Vom 10. bis 19. Januar findet der alljährliche Autosalon statt. Vielleicht nutzen Sie die Gelegenheit, um über ein neues Fahrzeug nachzudenken. Befolgen Sie die Tipps der VSZ für einen überlegten Kauf.
Inhaltsverzeichnis
Erliegen Sie nicht der erstbesten Versuchung auf der Automesse. Nehmen Sie sich Zeit zum Nachdenken und besuchen Sie verschiedene Autohäuser: Dort finden Sie ähnliche Angebote wie auf der Messe und der Fachmann hat mehr Zeit, um Sie zu beraten.
1. Ermitteln Sie Ihre Bedürfnisse
Ein sportlicher Flitzer oder eine Familienkutsche? Stellen Sie eine Liste mit den wichtigsten Anforderungen zusammen: Ausstattung, Motorisierung, Größe des Kofferraums, Sicherheitsausstattung, Art des Kraftstoffs, Verbrauch, Extras wie Klimaanlage, Sitzheizung oder Navigationsgerät…
2. Wie hoch ist Ihr Budget?
Ein Auto stellt ein beträchtliches Budget dar, sowohl beim Kauf als auch während der täglichen Nutzung. Neben dem Kaufpreis des Wagens, müssen Sie auch die monatlichen oder jährlichen Nebenkosten berücksichtigen, wie z. B.:
- Kraftstoff
- die Versicherungen
- die Kosten für die Wartung Ihres Autos
- die Zulassungssteuer
- die Kraftfahrzeugsteuer
Achten Sie darauf, dass Sie dies nicht unterschätzen und sich nicht unnötig verschulden.
3. Vergleichen Sie die Angebote und verhandeln Sie.
Bestimmen Sie auf der Grundlage Ihrer Bedürfnisse, welche Fahrzeuge Ihre Kriterien erfüllen. Vergleichen Sie die Vor- und Nachteile der einzelnen Fahrzeuge. Holen Sie verschiedene Angebote ein und verhandeln Sie. Lassen Sie sich auch ein Angebot für die Inzahlungnahme Ihres alten Fahrzeugs geben.
4. Bestimmen Sie die Finanzierung
Wenn Sie Ihr Sparkonto lieber unangetastet lassen möchten, können Sie sich für ein Privatleasing oder einen Autokredit entscheiden. Der Autokredit ist ein Verbraucherkredit, der bei einer Bank, einem Kreditmakler oder beim Autohersteller über seine firmeneigene Bank aufgenommen werden kann.
Beim Leasing wird das Auto, anders als bei Krediten, nicht gekauft, sondern gegen einen monatlichen Betrag gemietet. Sie sind also nicht Eigentümer des Autos. Bei dieser Form der Langzeitmiete sind Zulassung, Steuern, Versicherung und Unterhalt inbegriffen. Wenn Sie das Auto länger als fünf Jahre behalten, ist der Kauf meist interessanter.
5. Ändern Sie Ihre Meinung?
Ein Verkauf auf dem Autosalon gilt nicht als „außerhalb von Geschäftsräumen“. Sie haben also, genau wie im Autohaus, kein Rücktrittsrecht, wenn Sie auf dem Salon einen Vertrag unterschreiben.
Bei Verbraucherkrediten haben Sie ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Aber dieses Widerrufsrecht bezieht sich nur auf den Kreditvertrag und nicht auf den Kauf des Fahrzeugs, der nicht rückgängig gemacht werden kann!
6. Was passiert, wenn das Auto nicht rechtzeitig geliefert wird?
Im Kaufvertrag muss das Lieferdatum angegeben sein. Wird das Lieferdatum als wesentliche Bedingung im Bestellschein angegeben, können Sie den Vertrag bei verspäteter Lieferung kündigen. Wenn das Lieferdatum jedoch nicht als wesentliche Bedingung aufgenommen wurde, kann der Verkäufer Ihnen anbieten, ein neues Lieferdatum festzulegen. Wenn der Verkäufer diesen neuen Liefertermin wieder nicht einhält, haben Sie das Recht, den Vertrag zu kündigen. Dies gilt nicht bei höherer Gewalt, also bei „unvorhersehbaren und außergewöhnlichen Umständen“, aufgrund derer der Verkäufer nicht liefern kann.
Wenn Sie eine Anzahlung geleistet haben, muss der Verkäufer Ihnen diese zurückerstatten. Außerdem muss er die Frist für die Rückzahlung der Anzahlung (z. B. innerhalb von fünf Werktagen) ausdrücklich in den Kaufvertrag aufnehmen.
7. Das geliefert Auto entspricht nicht dem Vertrag?
Das Auto muss so geliefert werden, wie es im Bestellschein vereinbart wurde. Neben der rechtzeitigen Lieferung muss der Autoverkäufer auch auf eine vertragskonforme Lieferung achten.
Sie können die Annahme der Lieferung verweigern, wenn das Auto nicht allen im Bestellschein aufgeführten Merkmalen entspricht. Es ist daher in Ihrem Interesse, eine detaillierte Beschreibung des bestellten Autos in den Kaufvertrag aufzunehmen.
8. Ich finde keine Einigung mit dem Autoverkäufer
Wenn der Verkäufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, empfehlen wir Ihnen, ein Einschreiben mit Fristsetzung zu versenden, insbesondere wenn rechtliche Schritte nicht ausgeschlossen sind.