschreiben benachrichtigen. Ein spezieller Grund für den Widerruf braucht nicht genannt zu werden. 

Kurz

  • Sie müssen sich zwischen einem festen (weniger Risiko, idR. etwas teurer) und variablen Vertrag entscheiden. Wer Marktschwankungen aktiv beobachtet, kann mit einem variablen Tarif sparen – sollte aber flexibel bleiben und gegebenenfalls rechtzeitig reagieren.
  • Den Anbieter kann man jederzeit wechseln, mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat. Je nach Anbieter fallen Kosten an.
  • Alle nötigen Informationen zum Anbieterwechsel finden Sie auf Ihrer jährlichen Abrechnung (EAN-Code, Postleitzahl, Tarifart, Verbrauch).
  • Ist der Vertrag nicht in den Geschäftsräumen des Anbieters geschlossen worden, kann der Verbraucher ihn innerhalb von 14 Kalendertagen widerrufen.

Kontakt

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei den Verbraucher-Beraterinnen der VSZ.

Tel. +32(0)87 59 18 50

E-Mail: verbraucherrecht@vsz.be

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