Geldfallen gibt’s nicht nur im Internet, sondern sie lauern auch dann, wenn ich eine Küche bestelle, ein Auto kaufe oder neue Fenster in meinem Haus installieren will. Vorsicht ist vor allem bei Anzahlungen geboten.
Inhaltsverzeichnis
Mehrere Angebote machen glücklich
Besonders bei größeren Anschaffungen ist der Verbraucher gut beraten, mehrere Angebote einzuholen.
Da ist es vor allem wichtig, dem Anbieter seine genauen Wünsche und Produkteigenschaften aufzulisten. Denn je präziser die Informationen, desto besser und genauer sollte das Angebot sein.
Bei den verschiedenen Angeboten sollte man nicht nur auf den Preis achten. Jeder Verbraucher sollte sich grundsätzliche Fragen stellen:
- Entspricht das Angebot meinen Anforderungen?
- Macht das Angebot einen seriösen Eindruck?
- Gibt es Referenzen über den Anbieter?
- Kümmert sich der Anbieter um mich? Will er mich als Kunden gewinnen?
Bei Anbietern, die viel billiger daherkommen als andere, sollte man hellhörig werden. Dies könnte ein Grund sein, dass der Anbieter schlechte Qualität verkaufen will oder kurz vor der Pleite steht.
Ohne Bestellschein, keine Anzahlung
Hat man sich dann für ein Angebot entschieden, ist der Bestellschein die nächste Etappe. Hier ist oft die Rede von einer Anzahlung. Es gibt kein Gesetz, dass zu einer Anzahlung verpflichtet, doch in der Praxis bei größeren Arbeiten, Dienstleistungen und Produkten sind Anzahlungen die Regel.
Übliche Anzahlungen:
- Haus: 10 %
- Auto: 10-20 %
- Möbel: 10-30 %
- EDV-Material: 10-20 %
- Raumausstattungsartikel: 10-30 %
- Reisen: 30 %
Wichtig zu wissen ist, dass eine Anzahlung einen Bestellschein voraussetzt. Dieser hat den Vorteil, dass der Verbraucher über ein Schriftstück verfügt, welches den Preis und die Lieferbedingungen festhält.
Ein Bestellschein muss folgende Angaben beinhalten:
- Name, Adresse und die Unternehmensnummer des Verkäufers,
- Datum und Nummer der Bestellung,
- Beschreibung der Ware oder der Dienstleistung,
- Preis und Anzahl, Mehrwertsteuersatz, wenn die MwSt. nicht im Preis inbegriffen ist,
- Höhe der Anzahlung,
- Preis, der zu zahlen bleibt,
- Datum und Frist der Lieferung,
- Unterschrift des Verkäufers
Die Unterschrift auf dem Bestellschein ist jedenfalls bindend. Auch wenn keine Anzahlung geleistet wurde, kann man nicht so einfach vom Kauf zurücktreten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen lesen
Vor jedem Kauf sollte der Verbraucher die allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen, also das Kleingedruckte. Hier wird auch genau beschrieben, ab wann und ob der Verbraucher vom Kauf zurücktreten kann.
Rücktrittsfristen gelten nur unter gewissen Umständen: Bei einem Kauf, der innerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen wurde, kann der Verbraucher nicht vom Kauf zurücktreten.
Handelt es sich aber um einen Fernverkauf, wie zum Beispiel beim Onlineshopping, dann steht dem Verbraucher eine Rücktrittsfrist von 14 Werktagen zu. Dasselbe gilt für Käufe, die außerhalb der Geschäftsräume stattgefunden haben, wie z.B. am Wohnsitz des Käufers.
Zusammengefasst
- Bei großen Anschaffungen immer mehrere Angebote einholen.
- Die Unterschrift auf Bestellscheinen ist bindend, auch wenn keine Anzahlung erfolgt ist.
- Lest das Kleingedruckte vor dem Kauf.