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Darf ein Geschäft meinen Gutschein verweigern?

Schnell ist er vergessen, der Gutschein in der Schublade. Und wenn man Pech hat, ist er abgelaufen, wenn man ihn wiederfindet.  

Inhaltsverzeichnis

Viele Gerüchte ranken sich um das Thema, aber tatsächlich gilt: Ist das Ablaufdatum überschritten, ist der Gutschein wertlos.  

Gutscheine sind vertragliche Dokumente. Es gibt keine spezielle Gesetzgebung, das Vertragsrecht ist anwendbar. Das bedeutet, dass das Geschäft die Bedingungen für das Einlösen des Gutscheins festlegen darf. Dazu gehört auch die Gültigkeitsdauer. 

Selbstverständlich muss der Verbraucher über die Gültigkeitsdauer informiert worden sein. Entweder ist sie auf dem Gutschein oder auf einem Begleitdokument aufgedruckt. Findet sich nirgendwo eine Ablauffrist oder eine Gültigkeitsdauer, dann kann der Gutschein zeitlich unbegrenzt eingelöst werden. 

Beim Kauf muss ich also unbedingt auf die Gültigkeitsdauer achten. 

Was passiert, wenn das Geschäft in Konkurs gegangen ist? 

Als Gläubiger können Sie eine Forderungsanmeldung einreichen. Aber lohnt sich das überhaupt? Es gibt eine Reihe bevorrechtigter Gläubiger, wie Banken, Arbeitnehmer, Steuerbehörde,… die zuerst bedient werden.  Für die Auszahlung des Gutscheins bleibt dann meist kein Geld übrig. 

Eine Ausnahme besteht aber, wenn das Geschäft von einem Betreiber unter der gleichen moralischen Person übernommen wird. Der Gutschein bleibt dann gültig. 

Tipps

  • Bewahren Sie Ihren Gutschein an einem Ort auf, an dem Sie ihn nicht vergessen können, z.B. an Ihrer Pinnwand in der Küche. 
  • Speichern Sie in Ihrem Kalender eine Erinnerung vor Ablauf des Geschenkgutscheins.  
  • Am besten planen Sie sofort, wie Sie den Geschenkgutschein verwenden werden. Wenn es sich um einen Gutschein für ein Erlebnis handelt, z. B. ein Restaurant oder ein Museum, vereinbaren Sie sofort einen Termin oder buchen Sie Ihren Besuch. 
  • Fragen Sie die Person, die Ihnen den Geschenkgutschein ausgehändigt hat, nach dem Kaufbeleg, wenn der Gutschein kein Ablaufdatum hat. 
  • Ist der Gutschein dennoch abgelaufen, lohnt es sich nachzufragen: Manchmal ist das Geschäft kulant genug, den Gutschein noch anzunehmen. 

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