Finanzen
Was tun, wenn das Geld knapp wird?
Ein Verbraucherkredit für das neue Auto, die neue Einbauküche oder eine Couchgarnitur… das ist doch alles ganz selbstverständlich. Wenn aber das Einkommen sinkt… sei es wegen Arbeitslosigkeit, Trennung oder Krankheit … laufen die Raten trotzdem weiter… und zwar Monat für Monat! Die VSZ informiert.
Inhaltsverzeichnis
Bei Zahlungsrückstand schnell reagieren
Wer mit seinen Zahlungen im Rückstand ist, erhält vom Kreditgeber zuerst eine Mahnung und dann ein offizielles Schreiben, wo der Verbraucher gebeten wird innerhalb einer Frist von 30 Tagen seine Zahlungen zu regeln (Inverzugsetzung).
Zu diesem Zeitpunkt sollte der Verbraucher reagieren und Kontakt mit dem Kreditgeber aufnehmen. Er sollte dem Kreditgeber erklären, dass sich seine finanzielle Situation verschlechtert hat und um Zahlungserleichterungen ersuchen. Der Kreditgeber kann die monatliche Rate senken (wodurch sich die Dauer des Kredits verlängert) oder dem Verbraucher die Möglichkeit geben, die ausstehende Summe in Tranchen zurückzubezahlen.
Bevor der Verbraucher einen Friedensrichter hinzuzieht, muss er zuerst selbst aktiv um Zahlungserleichterung gebeten haben!
Friedensrichter
Weigert sich der Kreditgeber, oder macht er einen nicht angemessenen Vorschlag oder er antwortet nicht binnen Monatsfrist, kann der Verbraucher sich zur Kanzlei des Friedensgerichts seines Wohnsitzes begeben, um dort eine Antragschrift auszufüllen.
Der Richter lädt im Anschluss sowohl ihn als auch den Kreditgeber vor. Der Richter kann die Raten neu staffeln, hat jedoch nicht die Macht, die Schulden zu erlassen. Hält der Verbraucher sich nicht an die vom Friedensrichter gewährten Zahlungserleichterungen, verliert er diesen Anspruch unmittelbar.
Während der Bearbeitungsphase bleiben die Raten unverändert geschuldet wie im Kreditvertrag vorgesehen.
Kreditkündigung bei Nichtzahlung
Ist der Verbraucher mit 2 Ratenzahlungen im Rückstand, kann der Kreditgeber ihm den Vertrag schriftlich aufkündigen. Dies bedeutet eine Beendigung des Kredits.
Der Verbraucher muss dann den gesamten Restbetrag des Kredits auf einmal zurückzahlen. Hat der Verbraucher eine Lohnabtretung unterschrieben, kann der Kreditgeber einen Teil seiner Einkünfte beziehen. Sieht der Vertrag eine Eigentumsvorbehaltsklausel vor (z.B. beim Autokauf), kann der Kreditgeber unter gewissen Bedingungen, die finanzierte Ware zurückerhalten, um sein Geld zurückzubekommen.
Hat jemand als Bürge unterschrieben, kann sich der Kreditgeber an ihn wenden, um sein Geld zu erhalten. Und schließlich kann der Kreditgeber Klage gegen den säumigen Verbraucher einreichen, um ihn zur Zahlung seiner Schuld zu verurteilen und die Einkünfte und Güter des Verbrauchers im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten pfänden zu lassen.
Eintragung
Sobald der Verbraucher drei Monate Rückstand bei der Ratenzahlung hat oder sein Kredit aufgekündigt wurde, wird er auf der Liste der säumigen Zahler bei der Zentrale für Privatkredite eingetragen. Wenn er seinen Vertrag erfüllt, bleibt er ein Jahr nach dieser Regulierung eingetragen. Andernfalls bleibt er zehn Jahre lang eingetragen