Nach mehr als 13 Jahren Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten auf eine umfassende Reform der Fluggastrechte geeinigt. Der VSZ erklärt Ihnen, was sich für die Verbraucher ändern wird.
Inhaltsverzeichnis
Wer in Europa mit dem Flugzeug unterwegs ist, kann sich künftig auf mehr Transparenz und bessere Verbraucherrechte freuen. Die bisherigen Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen bleiben erhalten. Gleichzeitig kommen zahlreiche neue Regelungen hinzu, die den Alltag von Flugpassagieren erleichtern sollen.
Entschädigung bei Verspätungen bleibt bestehen
Einige Fluggesellschaften und Mitgliedstaaten hätten gerne gesehen , dass sie künftig weniger Entschädigung zahlen müssen. Dies konnte jedoch verhindert werden.
Auch künftig gilt: Kommt ein Flug mit mindestens drei Stunden Verspätung am Zielort an und liegt die Verantwortung bei der Fluggesellschaft, haben Passagiere Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke:
- 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer
- 400 Euro bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern
- 600 Euro bei Flügen über 3.500 Kilometer
Die Regelung gilt ebenfalls bei kurzfristigen Flugannullierungen oder wenn Passagieren die Beförderung verweigert wird.
Keine Entschädigung gibt es weiterhin bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen, etwa bei Naturkatastrophen, extremen Wetterlagen, Kriegen oder Streiks der Flugsicherung (mehr zu Streiks am Flughafen siehe auch hier>>>>). Künftig soll eine europaweit einheitliche Liste klar definieren, was unter außergewöhnliche Umstände fällt und was nicht.
Airlines müssen Reisende aktiv informieren
Viele Verbraucher wissen gar nicht, dass ihnen bei Flugproblemen Geld zusteht. Derzeit machen schätzungsweise nur etwa vier von zehn berechtigten Passagieren ihre Ansprüche geltend.
Das soll sich ändern. Fluggesellschaften werden künftig verpflichtet, Reisende innerhalb von 96 Stunden nach einer Flugstörung schriftlich über ihre Rechte und das Verfahren zur Entschädigung zu informieren. Passagiere müssen sich die Informationen also nicht mehr selbst mühsam zusammensuchen.
Zudem werden feste Fristen eingeführt: Reisende haben neun Monate Zeit, einen Antrag auf Entschädigung zu stellen. Die Fluggesellschaft muss innerhalb von 30 Tagen reagieren und entweder zahlen oder nachvollziehbar begründen, warum kein Anspruch besteht.
Mehr Transparenz beim Handgepäck
Ein häufiges Ärgernis bei Flugbuchungen sind versteckte Zusatzkosten für Handgepäck. Besonders bei Billigfluggesellschaften erscheint der tatsächliche Reisepreis oft erst am Ende des Buchungsvorgangs.
Künftig müssen Fluggesellschaften und Buchungsplattformen den Ticketpreis inklusive Handgepäck bereits zu Beginn der Buchung anzeigen. Verbraucher können dadurch Angebote verschiedener Anbieter deutlich einfacher vergleichen.
Ein kostenloses zusätzliches Handgepäckstück für alle Passagiere wird es allerdings nicht geben. Kostenlos bleibt lediglich auch weiterhin die Mitnahme eines persönlichen Gegenstands wie einer Handtasche, eines kleinen Rucksacks oder einer Laptop-Tasche.
Für Musiker gibt es hingegen eine Verbesserung: Musikinstrumente sollen künftig leichter mit in die Flugzeugkabine genommen werden können.
Kinder sitzen kostenlos bei ihren Eltern
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft Familien. Fluggesellschaften dürfen künftig keine zusätzlichen Gebühren mehr verlangen, damit Kinder neben ihren Eltern sitzen können.
Das gilt für Kinder unter 14 Jahren, die von einem Erwachsenen begleitet werden. Auch Menschen mit Beeinträchtigungen, eingeschränkter Mobilität oder schwangere Frauen sollen ohne Zusatzkosten gemeinsam mit ihren Begleitpersonen sitzen können.
Bei einigen Fluggesellschaften wurden bisher für die Sitzplatzreservierung teils erhebliche Zusatzgebühren verlangten. Diese Praxis gehört somit nun der Vergangenheit an.
Fehler auf dem Ticket kostenlos korrigieren
Wer bei der Buchung einen Tippfehler im Namen gemacht hat, musste bisher oft hohe Änderungsgebühren zahlen. Auch damit soll künftig Schluss sein.
Fluggesellschaften werden verpflichtet, Schreibfehler in Passagiernamen kostenlos zu korrigieren. Auch für den Ausdruck einer Bordkarte dürfen keine zusätzlichen Gebühren mehr verlangt werden, wenn der Reisende bereits eingecheckt ist.
Außerdem dürfen Airlines Passagiere nicht mehr dazu zwingen, spezielle Apps oder Kundenkonten zu nutzen, um ihre Bordkarten oder Informationen zu erhalten. Innerhalb der EU darf einem Fluggast das Einsteigen nicht verweigert werden, wenn er seine digital ausgestellte Bordkarte selbst ausgedruckt hat.
Rückflug bleibt gültig – auch wenn der Hinflug verfällt
Eine weitere verbraucherfreundliche Änderung betrifft sogenannte „No-Show-Klauseln“. Bislang konnten Fluggesellschaften den Rückflug automatisch stornieren, wenn ein Passagier den Hinflug nicht genutzt hatte.
Diese Praxis wird künftig verboten. Wer ein Hin- und Rückflugticket gebucht hat, behält das Recht auf den Rückflug – unabhängig davon, ob der erste Flug angetreten wurde oder nicht. Zusätzliche Gebühren dürfen dafür nicht verlangt werden.
Bessere Unterstützung bei langen Wartezeiten
Auch die Betreuungsleistungen für gestrandete Passagiere werden präzisiert. Bei längeren Verspätungen müssen Fluggesellschaften weiterhin für Getränke, Mahlzeiten und – falls notwendig – Hotelübernachtungen sorgen.
Bereits nach zwei Stunden Wartezeit sollen Erfrischungen bereitgestellt werden. Nach drei Stunden haben Reisende Anspruch auf eine Mahlzeit. Bei längeren Verzögerungen müssen Fluggesellschaften gegebenenfalls eine Unterkunft für bis zu drei Nächte organisieren.
Wann treten die neuen Regeln in Kraft?
Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit (bis Mitte 2027), die neuen Vorschriften umzusetzen.
Fazit
Die Reform stärkt die Rechte von Flugreisenden in Europa spürbar. Besonders erfreulich für Verbraucher ist, dass die bisherigen Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen erhalten bleiben. Gleichzeitig sorgen neue Regelungen für mehr Transparenz bei Flugpreisen, weniger versteckte Zusatzkosten und einen einfacheren Zugang zu Informationen und Entschädigungen.
Für Reisende bedeutet das vor allem mehr Rechtssicherheit und einen besseren Schutz gegenüber Fluggesellschaften – ein wichtiger Schritt für den europäischen Verbraucherschutz.


