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Vorsicht bei hohen Anzahlungen

Kein Gesetz verpflichtet Sie zu einer Anzahlung. In der Praxis werden bei größeren Anschaffungen aber meist Anzahlungen verlangt.

Inhaltsverzeichnis

Eine Anzahlung setzt immer einen Bestellschein voraus. Bestellen Sie bei einem Verkäufer eine Ware, die nicht vorrätig ist oder die erst später geliefert wird, muss er Ihnen einen Bestellschein ausstellen, wenn er eine Anzahlung dafür verlangt. Dieser muss den Betrag der Anzahlung und den noch zu zahlenden Restbetrag enthalten. Beispiele sind der Möbel- oder Autokauf oder die Reservierung einer Reise. 

 

Wie hoch darf eine Anzahlung sein?  

Die Höhe der Anzahlung kann der Verkäufer nach Gutdünken festlegen. Als Verbraucher sollten Sie natürlich versuchen, die Höhe der Anzahlung so gering wie möglich zu halten, um den Schaden im Falle eines Konkurses oder einer falschen Lieferung zu begrenzen. 

Bau- und Renovierungsunternehmen verlangen üblicherweise bei Vertragsannahme eine Anzahlung von 30 % der Gesamtsumme des Bauvorhabens. Diese dient dem Unternehmen zum Kauf von Materialien und der Ausführung der ersten Arbeiten. Wenn die Anzahlung von 30 % geleistet wurde, wird der Restbetrag meist in Raten gezahlt, und zwar nach den Modalitäten, die Ihr Bauunternehmer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt hat. Es ist daher wichtig, vor der Unterzeichnung des Preisangebots darauf zu achten.  

Auch beim Möbelkauf sind Anzahlungen von 30 % üblich. Auch hier sind diese meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen.  

In einigen wenigen Fällen gibt es gesetzliche Höchstbeträge: 

  • Kauf eines neuen Autos: maximal 15 % des Gesamtpreises. 
  • Bei einem Krankenhausaufenthalt gibt es je nach Art des Versicherten und des Zimmers verschiedene Höchstbeträge für die Aufenthaltskosten. 
  • Kauf einer schlüsselfertigen Immobilie: der Bauträger darf bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags nicht mehr als 5 % verlangen. 

 

Kann ich nach einer Anzahlung auf die Ware oder Dienstleistung verzichten? 

Grundsätzlich ist die Anzahlung endgültig und Sie sind an den Vertrag gebunden. Aber auch wenn Sie keine Anzahlung geleistet haben, können Sie nicht einfach vom Kauf zurücktreten. Es ist auch nicht möglich, dem Verkäufer eine Anzahlung als Entschädigung zu überlassen und somit einen Rücktritt zu erwirken. In der Praxis jedoch nimmt der Händler manchmal ein solches Angebot an, wenn es sich um einen hohen Betrag handelt und um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.  

Er kann aber darauf bestehen, dass Ihnen die Ware geliefert wird, oder der Vertrag laut allgemeiner Geschäftsbedingungen annulliert wird. Dies kann eine hohe Entschädigungszahlung als Folge haben.  

 

Kann ich meine Anzahlung zurückfordern, wenn nichts geliefert wurde?  

Wenn sich die Lieferung der bestellten Ware oder Dienstleistung verzögert, können Sie eine Rückerstattung verlangen. 

Sie müssen schrittweise vorgehen: 

Wenn die vereinbarte Lieferfrist abgelaufen ist, schicken Sie dem Gewerbetreibenden eine Mahnung per Einschreiben. Sie fordern, die Ware zu liefern bzw. die Dienstleistung innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen (lassen Sie noch eine letzte Frist von z. B. 2 Wochen). Diese Mahnung nennt sich Inverzugsetzung. Wurde im Bestellschein keine Lieferfrist angegeben, müssen Sie argumentieren, dass eine angemessene Lieferfrist verstrichen ist.  

Wenn nach Ihrer Inverzugsetzung die Lieferung nicht eingetroffen ist oder die Dienstleistung nicht erbracht wurde, können Sie die Stornierung und die Rückerstattung Ihrer Anzahlung verlangen. Wenn der Gewerbetreibende nicht einverstanden ist, Ihnen Ihre Anzahlung zurückzuerstatten, müssen Sie gerichtlich vorgehen.  

Eine Ausnahme besteht bei zu später Lieferung eines Neuwagens 

  • Wenn das Lieferdatum als wesentliches Element im Bestellschein aufgeführt ist, können Sie den Vertrag sofort kündigen.  
  • In allen anderen Fällen schlagen Sie eine den Umständen angemessene neue Lieferfrit vor. Wenn das Fahrzeug bei Ablauf dieser Frist nicht geliefert worden ist, können Sie den Vertrag unverzüglich kündigen.  

 

Was passiert, wenn das Unternehmen insolvent ist?  

Es gibt zwei Möglichkeiten: 

  1. Ihre Bestellung ist lieferbereit. In diesem Fall können Sie sie in Besitz nehmen, indem Sie den Restbetrag an den Insolvenzverwalter zahlen. 
  2. Wenn Ihre Bestellung nicht lieferbereit ist, müssen Sie sich an den Konkursverwalter wenden. Theoretisch haben Sie Anspruch auf die Rückzahlung Ihrer Anzahlung. In der Praxis ist die Chance auf eine Rückzahlung gering, da der Insolvenzverwalter zunächst die sogenannten bevorrechtigten Gläubiger befriedigen muss: die Arbeitnehmer des Unternehmens, das Finanzamt, das LSS usw.  

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