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Balkonsolaranlagen in Belgien

Am 17. April tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, die es Haushalten erlaubt, Balkonsolaranlagenin Belgien Plug and Play genannt zu betreiben. Kaufen, Stecker rein und fertig? So einfach ist es leider nicht. Die VSZ erklärt die Spielregeln. 

Inhalt

Was sind Plug and -Play-Anlagen? 

Aus technischer Sicht unterscheiden sie sich nicht von den herkömmlichen Fotovoltaikanlagen. Der einzige Unterschied ist, dass die Fotovoltaikanlage auf dem Dach mit dem Stromsystem des Hauses verbunden ist und die Plug-and-Play-Anlage einfach mit einem Stecker in die Steckdose gesteckt wird. Deswegen sind sie eine gute Alternative für Mieter.  Wird der erzeugte Strom nicht sofort verbraucht, wird er wie bei herkömmlichen Fotovoltaikanlagen ins Netz eingespeist. 

 

Welche Anlagen sind erlaubt? 

Synergrid (Verband der Strom- und Gasnetzbetreiber) hat eine Liste mit den homologierten Anlagen erstellt. Anlagen, die nicht in der Liste sind, dürfen nicht angeschlossen werden. Eine Anlage von 800 Watt wird um die 700 Euro kosten. Die Liste der homologierten Anlagen finden Sie hier (Synergrid) >>>

Test-Achats kritisiert, dass die Liste für den Otto-Normal-Verbraucher nur schwer lesbar ist. In der Praxis muss man, um die zugelassenen Geräte zu finden, den Filter ‚plug&play‘ in Spalte 14 der von Synergrid bereitgestellten Excel-Datei anwenden. Außerdem findet man in der Liste kein Set von Solarmodulen mit integriertem Wechselrichter. Dabei kann man kaum von einer Privatperson erwarten, dass sie die Produkte selbst zu einem legalen und sicheren Paket zusammenstellt, kritisiert Test-Achats weiter. Ein Baumarkt habe bereits eine Werbeaktion für verschiedene Solarsets gestartet, ohne dass diese Produkte auf der Liste der anerkannten Produkte aufgeführt wurden. 

Es ist also absolut wichtig, sich mit der Liste auseinanderzusetzen und sich im Zweifel beraten zu lassen! 

 

Muss ich die Anlage abnehmen lassen?  

Nein, eine Kontrolle und Abnahme wird nicht gefordert. Die Elektroinstallation muss aber den Normen der RGIE entsprechen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Es ist ratsam, sich von einem Elektriker beraten zu lassen, denn zum Beispiel wird empfohlen, die Anlage auf einem separaten Stromkreis laufen zu lassen, auf dem keine anderen Geräte angeschlossen sind. Wichtig ist auch, dass die Paneele so angebracht sind, dass sie sich bei einem Sturm nicht lösen können, um Unfälle zu vermeiden. 

 

Muss ich die Anlage anmelden?  

Ja, die Anlage muss beim Verteilernetzbetreiber, in unserem Fall ORES, angemeldet werden. Sobald die Anlage über die Website von ORES angemeldet ist, wird der analoge Zähler – falls noch vorhanden – kostenlos durch einen digitalen Smartmeter ersetzt. 

Personen, die Ihre Anlage nicht angemeldet haben, werden von ORES kontaktiert, wenn auffällt, dass der Verbrauch rückläufig ist, beziehungsweise Strom eingespeist wird. Stellt ORES fest, dass eine Anlage unerlaubt in Betrieb genommen wurde, wird automatisch der jährlich theoretisch produzierte Strom berechnet. Bei einer 800 Watt Anlage sind das dann 800 kWh. 

Hinzu kommt: Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert im Schadensfall nicht von seiner Versicherung entschädigt zu werden. 

 

Kann ich zusätzlich zu meiner PV-Anlage auf dem Dach eine Plug-and-Play Anlage betreiben? 

Ja, das ist möglich, wird jedoch als Erweiterung Ihrer bestehenden Anlage angesehen. Dies bedeutet für die Besitzer von PV-Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, dass sie nicht um mehr als ein kVa erweitern, denn sonst verlieren sie ihr Recht auf Kompensation (Abzug der eingespeisten Energie von der Entnahme). Außerdem dürfen sie 10 kVa insgesamt nicht überschreiten. 

 

Was muss ich sonst noch beachten? 

Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob in Ihrem Fall eine Genehmigung durch die Städtebauverwaltung nötig ist.  

Wir empfehlen, die Anschaffung einer Plug-and-Play-Anlage der Feuerversicherung zu melden. Vorsicht ist besser als Nachsicht. 

Im Falle eines Mehrfamilienhauses im Falle einer Miteigentumswohnung informieren Sie sich bei der Hausverwaltung, ob Sie eine Plug-and-Play-Anlage anbringen dürfen. 

Als Mieter prüfen Sie, ob Ihr Vertrag oder die Hausordnung ein Verbot einer solchen Anlage vorsieht. Wenn nicht, können Sie eine Plug-and-Play-Anlage anbringen unter der Voraussetzung, dass Sie diese wieder abnehmen können, ohne Schäden zu hinterlassen (z.B. nicht in die Hauswand bohren). 

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