Skip to content

Sozialtarif für Internet

Seit dem 1. März wurden die Telekommunikationstarife für circa 600.000 einkommensschwache Haushalte durch ein kostengünstiges Internetangebot aktualisiert. Dieses Angebot umfasst einen kostengünstigen Höchsttarif von 19 Euro monatlich für eine Internetverbindung an einem festen Standort. Die VSZ sagt Ihnen, worauf Sie achten sollen.

Inhalt

Im vergangenen Sommer hat die Kammer ein neues Gesetz zur Überarbeitung der Sozialtarife verabschiedet, das am 1. März 2024 in Kraft getreten ist.

Der soziale Internet-Tarif soll dazu beitragen, die digitale Kluft zu verringern und einer halben Million Belgier den Zugang zum Internet von einem festen Standort aus ermöglichen.

Bisher beschränkte sich der Sozialtarif lediglich auf eine monatliche Ermäßigung. Nur wenige Anspruchsberechtigte machten aber von der Ermäßigung Gebrauch, und das System führte nicht automatisch zum günstigsten Abonnement.

Die Reform des Sozialtarifs sorgt für eine Vereinfachung. Berechtigte können zwischen zwei Sozialtarifoptionen wählen: Internet allein für bis zu 19 Euro pro Monat oder ein Paket mit Internet und Digitalfernsehen für bis zu 40 Euro. Auf die Einrichtungsgebühren gilt ebenfalls eine Ermäßigung von 50 %.

Das Gesetz legt einige Bedingungen fest: Die Surfgeschwindigkeit muss mindestens 30 Mbit/s im Download und 4 Mbit/s im Upload betragen, und die Kunden sollen monatlich mindestens 150 GB Daten verbrauchen können. Dies reicht aus, um grundlegende Operationen wie surfen, E-Mails versenden und empfangen und beispielsweise Online-Banking bequem durchzuführen.

Nur Betreiber mit eigenem Netz dürfen den Sozialtarif anbieten. Proximus bietet ihn landesweit an, Telenet in Flandern und Teilen von Brüssel und Orange/Voo in der Wallonie sowie Teilen von Brüssel.

Die Betreiber berechnen alle den Höchstbetrag von 19 bzw. 40 Euro, allerdings gibt es dennoch Unterschiede hinsichtlich Geschwindigkeit und Volumen. Proximus bietet den Sozialtarif zu den Mindestbedingungen an, während Telenet in Flandern höhere Geschwindigkeiten anbietet.

Das alte System mit einem Rabatt von bis zu 11,5 Euro pro Monat wird nicht verschwinden. Verbraucher können wählen, ob sie den Rabatt behalten oder zum neuen Sozialtarif wechseln möchten.

Allerdings können die beiden Regelungen nicht miteinander kombiniert werden. Es darf nur einen Begünstigten der Sozialermäßigung oder des sozialen Internetangebots für den gesamten Haushalt geben.

 

Wer hat Anspruch auf den Sozialtarif?

Personen, die vom alten Sozialtarif für Festnetztelefonie profitieren, haben nicht automatisch Anspruch auf das Internet-Angebot zum Sozialtarif. Die Voraussetzungen sind unterschiedlich.

Berechtigte Personen haben einen Brief erhalten, der sie auf den günstigen Tarif hinweist. Falls Sie dazu gehören, können Sie sich mit Ihrem Anbieter in Verbindung setzen, der Ihr altes Abonnement automatisch auf den günstigeren Tarif umstellt. Ein kompliziertes Antragsverfahren ist somit nicht erforderlich.

 

Gilt der Sozialtarif auch bei gebündelten Angeboten?

Nutzer, die ein Paket von Telekommunikationsdiensten bevorzugen, können ebenfalls in den Genuss eines günstigeren Angebots kommen. So gibt es beispielsweise ein Paket mit Festnetzinternet und Digitalfernsehen und/oder Mobiltelefonie zum Sozialtarif. Kostenpunkt: maximal 40 Euro monatlich. Auch hier ist eine Ermäßigung von 50 % auf die Installationskosten vorgesehen.

 

Müssen bestehende Abonnements zum Sozialtarif geändert werden?

Nein. Nutznießer können ihr derzeitiges Abonnement beibehalten, sofern sie ihren Anbieter nicht wechseln. Bei einem Wechsel muss man auf den neuen Sozialtarif umsteigen.

Allerdings könnte der neue Tarif für einige Haushalte günstiger sein, da der vorherige Tarif nur das Festnetztelefon, nicht jedoch das Internet umfasste.

 

Kosten sparen bei der Telefonrechnung

Telekom-Anbieter sind verpflichtet, Verbraucher auf Abonnements hinzuweisen, die ihren Bedürfnissen am besten entsprechen, und zwar zum günstigsten Preis. Sie müssen ihre Kunden selbst informieren, wenn sie ihnen eine günstigere Alternative anbieten können. Aber auch der Verbraucher selbst, sollte Augen und Ohren offenhalten und regelmäßig prüfen, ob sein derzeitiger Vertrag tatsächlich immer noch der günstigste ist für seinen Verbrauch. Ist dies nicht der Fall, sollte er zu einem günstigeren Tarif wechseln.

Hierbei kann die Website des IBPT (Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation) behilflich sein. Sie bietet eine Online-Preisvergleichsmaschine an, mit der Sie die Angebote der verschiedenen Anbieter vergleichen können.

Mehr zu "Digitales"