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Sie sind mit den Dienstleistungen der Verbraucherschutzzentrale nicht zufrieden?
…in diesem Fall können Sie eine Beschwerde einreichen.
Bedingungen
Jede Person, die mit der Verbraucherschutzzentrale VoG in Kontakt steht, kann eine Beschwerde einreichen. Allerdings können Beschwerden nur als zulässig betrachtet werden, wenn sie sich auf das Funktionieren der VSZ VoG oder auf die Qualität ihrer Produkte oder Dienstleistungen beziehen.
Dies gilt also nicht für Beschwerden, bei denen es sich nur um einen Vorschlag, eine Petition oder Überlegungen zur Gesetzgebung oder politische Entscheidungen im Allgemeinen handelt.
Beispiele zulässiger Beschwerden:
Eine Beschwerde über einen materiellen Fehler oder einen offenkundigen Rechtsfehler der VSZ VoG, mangelnde oder verweigerte Information, fehlerhafte Information, die Intervention eines Mitarbeiters, die Organisation des Dienstes (Zugänglichkeit, Öffnungszeiten, keine Dienstleistung/fehlende Dienstleistung).
- Ihre Beschwerde und Ihr persönliches Interesse müssen begründet sein.
- Damit die Prozedur zum Abschluss gebracht werden kann, benötigen wir Ihren Namen und Ihre Anschrift.
Eine Beschwerde über das Formular (siehe unten) ist zulässig, wenn sie:
- den Namen des Beschwerdeführers enthält;
- die direkten Dienstleistungen der Verbraucherschutzzentrale/Beschwerdeauskunft betrifft;
- schriftlich verfasst ist;
- eine Beschreibung der Angelegenheit enthält;
- in deutscher oder französischer Sprache vorgebracht wird.
Was tun wir mit Ihrer Beschwerde?
Wir legen großen Wert auf die Qualität unserer Dienstleistungen und Ihre Zufriedenstellung ist unser zentrales Anliegen. Sind Sie, trotz unserer Bemühungen, mit der Vorgehensweise einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters nicht zufrieden und wollen sich beschweren, dann können Sie dazu unser Beschwerdeformular (siehe unten) nutzen. Das Formular ist auch in unserer Geschäftsstelle erhältlich.
Die VSZ VoG bemüht sich, innerhalb von 20 Kalendertagen nach Eingang Ihrer Beschwerde zu antworten. Nach Abschluss der Bearbeitung Ihrer Beschwerde, unterrichten wir Sie schriftlich über die Untersuchungsergebnisse sowie die gegebenenfalls getroffenen Maßnahmen.
- Wir werden Ihre Beschwerde nicht nur angemessen behandeln, sondern die erhaltenen Informationen auch dazu nutzen, unsere Dienstleistungen weiter zu verbessern.