Mietrecht
Form und Inhalt eines Wohnmietvertrages
Ein schriftlicher Mietvertrag ist bereits seit 2007 Pflicht. Seit der Mietreform vom 1. September 2018 muss jeder Mietvertrag weitere Mindestangaben enthalten.
Inhaltsverzeichnis
Mehr dazu:
Pflichtangaben
- Angaben zum Mieter und Vermieter
- Nachname & die zwei ersten Vornamen
- Geburtsort & -datum
- aktueller Wohnort
- für Firmen: Firmenname und Unternehmensnummer
- Datum des Inkrafttretens des Vertrags
- Dauer des Vertrags
- Die Art des Vertrags
- Hauptaufenthaltsort
- Wohngemeinschaft
- Studentenwohnung
- Aufzählung aller Räume und Immobilienteile des Mietobjekts
- Mietpreis (ohne Nebenkosten!)
- Betrag und Art der gemeinschaftlichen und persönlichen Nebenkosten + Angabe, ob Vorauszahlungen oder Pauschalen gezahlt werden.
- Die Berechnungsart der Nebenkosten + Verteilerschlüssel
- Vermerk, ob es sich um gemeinschaftliche oder individuelle Zähler handelt.
- Datum des letzten Energieausweises + erhaltene Bewertung
- Anlage mit Erklärungen zum Mietrecht enthalten (von der wallonischen Regierung erstellt)
Modellmietverträge sind bei der VSZ zum Preis von 2,50 € das Stück erhältlich. Bitte geben Sie bei größeren Auflagen einen Tag vorher Bescheid.
Bestandsaufnahme
Früher Ortsbefund genannt. Die Parteien erstellen spätestens innerhalb des ersten Monats des Mietverhältnisses gemeinsam einen Eingangsbestandsaufnahme. Die Bestandsaufnahme muss von allen Parteien unterschrieben werden. Es ist auch möglich, den Bestand durch einen Experten aufnehmen zu lassen. In diesem Fall werden die Kosten zwischen Mieter und Vermieter geteilt.
Wenn nicht anders vorgesehen, legt das neue Dekret von 2018 auch für den Eingangs- und Ausgangsortsbefund Mindestangaben fest.
Musterdokumente zur Bestandsaufnahme sind bei der VSZ erhältlich.
Energiepass
Der Vermieter muss dem Mieter vor Vertragsabschluss einen Energieausweis vorlegen können. Dieser Energieausweis ermöglicht es den Mietern, verschiedene Mietobjekte miteinander zu vergleichen.
Vermieter, Achtung! Gibt es keinen Energieausweis, drohen Bußgelder; es findet außerdem keine Mietindexierung statt.
Registrierung
Mietverträge müssen im im Scanning Center des FÖD Finanzen in Namur registriert werden. Geschieht dies nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Unterschrift des Vertrages, hat dies – im Falle eines Neunjahresvertrags – u.a. Auswirkungen auf die Kündigungsfristen durch den Mieter (zB. fristlose Kündigungen).
Der Mietvertrag muss somit in drei Exemplaren ausgestellt werden: eins für den Vermieter, eins für den Mieter und ein zusätzliches Exemplar für das Registrierungsamt.
Auch eine Bestandsaufnahme als Anlage des Mietvertrags ist Pflicht und muss registriert werden.
Ich habe nur einen mündlichen Vertrag!
Besteht nur ein mündlicher Mietvertrag, bedeutet das nicht, dass dieser ungültig ist. Ein mündlicher Mietvertrag hat eine Dauer von neun Jahren und das Mietgesetz gilt auch in diesem Fall. Das Aufsetzen eines Vertrags muss aber nachgeholt werden. Weigert sich eine der Parteien, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, sollte dies per Einschreiben eingefordert werden. Gibt es nach acht Tagen keine Einigung, kann eine Klage beim Friedensgericht eingereicht werden.
Video – Fragen zum Mietvertrag
In folgendem Video erklärt Bernd Lorch (Geschäftsführung der VSZ), was alles in einen Wohnmietvertrag hineingehört.