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Die Tücken des Möbelkaufs

Versteckte Kosten, unklare Lieferfristen und fehlende Informationen – Verbraucher, die in Belgien Möbel kaufen, stoßen häufiger auf Probleme, als man denkt. Eine aktuelle Untersuchung des FÖD Wirtschaft zeigt: Der Möbelhandel hat ein massives Transparenzproblem.

Inhaltsverzeichnis

Zwischen dem 1. April und dem 6. Dezember 2024 nahm die Inspektion des FÖD Wirtschaft 155 Möbel- und Matratzenhändler unter die Lupe. Das Ergebnis war alarmierend: Über 82 % der kontrollierten Unternehmen verstießen gegen gesetzliche Vorschriften – insgesamt wurden 537 Verstöße festgestellt.  Mehr Details zur Studie finden Sie hier >>>.

Diese Missstände spiegeln sich in über 1.300 Verbraucherbeschwerden wider, die zwischen 2020 und 2023 eingingen. Um gegenzusteuern, hat das Ministerium nun branchenspezifische Richtlinien veröffentlicht, die für mehr Klarheit und Verbraucherschutz sorgen sollen.

 

Der Bestellschein

Die Studie zeigt: besonders häufig fehlten auf Bestellformularen wichtige Angaben wie Lieferfristen oder vollständige Preisangaben. Auch bei der Preisauszeichnung gab es zahlreiche Mängel.

Ein korrektes Bestellformular enthält mindestens:

  • den Namen oder die Bezeichnung, die Adresse und ggf. die Unternehmensnummer des Verkäufers;
  • das Datum und die laufende Nummer dieses Bestellformulars;
  • eine klare Beschreibung der Ware oder Dienstleistung, die geliefert werden soll;
  • den Preis pro Einheit, die Menge und den Gesamtpreis;
  • den Betrag der geleisteten Anzahlung;
  • den noch zu zahlenden Betrag;
  • ein konkretes Lieferdatum oder eine klare Frist (z. B.: 3 Monate ab dem Datum der Bestellung). Angaben wie „so bald wie möglich“, „abhängig vom Lieferanten“ oder „wenn es dem Käufer passt“ sind inakzeptabel;
  • die Unterschrift des Verkäufers.

Achten Sie beim Kauf darauf, dass alle Angaben auf dem Bestellschein stehen – wenn es nämlich mal Dinge zu beanstanden gibt, kann man auf die enthaltenen Angaben pochen (Stichpunkt Lieferprobleme!)

 

Schäden bei der Lieferung

Grundsätzlich sollte man bei der Lieferung der Möbel anwesend sein. Nur so kann man direkt überprüfen, ob das Möbelstück dem entspricht, was man im Geschäft gesehen hat.

Hat es die richtige Farbe, Größe, Material; ist alles picobello in Ordnung, gibt es keine Schäden? Wenn nicht, dann sofort dem Geschäft Bescheid geben oder besser noch – die Lieferung nicht annehmen.

 

Verspätete Lieferung

Wenn keine Lieferfrist auf dem Bestellschein steht, schreibt das Gesetz vor, dass die Lieferung innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss erfolgen muss. Wird die Lieferfrist überschritten, muss der Verbraucher das Unternehmen (schriftlich!) auffordern, innerhalb einer den Umständen angemessenen Nachfrist zu liefern. Wir empfehlen, dies per Einschreiben oder E-Mail (mit Lesebestätigung) zu tun. Wenn das Unternehmen nicht innerhalb der Nachfrist liefert, hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag zu kündigen und die Rückerstattung zu verlangen.

 

Widerrufsrecht

Ich habe es mir anders überlegt. Habe ich automatisch ein gesetzliches Widerrufsrecht?

JA, wenn online gekauft. Der Verkäufer muss Sie vor dem Kauf über das Widerrufsrecht von 14 Tagen informieren. Informiert er Sie nicht, verlängert sich die Widerrufsfrist um 12 Monate.

NEIN, wenn im Geschäft gekauft. Manchmal sehen die AGB aber einen Rücktritt vom Vertrag vor. In der Regel wird dann aber eine Entschädigungszahlung verlangt.

 

Wie sieht es aus mit der Garantie?

Es gilt eine gesetzliche Garantie von zwei Jahren. Stelle ich fest, dass das Möbelstück mangelhaft ist, habe ich während dieser Frist Anrecht auf Reparatur oder Ersatz. Erst wenn beides nicht möglich ist, kann ich die Rückerstattung des Kaufpreises verlangen. Habe ich das Möbelstück schon gebraucht, kann die Nutzungszeit von der Rückerstattung abgezogen werden.

Manchmal bietet der Möbelhersteller eine längere Garantiezeit an. Das ist dann eine vertragliche Garantie.

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