Brüssel, 12. September 2024 – Verbraucherschützer (BEUC) aus 17 Ländern haben eine offizielle Beschwerde bei der Europäischen Kommission und dem Europäischen Netz der Verbraucherschutzbehörden eingereicht.
Diese Unternehmen nutzen „virtuelle Premiumwährungen“, um Spieler dazu zu bringen, mehr Geld auszugeben, indem sie die Kosten für Käufe intransparent machen.
Denn bei der Abwicklung von Transaktionen über diese virtuellen Premium-Währungen hat der Spieler keine Möglichkeit, die tatsächlichen Kosten seiner Einkäufe zu sehen, so dass die mangelnde Preistransparenz der Premiumwährungen und die Notwendigkeit, zusätzliche Währungen in Bündeln zu kaufen, zu höheren Ausgaben verleiten.
Natürlich gilt der gesetzliche Verbraucherschutz auch für Videospiele. Bei In-Game- und In-App-Käufen mit Premium-Währungen im Spiel haben Verbraucher ähnliche Rechte wie bei Transaktionen mit echtem Geld. Das bedeutet, sie können sich auf gesetzliche Garantien, ein Widerrufsrecht und weitere Schutzrechte berufen.
Diese Praktiken zielen besonders auf junge Menschen ab, was den Verbraucherschutz umso entscheidender macht.
BEUC empfiehlt Maßnahmen zur Stärkung dieses Schutzes, darunter ein Verbot von virtuellen Währungen für Minderjährige und eine bessere Preistransparenz in Spielen.
Über BEUC:
Der Europäische Verbraucherverband BEUC >>> setzt sich für den Schutz der Verbraucherrechte in Europa ein und vertritt die Interessen von Verbrauchern gegenüber Institutionen der EU.