Ab dem 1. Januar 2024 muss jede Wohnung in jedem Mehrfamilienhaus in Wallonien mit individuellen Strom- und Gaszählern ausgestattet sein, und zwar auf Kosten des Eigentümers, außer im Falle technischer Unmöglichkeit.
Diese Verpflichtung zielt insbesondere darauf ab, den Bewohnern des betroffenen Gebäudes zu ermöglichen :
- ihren Energieversorger und einen Energievertrag frei wählen zu können,
- Sozialmaßnahmen in Anspruch nehmen können, auf die sie möglicherweise Anspruch haben (Beispiele: Status als geschützter Kunde, Sozialtarif, Vorauszahlungszähler, zeitlich begrenzte Prämien,…),
- über eine private Anlage verfügen können, die den aktuellen Vorschriften entspricht und im Falle eines möglichen Zwischenfalls besser abgesichert ist,
- vor einer Energiesperre geschützt sein, z. B. wenn der Inhaber des Liefervertrags die Rechnungen nicht mehr bezahlt.
Bei Gas gilt diese Verpflichtung nicht, wenn das Gebäude nur für eine gemeinsame Installation mit Gas versorgt wird (z. B. um einen einzigen Heizkessel für alle Wohnungen zu betreiben). Die Pflicht, einen Zähler pro Wohnung anbringen zu lassen, gilt nur, wenn es eine individuelle Endnutzung gibt, d. h. wenn das Gas in die Wohnungen geleitet wird, z. B. um einen Gasherd, einen individuellen Gaskessel oder Warmwasserbereiter zu betreiben.
Wenn Sie Eigentümer einer oder mehrerer Wohnungen sind, die von dieser Verpflichtung betroffen sind, und diese nicht erfüllt ist, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Verteilernetzbetreiber in Verbindung zu setzen, um ein Angebot für einen Anschluss einzuholen. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind dies ORES für Strom und RESA für Gas. Es kann sein, dass die Wohnung vor der Installation des Zählers von einem zugelassenen Elektriker oder Heizungsinstallateur auf den neuesten Stand gebracht werden muss.
Wenn Sie Mieter einer Wohnung sind, die keinen eigenen Zähler hat, sollten Sie Ihren Vermieter über diese Verpflichtung informieren. Dieser muss dann auf eigene Kosten dafür sorgen, dass Ihre Wohnung den Vorschriften entspricht. Wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben, kann eine Klage vor dem Friedesgericht zum gewünschten Ergebnis führen.
Quelle: Energie Info Wallonie >>> und Cwape >>>