Mietrecht
FAQ: Außergewöhnliche Verlängerung des Mietvertrages
Wenn der Mietvertrag ausläuft und Sie wegen eines triftigen Grundes nicht ausziehen können, dann ist oft guter Rat teuer. Die Verbraucherschutzzentrale sagt Ihnen, was Sie tun können.
Wurde der Mietvertrag gekündigt, aber eine neue Wohnung konnte nicht gefunden werden, hat der Mieter die Möglichkeit, eine Verlängerung des Mietvertrags wegen außergewöhnlicher Umstände bei seinem Vermieter anzufragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kündigung vom Mieter oder vom Vermieter ausgesprochen wurde.
Inhaltsverzeichnis
Was sind außergewöhnliche Umstände?
Außergewöhnliche Umständen sind Gegebenheiten, die die Wohnungssuche oder einen Umzug während eines bestimmten Zeitraums erschweren. Das Ereignis muss unvorhersehbar sein und darf nicht durch die Nachlässigkeit des Mieters entstanden sein.
Zum Beispiel:
- plötzliche Arbeitslosigkeit
- Krankheit/Operation
- Komplizierte Schwangerschaft
Wie muss die Verlängerung angefragt werden?
Die Anfrage muss dem Vermieter mindestens einen Monat vor Vertragsende per Einschreiben zugesandt werden. Vermieter und Mieter haben dann die Möglichkeit, sich über die Bedingungen der Verlängerung zu einigen.
Welche Formalitäten sind nötig?
Die Einigung sollte schriftlich festgehalten werden (in doppelter Ausführung) mit einem Verweis auf die entsprechende Gesetzgebung. Am besten gibt man die Dauer der Verlängerung an. So kann später kein Streit darüber entstehen, ob es sich bei der Verlängerung nicht doch um einen neuen Mietvertrag handelt.
Neben der Dauer können auch andere Bedingungen in die Einigung einfließen, zum Beispiel kann ein anderer Mietpreis für die Dauer der Verlängerung vorgesehen werden.
Wenn keine Einigung möglich ist?
Mieter und Vermieter haben die Möglichkeit, sich an das Friedensgericht zu wenden. Der Vermieter, um seine Kündigung durchzusetzen und die Wohnung räumen zu lassen, oder der Mieter, um die Verlängerung gerichtlich zu beantragen. Vor Gericht muss er die außergewöhnlichen Umstände belegen können.
Der Friedensrichter prüft erst, ob der Antrag beim Vermieter mindestens einen Monat vor Ende der Kündigungsfrist eingereicht wurde und wägt dann die Situation des Vermieters und des Mieters ab, denn die Verlängerung könnte den Vermieter in eine schwierige Situation bringen. Sind die Umstände wirklich außergewöhnlich? Gibt es bereits einen neuen Mieter? Ist der Mieter schon älter, kann der Friedensrichter auch diesen Umstand berücksichtigen.
Muss der Mietvertrag nach Verlängerung wegen außergewöhnlicher Umstände gekündigt werden?
Nein, das Mietverhältnis endet automatisch bei Ablauf der Verlängerung.
Wie lange darf die Verlängerung dauern?
Das Gesetz sieht keine Maximaldauer vor. Der Richter wird eine Dauer festlegen, die der Mieter benötigt, um aus seiner schwierigen Lage herauszukommen.
Sind mehrere Verlängerungen möglich?
Ja, höchstens zwei Verlängerungen sind möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um dieselben außergewöhnlichen Umstände handelt oder nicht.
Wichtig:
Dazu muss wieder ein Einschreiben, mindestens einen Monat vor Ende der ersten Verlängerung, an den Vermieter gerichtet werden.