Mietrecht

Mindestanforderung an eine Mietwohnung

Gefährdet meine Wohnung meine Sicherheit oder Gesundheit?

Eine Mietwohnung muss gewissen Anforderungen der Sicherheit, gesundheitlichen Zuträglichkeit und Bewohnbarkeit genügen.

Inhaltsverzeichnis

Betroffene Bereiche

Diese Bestimmungen sind in einem Erlass festgelegt und betreffen die Mindestanforderungen an eine Wohnung in folgenden Punkten:

  • die Stabilität
  • die Wasserdichtigkeit
  • elektrische und Gasinstallationen
  • die Belüftung
  • die Tageslichtbeleuchtung
  • die Sanitärausstattung und die Heizungsanlage
  • Struktur und Größe der Wohnung
  • Sicherheit der Treppen und Böden
  • Auswirkungen des Gebäudes auf die Gesundheit der Bewohner

Beispiele

  • die Gas- und Strominstallation darf die Sicherheit des Mieters nicht gefährden.
  • an Treppen müssen Geländer angebracht sein
  • ein Trinkwasserzugang und ein WC müssen vorhanden sein
  • die Wohnung darf nicht feucht oder von Hausschwamm befallen sein
  • es muss genügend Tageslicht in die Wohnung gelangen

Detaillierte Informationen zu den Kriterien der Bewohnbarkeit finden Sie auf der Website der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Meine Wohnung entspricht nicht den Mindestanforderungen

Stellen Sie fest, dass Ihre Wohnung den Kriterien nicht entspricht, dann teilen Sie dies Ihrem Vermieter per Einschreiben mit. Handelt er nicht, können Sie eine Untersuchung der Bewohnbarkeit durch einen beauftragten Beamten der DG beantragen.