Die Mietanzeige richtig aufsetzen: Was Vermieter beachten müssen
Wenn der Vermieter eine Wohnung über Plakate, Kleinanzeigen in Zeitungen oder im Internet zur Vermietung anbietet, muss er den potenziellen Mietern gewisse Informationen schon im Voraus geben.
Inhaltsverzeichnis

In jeder Anzeige muss enthalten sein:
- Mietpreis (ohne Nebenkosten)
- Art der privaten und gemeinschaftlichen Nebenkosten: Pauschalbetrag oder Vorauszahlung
- Betrag der eventuellen gemeinschaftlichen Nebenkosten
- Betrag der privaten Nebenkosten, wenn es sich um eine Pauschale handelt
- den Energieausweiswert der Wohnung (PEB)
Wenn die zuständige Gemeinde feststellt, dass diese Informationen nicht in der Anzeige stehen, kann sie eine Verwaltungsstrafe einfordern. Diese Geldstrafe kann zwischen 50 Euro und 200 Euro festgesetzt werden.
Der PEB-Ausweis ist „die energetische Visitenkarte“ der Wohnung: Er ermöglicht es potenziellen Mietern, die Energieeffizienz der auf dem Immobilienmarkt zur Vermietung angebotenen Wohnungen zu vergleichen. Achtung! Hier kann eine Geldstrafe von 500 € verlangt werden, wenn der PEB-Wert nicht in der Anzeige steht.
Diskriminierung
Der Vermieter wählt den Mieter immer frei aus. Die freie Wahl des Vermieters kann jedoch nicht unbegrenzt ausgeübt werden: Er darf mögliche Mietinteressenten nicht diskriminieren. Auf dem privaten Mietmarkt sind jedoch diskriminierende Praktiken seitens einiger Vermieter oder Immobilienmakler zu beobachten.
Mietinteressenten werden allein aufgrund ihrer Hautfarbe, ihres Status als Sozialhilfeempfänger, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Alters usw. abgelehnt. Das in Artikel 23 der Verfassung verankerte Recht auf Wohnraum kann diese ungerechten Ungleichheiten, die vor allem die schwächsten Mieter treffen, nicht tolerieren.
Die Bekämpfung von Diskriminierungen ist Gegenstand mehrerer Gesetze. Man darf nicht aufgrund eines der geschützten Kriterien diskriminieren (Vermögen, Religion, Behinderung, Geschlecht, Alter, Nationalität – mehr dazu im Artikel „Diskriminierung bei der Wohnungssuche“ >>>)