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Neue Sozialtarifprämie für Haushalte mit Gemeinschaftszähler

Die föderale Regierung hat eine neue Maßnahme zum Sozialtarif für Energie genehmigt. Hierbei handelt es sich um die Sozialtarifprämie für Gemeinschaftsanlagen. Die VSZ sagt Ihnen, worauf zu achten ist.

Inhaltsverzeichnis

Zur Prämie

Wer Anrecht auf den Sozialtarif hat und in einem Mehrfamilienhaus mit kollektivem Energieanschluss (Gas oder Strom) wohnt, erhält ab dem 1. Juli 2024 eine eine vierteljährliche Prämie.

Beispiel: Familie Müller lebt in einem Mehrfamilienhaus und wird über eine Gemeinschaftsanlage mit Gas beheizt. Die Familie hat keinen Anspruch auf den sozialen Energietarif über ihren Energieversorger, weil der Zähler nicht auf ihren Namen läuft, sondern auf den des Vermieters/Verwalters. Dieser stellt der Person ihren individuellen Verbrauch in Rechnung.

Die Höhe der Prämie wird von der Regulierungskommission für Strom und Gas in Belgien auf der Grundlage des Sozialtarifs berechnet. Der Betrag ist daher jedes Quartal unterschiedlich.

Die Prämie kann seit dem 2. September beantragt werden. Die Sozialtarifprämie wird nämlich nicht automatisch über den Energieversorger gewährt. Sowohl der Vermieter/Verwalter als auch der Antragsteller für die Prämie müssen Schritte unternehmen. 

 

Antrag stellen

Als Erstes muss der Vermieter/Verwalter die Gemeinschaftsanlage auf der Online-Plattform Prime Tarif Social >>> registrieren.

Anschließend erhält er einen Referenzcode für die Gemeinschaftsanlage und teilt dem Antragsteller diesen mit.

Mit diesem Code können Sie Ihren Antrag auf die Prämie auf folgenden Wegen einreichen:

Sie müssen den Antrag auf die Prämie nicht jedes Vierteljahr erneuern. Sobald die Sozialtarifprämie bestätigt und gewährt wurde, wird sie automatisch verlängert, bis die Voraussetzungen für die Gewährung der Prämie nicht mehr erfüllt sind oder Sie umziehen. Was muss ich sonst noch beim Umzug beachten? >>>

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft >>>

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