Skip to content

Die Garantie

Inhaltsverzeichnis

Worin besteht die Garantie?

Bei Mängeln ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen (nach Wahl des Verbrauchers, jedoch im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren).

Wenn Reparatur oder Ersatz nicht möglich sind oder dies für den Verkäufer unverhältnismäßige Kosten verursachen würde, hat der Käufer Anrecht auf die Erstattung des Kaufpreises oder einen angemessenen Preisnachlass.

Reparatur oder Ersatzlieferung erfolgen unter folgenden Bedingungen:

  • Sie sind für den Verbraucher kostenlos.
  • Sie müssen innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt werden, nachdem der Verbraucher den Verkäufer über das Problem informiert hat.
  • Sie dürfen für den Verbraucher keine erheblichen Unannehmlichkeiten verursachen. Dabei wird berücksichtigt, um welche Art von Ware es sich handelt und wofür der Verbraucher sie benötigt.

 

Was versteht man unter einem Mangel?

Das Garantiegesetz besagt, dass „der Verkäufer dem Käufer eine dem Vertrag entsprechende Ware liefern muss.“

Was bedeutet das?

  1. Die Ware muss der Beschreibung des Verkäufers oder dem vorgelegten Muster entsprechen.
    Beispiel: Wenn Sie einen roten Sessel bestellt haben, darf kein rosa Sessel geliefert werden.
  2. Die Ware muss den Gebrauch möglich machen, den der Käufer mit dem Verkäufer vereinbart hat.
    Beispiel: Wenn Sie den Verkäufer um ein Handy mit Kamera bitten, muss das Handy mit einer Kamera ausgestattet sein.
  3. Die Ware muss mit sämtlichem Zubehör und Anweisungen gemäß den Vertragsbedingungen geliefert werden oder die der Käufer vernünftigerweise erwarten kann.
    Beispiel: Ein Paket mit einem Schrank zum Selberbauen muss alle angegebenen Teile und die versprochene Aufbauanleitung enthalten.
  4. Die Ware muss wie im Kaufvertrag bestimmte Aktualisierungen erhalten.
    Beispiel: ein Computer, dessen Betriebssystem regelmäßig aktualisiert werden muss
  5. Die Ware muss auf normale und übliche Weise benutzt werden können.
    Beispiel: mit einem Föhn muss man sich die Haare trocknen können.

Erfüllt die Ware diese Bedingungen nicht, ist sie mangelhaft und entspricht nicht dem Vertrag.

Auch ein Montagefehler ist ein Mangel!

 

Gilt dies für alle Käufe?

Das Gesetz gilt nur für „bewegliche Sachgüter“, die für private Zwecke gekauft wurden. Das sind zum Beispiel Smartphone, Elektrogerät, Auto, Kleidung, aber auch Tiere.

Ausgeschlossen sind:

  • Wasser, Gas und Strom;
  • Güter, die aufgrund einer Pfändung oder auf gerichtliche Anordnung verkauft werden;
  • alle materiellen Träger, die ausschließlich zum Transport digitaler Inhalte verwendet werden (diese Art von Trägern unterliegt den Garantiebestimmungen für digitale Inhalte und Dienste).

 

Welches sind die Fristen?

Die gesetzliche Garantie hat eine Dauer von zwei Jahren.

Sie tritt bei der Lieferung der Ware in Kraft.

Bei Waren mit digitalen Bestandteilen haftet der Verkäufer, wenn der Kaufvertrag die fortlaufende Lieferung des digitalen Inhalts über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren vorsieht, für jeden Mangel des digitalen Inhalts, der während des Zeitraums auftritt.

Für Gebrauchtwaren kann die Frist kürzer sein, darf aber nicht unter einem Jahr liegen.

!!! Die Zweijahresfrist wird um jene Frist verlängert, die erforderlich war, um die Ware zu ersetzen oder zu reparieren, bzw. während derer mit dem Verkäufer verhandelt wurde, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Es ist also wichtig, schriftlich per E-Mail oder Einschreiben zu reklamieren, damit der Zeitpunkt der Reklamation festgehalten wird.

Garantiebestimmungen für digitale Inhalte und Dienste

Waren mit digitalen Elementen (z.B. Smartphones) unterliegen den zuvor erklärten Bestimmungen. Für digitale Inhalte und Dienste gilt eine eigene Garantiegesetzgebung, die der vorigen sehr ähnelt.

 

Um welche Käufe handelt es sich?

  • digitale Inhalte wie E-Books, Filme, Musikdateien, Videospiele usw., unabhängig davon, ob sie auf einem physischen Datenträger (DVD, CD, USB-Stick usw.) geliefert wurden oder nicht;
  • digitale Dienste wie Streaming-Dienste für Filme oder Musik, Cloud-Speicherdienste usw.

Neben den bereits zuvor erwähnten Regeln gelten folgende zusätzliche Regeln:

Der Verkäufer stellt sicher, dass:

  • der Verbraucher über alle notwendigen Updates informiert wird – einschließlich Sicherheitsupdates –, die erforderlich sind, damit der digitale Inhalt oder der digitale Dienst weiterhin ordnungsgemäß funktioniert.
  • diese Updates für den Zeitraum bereitgestellt werden, den der Verbraucher vernünftigerweise erwarten kann, oder für den im Vertrag festgelegten Zeitraum, der auch eine fortlaufende Bereitstellung umfassen kann.

Wichtig: Der Verbraucher muss diese Updates selbst installieren, so wie es in den Anweisungen beschrieben ist. Wenn er das nicht tut und dadurch Probleme entstehen, ist der Verkäufer für diese Mängel nicht verantwortlich.

 

Fristen der Garantie digitaler Produkte

Die Garantie beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Lieferung der digitalen Inhalte und Dienste.

Diese Frist gilt für digitale Inhalte und Dienste, die im Rahmen einer einmaligen Lieferung (oder einer Reihe einzelner Lieferungen) erworben wurden, wie beispielsweise E-Books, der Kauf von Online-Filmen oder das Herunterladen von Musikdateien.

In bestimmten Fällen kann die Frist länger sein, insbesondere wenn der Vertrag eine kontinuierliche Lieferung digitaler Inhalte oder Dienste über einen längeren Zeitraum vorsieht, zum Beispiel bei Abonnements für Streaming- oder Cloud-Dienste über mehrere Monate oder Jahre oder bei einer Mitgliedschaft auf einer Social-Media-Plattform ohne festgelegtes Enddatum.

Im Gegensatz zum Kauf von Sachgütern muss bei digitalen Produkten jedoch je nach Zeitpunkt des Auftretens des Problems unterschieden werden:

  • Im ersten Jahr nach der Lieferung können Sie davon ausgehen, dass der Verkäufer haftet, ohne dass Sie etwas nachweisen müssen.
  • Im zweiten Jahr nach der Lieferung kann der Verkäufer von Ihnen verlangen, dass Sie nachweisen, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung nicht dem Angebot entsprach.

Wenn es sich um die kontinuierliche Lieferung digitaler Inhalte oder Dienste handelt, liegt die Beweislast für die Konformität während der gesamten Vertragslaufzeit beim Verkäufer.

 

Vertragliche (kommerzielle) Garantie 

Neben der gesetzlichen Garantie besteht manchmal auch eine Vertragsgarantie. Diese wird zusätzlich im Vertrag festgelegt. Sie kann kostenlos oder zahlungspflichtig sein. Aber die vertragliche Garantie darf keinerlei negative Auswirkungen auf die gesetzliche Garantie haben.

Beispiel: Sie haben in einem Geschäft einen neuen Kühlschrank gekauft.

Die gesetzliche Garantie des Verkäufers beträgt zwei Jahre: Bei einem Konformitätsmangel haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Reparatur oder Ersatz des Geräts. Auch wenn in den vom Hersteller bereitgestellten Garantieunterlagen vorgesehen ist, dass nur der Kompressor des Kühlschranks für einen Zeitraum von 5 Jahren garantiert ist (die Kosten für Transport und Arbeitsaufwand jedoch nicht abgedeckt sind), verlieren Sie nicht die vom Verkäufer gewährte gesetzliche Garantie von 2 Jahren.

Mehr zu "Markt & Recht"

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.