Mietrecht

Besichtigungsrechte des Vermieters

Ihr Vermieter darf nicht jederzeit in Ihre Wohnung gehen. Er kann zwar ein Besuchsrecht ausüben, aber dieses Recht ist begrenzt. Die VSZ erklärt Ihnen, wann Ihr Vermieter Ihre Wohnung besichtigen darf.

Inhaltsverzeichnis

Wann darf der Vermieter in meine Wohnung?

Das Besuchsrecht soll dem Vermieter die Möglichkeit geben, zu überprüfen, ob Sie Ihren Verpflichtungen als Mieter nachkommen. Um die Wohnung zu besichtigen, muss der Vermieter Ihre Erlaubnis einholen und mit Ihnen einen Termin vereinbaren.

Im Allgemeinen erkennt die Rechtsprechung an, dass der Vermieter Ihre Wohnung in den folgenden Situationen betreten darf:

  • Bei dringenden Reparaturen und Reparaturen, die der Mieter verlangt.
  • Wenn er kontrollieren möchte, ob Sie Ihren Verpflichtungen als Mieter nachkommen
  • Wenn er überprüfen möchte, ob die Arbeiten ordnungsgemäß organisiert sind (dringende Reparaturen und Reparaturen, die vom Mieter verlangt wurden).
  • Wenn er Besichtigungen zum Zweck des Verkaufs oder der Neuvermietung der Wohnung organisieren möchte.

In den genannten Fällen dürfen Sie Ihrem Vermieter den Zutritt nicht verweigern.

Wie oft darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?

Das Mietdekret regelt die Häufigkeit der Besichtigungen nicht, aber der Vermieter darf sein Besuchsrecht nicht missbrauchen.

Besichtigungen, um zu überprüfen, ob Sie Ihren Verpflichtungen als Mieter nachkommen, können ein- bis zweimal pro Jahr durchgeführt werden.

Soll die Wohnung neu vermietet oder verkauft werden, empfiehlt die VSZ, zwei Tage pro Woche mit jeweils zwei aufeinanderfolgenden Stunden zu vereinbaren: Zum Beispiel jeden Dienstag zwischen 17 und 19 Uhr und jeden Samstag zwischen 10 und 12 Uhr.

Zur Überprüfung der Zählerstände, der Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung von Arbeiten, bei Reparaturanfragen des Mieters, hängt die Häufigkeit der Besichtigungen von dem jeweiligen Ereignis ab.

Darf ich das Schloss der Wohnungstür wechseln?

Wenn der Mietvertrag dies nicht ausschließt, steht es Ihnen frei, das Schloss zu wechseln, um den Vermieter daran zu hindern, die Wohnung ohne Ihre Erlaubnis zu betreten.

Aber Vorsicht: Am Ende des Mietverhältnisses müssen Sie die Wohnung in Ihrem ursprünglichen Zustand zurückgeben. Dies bedeutet, dass Sie das ausgewechselt Schloss dann wieder einbauen müssen.

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