Energie
Ombudsmann für Energie – Wer ist das?
Der Ombudsdienst für Energie ist ein föderaler, autonomer Dienst, der für die Behandlung von Beschwerden und/oder Streitfällen zwischen einem Endabnehmer und einem Strom- und/oder Erdgasunternehmen zuständig ist. Er arbeitet völlig unabhängig, handelt landesweit im Interesse der Verbraucher und bietet einen Vermittlungsdienst zwischen Kunden und Unternehmen an.
Seit dem 1. Juli 2013 bietet die Verbraucherschutzzentrale Ostbelgien diesen Vermittlungsdienst für Energiefragen auch in deutscher Sprache an. Aus diesem Grund wurde ein Abkommen mit dem Ombudsdienst für Energie in Brüssel und der VSZ unterzeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Wann kann ich eine Beschwerde einreichen?
Zunächst muss der Verbraucher schon die „nötigen Schritte“ beim Strom- oder Gasanbieter unternommen haben. Das heißt er muss den Energielieferanten schon mal kontaktiert haben. Er kann diese persönlich getan haben oder aber die Verbraucherschutzzentrale hat dies in seinem Namen getätigt. Diese Schritte muss der Verbraucher nachweisen können (Brief, Email, …).
Ich befinde mich in einem Rechtsstreit mit meinem Anbieter.
Kann der Ombudsdienst für Energie eingreifen?
NEIN. Der Ombudsdienst für Energie darf keine Beschwerden behandeln, die Gegenstand eines Verfahrens sind, wenn eine Klage eingereicht oder ein Schiedsverfahren eingeleitet wurde. Nach Vermittlung durch den Ombudsdienst ist jedoch die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens weiterhin möglich.
Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?
Der Ombudsdienst für Energie hat 20 Arbeitstage Zeit, um die Zulässigkeit einer Beschwerde zu untersuchen. Wird die Beschwerde für zulässig erklärt, beträgt die maximale Bearbeitungsfrist in der Regel 40 Arbeitstage. Bedarf die Beschwerde einer ausführlichen Untersuchung, kann die Bearbeitungsfrist um weitere 40 Arbeitstage verlängert werden.
Welche Beschwerden behandeln wir?
Der Ombudsmann für Energie behandelt ausschließlich Beschwerden von Kunden der Strom- und Erdgasunternehmen.
Es handelt sich vor allem um Beschwerden bezüglich:
- Energierechnungen
- Zahlung/Erstattung von Rechnungen
- Eine Veränderung der Preise oder der vertraglichen Bedingungen, Verteilungs- und Anschlusstarife, Beiträge, Steuern, …
- Zählerangaben bei der jährlichen Ablesung, beim Umzug oder im Fall einer leeren Wohnung
- Anbieterwechsel (Kündigung, Probleme beim Wechsel, Strafen, …)
- Eine Kündigung des Vertrags, Rückfall auf soziale Anbieter oder Sperrung infolge der Zahlungsverweigerung von strittigen Rechnungen oder bei ausbleibender Zahlung.
- Die Qualität der Dienstleistung (keine, verspätete oder unzureichende Antwort des Lieferanten).
Ist der Dienst kostenlos?
JA, der Dienst ist kostenlos.