Energie
Energierechnungen & Anzahlungen
Inhaltsverzeichnis
Meine Anzahlungsrechnungen
Damit der Strom- und/oder Gasverbrauch nicht auf einen Schlag bezahlt werden müssen, erhält jeder Haushalt Anzahlungsrechnungen. Diese bekommt man meistens monatlich, aber auch eine dreimonatliche Zahlung ist möglich.
Einmal im Jahr wird dann der Verbrauch abgerechnet. Der Verteilernetzbetreiber (ORES für Strom und RESA für Gas) fordert Sie auf, den Zählerstand mitzuteilen. Diesen Zählerstand erhält der Energieanbieter, damit er Ihren Verbrauch genau abrechnen kann. Wurde monatlich zu wenig angezahlt, muss nachgezahlt werden. Wurde im Laufe des Jahres zu viel gezahlt, erstattet der Energieanbieter die Differenz. Nach der jährlichen Abrechnung wird dann der monatliche Betrag neu festgelegt.
Höhe der Anzahlung ändern
Damit Sie bei der Abrechnung keine böse Überraschung erleben, sollte die monatliche Vorauszahlung hoch genug sein.
Sie können Ihren Energieanbieter bitten, die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen zu ändern, wenn sich Ihre Situation ändert. Zum Beispiel:
- Es gibt eine Person mehr oder weniger im Haushalt,
- Sie verwenden ein neues Heizsystem,
- Sie haben mehrere Geräte installiert, über die Sie vorher nicht verfügten, usw.
Zahlung der Rechnungen
Entweder Sie entscheiden, dem Anbieter eine Einzugsermächtigung zu geben, dann bucht er eigenständig den Rechnungsbetrag von Ihrem Konto ab oder Sie zahlen per Überweisung. Vorteil der Einzugsermächtigung ist, dass bei ausreichender Deckung des Bankkontos keine Mahngebühren entstehen können.
Gut zu wissen: Zahlen Sie per Einzugsermächtigung, können Sie die jährliche Abrechnung davon ausschließen und diese per Überweisung zahlen.
Ich kann meine Energierechnungen nicht zahlen.
Angesichts steigender Preise, aber auch der Lebenshaltungskosten allgemein, fällt es vielen Menschen zunehmend schwer, ihre Rechnungen zu bezahlen.
Der Zahlungsplan
Können Sie die Rechnung nicht zahlen, sollten Sie auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken, sondern unverzüglich reagieren. Bei Zahlungsschwierigkeiten sind die Energieanbieter oft bereit, mit Ihnen nach Lösungen zu suchen. So ist es beispielsweise möglich Zahlungsplan mit dem Energieanbieter zu vereinbaren. Zögern Sie also nicht, sich mit ihm in Verbindung zu setzen, wenn Sie unnötige Mahnkosten vermeiden möchten.
In der Regel gewährt der Energieanbieter einen Zahlungsplan in maximal 12 Raten.
Vorsicht: Der Zahlungsplan muss strikt eingehalten werden. Wird eine Rate zu spät gezahlt, wird der gesamte Plan annulliert und der Anbieter fordert wieder den gesamten Betrag in einer Zahlung.
Folgen bei Nichtzahlung
Eine Energierechnung muss innerhalb von 15 Tagen gezahlt werden. Zahlen Sie die Rechnung nicht zeitig, erhalten Sie ein Mahnschreiben mit einer neuen Zahlungsfrist von 10 Tagen. Ist die Frist abgelaufen, erhalten Sie eine Inverzugsetzung. Nach weiteren 15 Tagen kann der Energieanbieter veranlassen, dass Ihr Zähler durch einen Budgetzähler ersetzt wird, außer:
- Sie haben das ÖSHZ um Hilfe gebeten
- Einen Zahlungsplan beantragt
- Einen Budgetzähler beantragt
- Einen Antrag beim Friedensgericht eingereicht haben
- Eine Beschwerde beim regionalen Mediationsdienst eingereicht haben.
Bedingung ist, dass die Schuld mindestens 100 € beträgt (200 € bei einer Rechnung für Strom und Gas).
Info
Für geschützte Kunden, die den Sozialtarif erhalten, gilt eine andere Prozedur.