Die Corona-Pandemie ist Geschichte und die Reiselust ungebrochen – das gilt auch für Flugreisen. Doch Verspätungen oder Flugausfälle trüben manchmal die Reiselust (oder weil das Gepäck nicht rechtzeitg eintrifft). Welche Rechte Sie als Flugreisende haben, darüber klärt Sie die VSZ auf.
Quellen: VZ NRW & FÖD Mobilität
Inhaltsverzeichnis
Verspätung
Im Falle einer Verspätung haben Fluggäste abhängig von der Dauer der Verspätung ebenfalls bestimmte Rechte. Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden bei Flügen bis zu 1.500 km, von mehr als drei Stunden bei Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km oder von mehr als vier Stunden bei Flügen über 3.500 km haben Fluggäste Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu gehören Verpflegung, Erfrischungen, Kommunikationsmöglichkeiten und gegebenenfalls eine Hotelunterkunft. Wenn die Verspätung mehr als fünf Stunden beträgt und der Fluggast sich entscheidet, den Flug nicht anzutreten, hat er Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises.
Flugannulierung
Bei einer Flugannullierung haben Fluggäste das Recht auf alternative Beförderung zum Zielort oder auf eine Rückerstattung des Ticketpreises. Die Fluggesellschaft ist außerdem in einigen Fällen zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke und der Dauer der Annullierung ab. Bei einer Annullierung von Flügen mit einer Entfernung von bis zu 1.500 km beträgt die Entschädigung 250 Euro. Bei Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km beträgt die Entschädigung 400 Euro und bei Flügen über 3.500 km beträgt sie 600 Euro.
Nichtbeförderung
Bei Nichtbeförderungen, zum Beispiel aufgrund von Überbuchungen, haben Fluggäste das Recht auf alternative Beförderung zum Zielort oder auf eine Rückerstattung des Ticketpreises. Darüber hinaus können sie unter bestimmten Umständen eine Entschädigung erhalten. Wenn die Fluggesellschaft Fluggäste nicht befördert, obwohl sie über gültige Tickets und Reservierungen verfügen und rechtzeitig eingecheckt haben, können die Fluggäste eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro bis 600 Euro je nach Flugstrecke und Umständen der Nichtbeförderung geltend machen.
Zum Nachlesen
Fluggastrechte sind durch die europäische Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geschützt. Diese Verordnung legt fest, welche Rechte Fluggäste bei Flugannullierungen, Verspätungen oder Nichtbeförderungen haben.
Verlust oder Beschädigung von Gepäck
Das Montrealer Übereinkommen regelt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union die zivilrechtliche Haftung von Luftfahrtunternehmen für Schäden, die Fluggästen, ihrem Gepäck und Waren bei der Beförderung im internationalen Luftverkehr entstehen.
Melden Sie den Verlust Ihres Gepäcks sofort am Flughafen. Hierzu muss ein spezielles Formular ausgefüllt werden. Anschließend wird eine Untersuchung eingeleitet.
Die Fluggesellschaft stellt dem Fluggast dann meist ein Set mit den nötigsten Toilettenartikeln (Zahnbürste, Seife …) zur Verfügung. Falls Sie diese selbst besorgen müssen, bewahren Sie die Kaufbelege auf und lassen sich den Kaufpreis erstatten.
Wird das Gepäck nicht gefunden, reichen Sie eine schriftliche Beschwerde ein und verlangen eine Entschädigung. Ist das Gepäck nach 21 Tagen nicht wieder aufgetaucht, geht man davon aus, dass es verloren gegangen ist. Achten Sie darauf, dass Ihre Beschwerde vor Ablauf der 21-Tage-Frist abgeschickt wird.
Es gibt eine Höchstgrenze für die Entschädigung, aber Sie sollten auf jeden Fall über die Höhe der Entschädigung verhandeln. Denken Sie daran, dass Sie, wenn Sie eine Versicherung haben, die das Gepäck abdeckt, von diesem Versicherer eine Erstattung erhalten können und nicht von der Fluggesellschaft.
Wenn das Gepäck beschädigt wurde, haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung. Eine Fluggesellschaft muss Ihnen Ihr Gepäck in demselben Zustand zurückgeben, in dem Sie es aufgegeben haben. Auch hier müssen Sie den Schaden sofort am Flughafen melden und anschließend schriftlich (am besten mit Fotos der Schäden) innerhalb einer Woche bei der Fluggesellschaft melden.
Rechte geltend machen
Die Verbraucherzentrale NRW hat seit 2021 eine Flugärger-App rausgebracht, mit der man seine Ansprüche kostenlos prüfen kann.
Um Ihre Fluggastrechte geltend zu machen, sollten Sie sich zunächst an die Fluggesellschaft wenden und eine schriftliche Beschwerde einreichen. Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen wie Bordkarten, Buchungsbestätigungen und Belege für entstandene Kosten aufzubewahren. Wenn die Fluggesellschaft nicht angemessen auf die Beschwerde reagiert oder die Entschädigung verweigert, können Fluggäste sich in Belgien an die nationale Durchsetzungsstelle für Fluggastrechte in Belgien wenden. Diese Stelle kann bei der Vermittlung zwischen dem Fluggast und der Fluggesellschaft helfen und gegebenenfalls auch bei der Durchsetzung der Entschädigung unterstützen.
Denied Boarding Authority
Generaldirektion Luftverkehr (GDLV)
Strategiebüro – Rechte der Fluggäste
City Atrium (6e Etage – Locker PAX)
Rue du Progrès 56
1210 Brüssel
Tel.: +32 (0)2 277 44 00 (zwischen 09.00 und 12.00 Uhr)
Fax: + 32 (0)2 277 40 73
E-Mail: passenger.rights@mobilit.fgov.be
Das Wichtigste
- Fluggastrechte sind durch die europäische Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geschützt.
- Die Rechte des privaten Flugreisenden treten bei Flugannulierung, Verspätung, Nichtbeförderung und Verlust/Beschädigung des Gepäcks ein.
- Die Entschädigungen bestehen gewöhnlich aus Betreuungsleistungen (in Form von Verpflegung), alternativen Beförderungsmaßnahmen oder eine (partielle) Rückerstattung des Tickets.